Diskussion:Business Improvement District

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. Juli 2021 um 15:16 Uhr durch imported>Dr Lol(601753) (→‎Defekte Weblinks).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Aus Hauptartikel entfernte Zitate:

Wäre doch schade, die einfach wegzuschmeißen

"Bei den bisher eingerichteten BIDs (..) handelt es sich in der Hauptsache um City-Lagen und große Bezirkszentren, darin sowohl Hauptgeschäftslagen, als auch Nebenlagen. Die Gebiete sind überwiegend von Einzelhandel, Ladenhandwerk und verbrauchernahe Dienstleistungen geprägt. Die durchschnittliche Anzahl der Grundstücke im BID liegt zwischen 50 und 100 Grundstücken. (...) Das finanzielle Projektvolumen der BIDs liegt im Durchschnitt bei 1,5 Mio Euro. (...) Damit liegen die Belastungen der Haus- und Grundeigentümer in allen BIDs unter der gesetzlichen Höchstgrenze von 10 Prozent, nämlich in der Regel zwischen 4 Prozent und 8 Prozent."

- Mensing, Mario; 2006; BID in der Praxis, erschienen in: cima direkt Zeitschrift für Stadtentwicklung und Marketing, Lübeck - Die Prozentzahl in diesem Zitat bezieht sich auf die zu leistenden Beiträge der Teilnehmer am BID Projekt (Grundstücks- und Hauseigentümer) und errechnen sich aus den Einheitswerten der Grundstücke bzw. Immobilien. (vgl. Mensing, Mario 2006 a.a.O.)

- Die Einrichtung von BIDs ist in den Ländergesetzen geregelt und noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt (Berlin).

- Wird ein BID auf Antrag eines Aufgabenträgers von den Gebietskörperschaften genehmigt, dann sind alle im Bereich des BID liegenden Immobilien abgabepflichtig. Natürlich steht die Genehmigung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Mehrzahl der Besitzer. In Bremen und Hamburg liegt die Sperrminorität bei 33%. "Der Aufgabenträger muss sich in einem detaillierten öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten, den abgestimmten Maßnehmen- und Finanzierungsplan umzusetzen." Schobeß, Detlef; 2006; erschienen unter dem Titel "Bremen" in: cima direkt Zeitschrift für Stadtentwicklung und Marketing, Lübeck


Gute Überarbeitung

Danke an Dirkjot

Wollte mich da auch mal irgendwann dranmachen. Was denke ich noch fehlt ist, dass die Dinger in vom Einzelhandel und konsumnahen Dienstleistungen geprägten Bereichen etabliert werden, also in Deutschland bisher meines Wissens eigentlich Revitalisierungsmaßnahmen für Fußgängerzonen sind (siehe auch erstes Zitat oben). Auch könnte man einen kurzen Vergleich zu Einkaufszentren einarbeiten, von denen die ersten BIDs inspiriert waren (siehe Artikel in der englischen Wikipedia). Leider habe ich grade keine Zeit, falls das jemand übernehmen möchte...

--Kricket 15:32, 25. Nov. 2006 (CET)

Ja, gute Idee, der Hintergrund- und Inhaltsteil ist noch ziemlich verbesserungsfähig ... --Dirkjot 22:20, 26. Nov. 2006 (CET)

BID Gesetz Saarland

Das Saarländische Gesetz Nr. 1630 zur Schaffung von Bündnissen für Investition und Dienstleistung (BIDG) vom 26. September 2007 ist im Amtsblatt 2007, S. 2242 veröffentlicht und hat Gültigkeit vom 07.12.2007 bis 31.12.2015. Ich dies unter "Bundesländer mit gesetzlicher Grundlage" abgeändert. -- Demombi 18:46, 13. Sep. 2010 (CEST)

Verständlichkeit

"Die BauGB-Novelle 2007 führte § 171 f BauGB ein." Ich bin kein Jurist und verstehe diesen Satz nicht. Der § 171 verweist wiederum auf einen anderen §, das nervt. --House1630 (Diskussion) 12:53, 18. Okt. 2015 (CEST)