Lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handlexicon

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Das Lateinisch-deutsche und deutsch-lateinische Handlexicon wurde von 1792 bis 1822 zunächst von Immanuel Johann Gerhard Scheller und dann von Georg Heinrich Lünemann bearbeitet. Nach Einschätzung des Altphilologen Dietfried Krömer gehen – wenn man das Oxford Latin Dictionary und den Thesaurus linguae Latinae (der ohnehin nicht zweisprachig ist) ausnimmt – praktisch alle lateinischen zweisprachigen Lexika „(ob lateinisch-deutsch, lateinisch-englisch, lateinisch-französisch oder lateinisch-italienisch) auf Immanuel Johann Gerhard Scheller (1735–1803) und seine Tätigkeit als Lexikograph zurück“.[1] Speziell das Lateinisch-Deutsche Handlexicon war „lange Zeit [für] die deutschen Gymnasien beherrschend“.[2]

Die Ära Scheller

Immanuel Johann Gerhard Scheller. Kupferstich nach einem Gemälde um 1800

Die erste Auflage des Handlexicons

Das Handlexicon erschien in erster Auflage 1792 bei Caspar Fritsch[3][4] in Leipzig unter dem vollständigen Titel, der – mittels Genitiv-Konstruktion – den Verfassernamen zum Bestandteil des Buchtitels machte: Imm. Joh. Gerh. Schellers Lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handlexicon vornehmlich für Schulen.[5] Zuvor hatte Scheller schon andere Latein-Wörterbücher verfasst und veröffentlicht.

Die Material-Grundlage: Schellers Ausführliches Lexicon

Von diesen letzteren sind insbesondere zu nennen:

Imman. Joh. Gerhard Schellers

ausführliches und möglichst vollständiges lateinisch-deutsches Lexicon oder Wörterbuch zum Behufe der Erklärung der Alten und Übung in der lateinischen Sprache

Dessen erste – noch einbändige – Auflage war 1783 erschienen.[6]

Hier seien die Digitalisate der „Dritte[n], von neuem verbesserte[n] und sehr vermehrte[n] Auflage“ (Fritsch: Leipzig, 1804) verzeichnet und verlinkt. Die Digitalisate können sowohl online betrachtet als auch als PDF-Dateien – wahlweise komplett oder auszugsweise – heruntergeladen werden:[7]

Erste Abtheilung A–C
(XXXX Seiten [Vorreden zu allen drei Auflagen und „Verzeichnis der lateinischen Schriftsteller“][8] + 2618 Spalten = 1349 Seiten; 584 MB):
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10625204-4 (Münchener DigitalisierungsZentrum [MDZ] der Bayerischen Staatsbibliothek [BSB])
Zweyte Abtheilung D–K (Spalte 2619 – 5454 = 1418 Seiten; 578 MB): MDZ der BSB
Dritte Abtheilung L–O (Spalte 5455 – 7314 = 930 Seiten; 503 MB): MDZ der BSB
Vierte Abtheilung P–R (Spalte 7315 – 9604 = 1145 Seiten; 491 MB): MDZ der BSB
Fünfte Abtheilung S–Z (Spalte 9605 – 12.562 = 1479 Seiten; 540 MB):MDZ der BSB

Hinzukam noch – als deutsch-lateinisches Gegenstück:

Imman. Joh. Gerhard Schellers

ausführliches und möglichst vollständiges deutsch-lateinisches Lexicon oder Wörterbuch
zur Übung in der lateinischen Sprache in zwey Bänden
Dritte von neuem verbesserte und sehr vermehrte Auflage, Fritsch: Leipzig, 1805

Erste Abtheilung A–L (XXXIV Seiten + 1888 Spalten = 978 Seiten; 392 MB): MDZ der BSB
Zweyte Abtheilung M–Z (Spalte 1889–3744 [davon die ersten drei Seiten ohne gedruckter Spaltenzählung] = 928 Seiten; 497 MB) MDZ der BSB

Zurück zum Handlexicon: Konzept und weitere Auflagen

Für sein Handlexikon beanspruchte Scheller 1792[9] – bei Erscheinen der ersten Auflage – im Vergleich mit den beiden bis dahin erschienenen ersten Auflagen seines Ausführlichen Lexicons zweierlei:

  • die „Beweisstellen“ um die genauen Quellenangaben zu kürzen (da diese für den Schulbetrieb nicht benötigt würden); genannt werden sollten in der Regel nur noch Autornamen, aber nicht Buchtitel und Kapitelangaben. Außerdem sollten Wörter weggelassen werden, die nur bei spätlateinischen Autoren vorkommen und daher ebenfalls für den Schulbetrieb nicht benötigt würden.
  • Andererseits sollten aber „Zusätze und Verbesserung“ zu dem Ausführlichen Lexikon, die seit dessen zweiter Auflage angefallen waren und dort in einer späteren Auflage berücksichtigt werden sollten, schon vorab in das Handlexicon eingearbeitet werden.

1796 erschien eine zweite Auflage[10] des Handlexicons; ob zu Schellers Lebzeiten noch eine dritte Auflage erschien, ist unklar.[11]

Die Ära Lünemann

Das Handlexicon wurde dann – nach Schellers Tod 1803 (die dritte Auflage der Ausführlichen [!] Lexica erschien 1804/05, noch in Gänze von Scheller selbst bearbeitet,[12] aber erst posthum) – von Georg Heinrich Lünemann fortgeführt. Dies führte zunächst zu einer Leipzig-Wiener Doppelausgabe.[13]

Nach dieser erschienen zu Lebzeiten Lünemanns fünf weitere Auflagen (von diesen die letzte 1826) – und zwar wie folgt:

  • Die zweite (nach der in Fußnote 12 genannten) Auflage in der Verantwortung Lünemanns erschien bereits 1812 unverändert gegenüber der ersten Lünemannschen Auflage. (Dies ergibt sich jedenfalls aus dem – in der fünften Auflage von 1822 abgedrucktem – Vorwort [vom November 1816] zur dritten Auflage.)
  • Die dritte Auflage erschien dann mit besagtem Vorwort (vom November 1816) im Jahr nach dem Verfassen des fraglichen Vorwortes.
  • Die vierte Auflage erschien – laut gleicher Quelle (5. Auflage von 1822) – mit (sehr kurzem) Vorwort vom September 1819.
  • Die in Rede stehende fünfte Auflage von 1822 selbst hat ein (ebenfalls sehr kurzes) Vorwort vom Oktober 1821.[14]

Die wiederum darauf folgende – insgesamt also sechste (die Wien/Leipziger Doppelausgabe [siehe noch einmal Fußnote 12] mit dem Vorwort von 1806 + fünf Folge-Auflagen) – Lünemannsche Ausgabe brachte einen Titelwechsel des Buches mit sich:

  • Bis dahin erschien es – wie schon Schellers eigene erste Auflage von 1792 – weiterhin unter dem Titel Imm. Joh. Gerh. Schellers lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handlexicon vornehmlich für Schulen (allein die Schreibweise von „Handlexicon“ wurde 1822 geändert) – ergänzt jeweils um einen Hinweis auf die Bearbeitung durch Lünemann.
  • Die sechste und siebente Auflage von 1826 und 1831 trugen stattdessen den Titel Georg Heinr. Lünemann’s lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handwörterbuch. Imm. Joh. Gerh. Schellers Anlage neu bearbeitet.[15]

Lünemann begründet diesen Titelwechsel im Vorwort zur sechsten Auflage damit, dass das Wörterbuch nach den mehrmaligen Bearbeitungen dem Schellerschen Wörterbuch kaum noch ähnlich sei.[16]

Nicht nur der (Haupt)Verfassername wurde also ausgetauscht; auch fielen die „Schulen“ aus dem Titel weg und wurde aus dem „Handlexicon“ bzw. „Handlexikon“ nunmehr ein „Handwörterbuch“. Da außerdem Lünemann noch vor Erscheinen der 7. Auflage von 1831 verstarb, sei die weitere Werkgeschichte unter einem separaten Lemma zu dem neuen Werktitel dargestellt.

Statistisches

Scheller Lünemann
Kleines2 1781[17] Ausf.1 1783 Ausf.2 1788[18] HL1 1792 HL2 1796[19] Ausf.3 1804 HL Wien o. J. HL Leipzig 1807 HL5 Leipzig 1822[20] HWb6 Leipzig 1826[21]
jeweils mit Vorwort vom 6. 10. 1806[22]
430 Seiten 1.770 Seiten 3.960 Seiten 1.627 Seiten 1.627 Seiten 6.321 Seiten 1.760 Seiten 1.758 Seiten 1.729 Seiten 1.747 Seiten

Abkürzungen: Kleines2 = Imman. Jo. Gerh. Schellers kleines lateinisches Wörterbuch; Ausf. = Ausführliches und möglichst vollständiges lateinisch-deutsches Lexicon; HL = Handlexicon bzw. Handlexikon; HWb = Handwörterbuch. – Die hochgestellten Zahlen bezeichnen die jeweilige Auflage. – Anmerkung: Berücksichtigt sind jeweils ausschließlich die lateinisch-deutschen Teile.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Dietfried Krömer: Selbstverständlichkeiten? Zweisprachige Wörterbücher seit dem 16. Jahrhundert. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Germania latina – Latinitas teutonica. Heinrich C. Kuhn, Eckhard Keßer, 2002, archiviert vom Original am 21. August 2018; abgerufen am 21. August 2018 (Leitseite zum Kongress „Germania latina – latinitas teutonica“, der – veranstaltet vom Seminar für Geistesgeschichte und Philosophie der Renaissance (Ludwig-Maximilians-Universität München) – im September 2001 in München stattfand).
  2. Richard Hoche: Immanuel Johann Gerhard Scheller. In: Allgemeine Deutsche Biographie Bd. 30. 1890, S. 768–770, abgerufen am 21. August 2018 (Online-Version).
  3. Informationen über Kaspar Fritsch (1677–1745; Verleger; zeitweiliger Wirkungsort: Leipzig) (GND-Datensatz). Abgerufen am 21. August 2018.
  4. Informationen über Kaspar Fritsch Witwe und Erben (GND-Datensatz). Abgerufen am 21. August 2018.
  5. Siehe zur ersten Auflage des Handlexicons: Siehe auch die kompletten Digitalisate der zweiten Auflage:
  6. Damals noch unter dem Titel:
    • Ausführliches und möglichst vollständiges lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Lexicon oder Wörterbuch zum Behufe der Erklärung der Alten und Übung in der lateinischen Sprache. Lateinisch-deutscher Theil, Fritsch: Leipzig, 1783 (XXXIV Seiten + 3472 Spalten = 1770 Seiten): http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ164549002 (Digitalisat der Österreichischen Nationalbibliothek [ÖNB]).
    Hinzu kam im folgenden Jahr:
  7. Folge dort jeweils – in der linken Randspalte in der letzten Zeile des Kastens mit den bibliographischen Angaben – dem Link „[PDF-Download]“ – z. B. für den Band A–C.
  8. Auf S. XXXVIII (38) – XXXX (40).
  9. http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11281121_00009.html (MDZ der BSB), Bild 9 des Digitalisats bzw. S. III des Druckes.
  10. https://www.base-search.net/Search/Results?q=dccoll:ftumichgbhathi&refid=dcrecde (Bielefeld Academic Search Engine; Digitalisate: MDZ der BSB [Erster oder lateinisch-deutschen Theil]; https://books.google.de/books?id=Gd4qAAAAYAAJ&hl=de [Zweyter oder deutsch-lateinischer Theil]).
  11. „für eine dritte Auflage, die um 1800 (also noch zu Schellers Lebzeiten) herausgekommen sein dürfte, fehlen mir noch die bibliographischen Angaben.“ [Richard Wolf: Scheller, Immanuel Johann Gerhard (1735–1803). (Nicht mehr online verfügbar.) In: Lateinische Wörterbücher – Eine illustrierte Bibliographie. Archiviert vom Original am 21. August 2018; abgerufen am 21. August 2018.]. Jedenfalls nicht für die Annahme, dass es eine dritte Auflage zu Schellers Lebzeiten gegeben haben könnte, spricht der Umstand, dass die sogleich zu nennenden Wiener und Leipziger Ausgaben – jeweils neben mit einem aktuellen Vorwort Lünemanns vom 06.10.1806 – nur die Vorwörter zur ersten und zweiten Auflage (S. XVI [16] – XXVII [27] und XXVIII [28] und XXIX [29] in der Wiener bzw. S. XIV [14] – XXV [25] und XXVI [26] und XXVII [27] in der Leipziger Ausgabe) wieder abdrucken. (Auch wenn prinzipiell denkbar sein mag, dass es eine dritte Auflage gab, aber diese kein Vorwort enthielt oder ein etwaiges existierendes Vorwort einer etwaigen dritten Auflage zu Schellers Lebzeiten aus inhaltlichen Gründen später nicht wieder abgedruckt wurde, so kann dies jedenfalls nicht – d. h. ohne Beweisführung – einfach unterstellt werden.)
  12. „die dritte [Auflage erschien] nach des Verfassers Tod, aber noch ganz von ihm hergestellt, 1804 auf fünf Bände erweitert“ [Richard Hoche: Immanuel Johann Gerhard Scheller. In: Allgemeine Deutsche Biographie Bd. 30. 1890, S. 768–770, abgerufen am 21. August 2018 (Online-Version).].
  13. Es handelte sich dabei um:
    und
    • die Ausgabe Fritsch: Leipzig, 1807 (auch nur mit Vorwort von 1806, aber keinem von 1807) (XXX Seiten + 1728 Seiten): MDZ der BSB.
    Zu untersuchen wäre, ob sich beide Ausgaben – außer hinsichtlich des Satzsspiegels sowie des Titelblattes, das die Verlage und (im Leipziger Fall) das Erscheinungsjahr nennt – unterscheiden.
  14. Ein Verlagswechsel von Fritsch zu Hahn (siehe Fußnote 19) bzw. eine Absorption von Fritsch in Hahn fand mit der bzw. vor der Auflage von 1812 statt: https://archive.org/details/bub_gb_AJ8KAAAAIAAJ (der Satzspiegel scheint unverändert von Fritsch übernommen worden zu sein). Die fünfte Auflage von 1822 brachte eine kleine Änderung im Titel: „Handlexikon“ (mit „-k-“) – statt „Handlexicon“ (mit „-c-“) (http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11105135-1) (Bild 3 des Digitalisats).
  15. http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10586700_00007.html (Bild 7 des Digitalisats)
  16. http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ168331507 (Bild 9 des Digitalisats; Seite V des Drucks).
  17. Die erste Auflage von 1779 scheint jedenfalls weder in Bibliotheken noch im – im Internet präsenten – antiquarischen Buchhandel überliefert zu sein. Digitalisat (des MDZ der BSB) der zweiten Auflage: http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10703917-3 (III–XVI [darunter auf S. III–XV das Vorwort zur ersten Auflage] + 314 [lateinisch-deutscher Teil] + 100 unpaginierte Seiten [Register der deutschen Übersetzungen] = 430 Seiten [+ nicht mitgezählte Leerseiten]).
  18. Erste Abtheilung [A–F] (XXXIIX Seiten + 2292 Spalten [davon die erste Seite unpaginiert] = 1184 Seiten): http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ180077006 (Digitalisat der ÖNB). Zweyte Abtheilung [G–P] (Spalte 2293–5348 = 1528 Seiten): http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ178443000 (Digitalisat der ÖNB). Dritte Abtheilung [Q–Z] (Spalte 5349–7834 + 10 unpaginierte Spalten = 1248 Seiten): http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ178443103 (Digitalisat der ÖNB).
  19. Der – allein schon aufgrund des zusätzlichen Vorwortes – vermehrte Umfang wurde anscheinend (unter anderem) dadurch auf exakt der gleichen Anzahl von Seiten wie zuvor untergebracht, dass die Seiten in der zweiten Auflage – jedenfalls im Stichwortteil – ein paar Zeilen mehr als in der ersten Auflage aufweisen.
  20. Hahn: Leipzig, 1822 (XVIII Seiten + 3422 Spalten [= 1729 Seiten] + eine – oben in der Tabelle nicht mitgerechnete – unpaginierte Seite mit Verlagsanzeigen): http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11105135-1 (Digitalisat des MDZ der BSB).
  21. Hahn: Leipzig, 1826:
    • Erste Abtheilung A–L (ist als solche nicht gekennzeichnet!) (XII Seiten + Spalte 1–1664 = 844 Seiten):
    http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ168331507 (Digitalisat der ÖNB)
    • Zweite Abtheilung M–Z: 1665–3470 = 903 Seiten (davon die ersten vier Spalten im Druck ohne Kennzeichnung/Nummerierung + eine – oben wiederum nicht mitgerechnete – unpaginierte Seite mit Verlagsanzeigen): http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ16833160X (Digitalisat der ÖNB)
    = insgesamt 1747 Seiten.
  22. Abgesehen davon, dass ohnehin der Satzspiegel beider Ausgaben geringfügig voneinander abweicht, ergibt sich der Unterschied in der Seitenzahl dadurch, dass sich die zweite Seite des Vorwortes von Lünemann, in der Wiener Ausgabe auf Seite VI, in der Leipziger Ausgabe aber schon auf Seite IV befindet – was wiederum daran liegt, dass die Wiener Ausgabe das Leerblatt vor Lünemanns Vorwort und das Titelblatt, wenn auch ohne Paginierung, bei der römischen Seitenzählung mitberücksichtigt, während dies die Leipziger Ausgabe nicht macht. Dadurch haben beide Ausgaben 1728 Seiten mit arabischer, aber die Wiener Ausgabe 32 Seiten mit römischer Zählung; die Leipziger Ausgabe aber nur 30 Seiten mit römischer Zählung.