Rekapitalisierung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Juli 2021 um 11:40 Uhr durch imported>Aka(568) (→‎Weblink: https).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Bei einer Rekapitalisierung wird die Passivseite einer Bilanz entsprechend der Art ihrer Finanzierung (Eigenkapital, Mezzaninekapital, Fremdkapital) umstrukturiert bzw. neu zusammengesetzt. Ursprünglich wurde der Begriff eingesetzt, um das Ziel nach mehr Eigenkapital zu beschreiben, damit die unternehmenseigene Einflussnahme wächst und gleichzeitig die Bonität verbessert wird. In der modernen Finanzwelt dagegen wird der Begriff nur noch mit einem Wechsel in der Finanzierungsstruktur bzw. Kapitalstruktur gleichgesetzt, sofern hierbei eine Bilanzverlängerung stattfindet; ansonsten liegt Dekapitalisierung vor. Bei einer Rekapitalisierung kommt es meist parallel zu einer Umverteilung unter Kapitalgebern, Gesellschaftern und Justierung der Laufzeit der Finanzierungsinstrumente (z. B. Tranchierung).

Private Equity

Bei private-equity-finanzierten Unternehmen versteht man unter Rekapitalisierung das Ersetzen eines Teils des im Unternehmen gebundenen Eigenkapitals durch Fremdkapital. Die frei gewordenen Mittel fließen dann an den Private-Equity-Fonds zurück. Ziel ist es, das im Unternehmen gebundene, relativ teure Eigenkapital durch zinsgünstigeres Fremdkapital zu ersetzen.[1] Da das Eigenkapital ein Risikopuffer darstellt und eine Senkung der Eigenkapitalquote die Bonität des Unternehmens sinkt, steigt durch diese Maßnahme das Insolvenzrisiko des Unternehmens. Der Begriff "Rekapitalisierung" ist aus Sicht des Unternehmens völlig irreführend: Dem Unternehmen wird Kapital entzogen und nicht zugeführt. Diese Wortverwendung wird daher als Euphemismus kritisiert.

Unternehmenssanierung

Rekapitalisierung kann bei der Unternehmenssanierung eine Zuführung von Eigenkapital bedeuten. Im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes schließlich können Unternehmen des Finanzsektors den Finanzmarktstabilisierungsfonds für Rekapitalisierungen unter bestimmten Bedingungen in Anspruch nehmen. Unter Rekapitalisierung wird dabei die Erhöhung des Kernkapitals durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds verstanden. Bei Versicherungen und Pensionsfonds werden vorrangig die Eigenmittel erhöht. Derzeit ist die Ausreichung von Kapital durch den Fonds bis zum 31. Dezember 2009 möglich.

Weblink

Einzelnachweise