Diskussion:Vermögensteuer/Archiv
Diskussion
Quellenhinweis für die Schreibweise:
Neben der amtlichen Form der Finanzbehörden (Vermögensteuer) ist auch die Form mit Fugen-s (Vermögenssteuer) üblich und korrekt.
Duden - Richtiges und gutes Deutsch. 5. Aufl. Mannheim 2001.
— Daniel FR Hey! 21:08, 22. Dez 2004 (CET)
Also die Kontrapunkte wirken doch sehr eigenartig:
- Bestrafung: Eine Vermögensteuer bestraft Menschen, denen es gelungen ist, ein Vermögen aufzubauen.
- Ja und, die Mehrwertsteuer bestraft Menschen die sich Lebensmittel kaufen möchten.
- Verringerter Anreiz: Eine Vermögensteuer verringert den Anreiz, Vermögen aufzubauen, das jedoch volkswirtschaftlich relevant sein kann.
- Unlogisch da erstens normalerweise nur ein kleiner Teil als Steuer abgegeben wird und zweitens das Aufbauen ja weniger erschwert wird, sondern eher der Erhalt wenn der absolut ungewöhnliche Fall eintreten wurde das jemand mit seinem Vermögen nicht arbeitet.
- Zielgruppe: Vermögensteuern treffen nicht nur Reiche, sondern im Falle einer Umlage - wie es mit der Grundsteuer als Bestandteil der Miete geschieht - auch andere Schichten der Bevölkerung.
- Kommt auf die Freibeträge an das Argument ist nicht pauschal haltbar.
- Bürokratie: Die Vermögensteuer kann nur mit hohem bürokratischem Aufwand eingezogen werden.
- die Schweizer sehen das offensichtlich anders siehe [1] "einfach zu erhebende Vermögenssteuer".
- Bereits erhoben: Auf das vorhandene Vermögen wurde bereits einmal Steuer erhoben in Form von Einkommensteuer, Erbschaftsteuer u.a.
- Wo soll da ein Problem sein. siehe gg 14(2) [2] "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Hat da irgendjemand anderslautende Argument? --Dirk33 22:03, 17. Mai 2005 (CEST)
- Da stimme ich dir in vollem Umfang zu. Die Argumente gegen die Vermögensteuer sind etwas sehr weit hergeholt. Hab ich auch schon mal moniert. Este 22:16, 17. Mai 2005 (CEST)
In dem Artikel wird ja gar nicht beschrieben, was die Vermögenssteuer überhaupt ausmacht. Der Artikel beginnt mit einer Begriffsklärung und geht dann sofort zu den Gründen für die Abschaffung der Vermögenssteuer über. Die Fragen "Was wird besteuert?", "Wer musste Vermögenssteuer zahlen?" und "Wer ist steuerbefreit" werden überhaupt nicht beantwortet. --62.206.217.67 14:46, 27. Mai 2005 (CEST)
Urteil
Ist dies: "Statt Immobilien, wie vom Urteil gefordert, höher zu bewerten ...." nicht eine falsche Wiedergabe des Urteils? Hat das Bundesverfassungsgericht tatsächlich die Höherbewertung gefordert oder nicht eher die Ungleichbehandlung als unzulässig verworfen? --Raubfisch 14:20, 3. Mai 2006 (CEST)
Raubfisch hat Recht! - JARU 21:54, 21. Okt. 2006 (CEST)
Begrifflichkeit
Was sind: "zeitlich aufgepufferte Einkommen"? --Raubfisch 14:23, 3. Mai 2006 (CEST)
Sparen
Im Text heißt es "Als wirtschaftsschädlich verstandenes Sparen wird so vermieden.". Ich habe bereits mehrmals gelesen, dass Sparen nicht wirtschaftsschädlich sei (weil es eben auch zu Investitionen führe). Leider kenne ich mich bei dem Thema nur minimal aus, deswegen würde ich mich freuen, wenn das eventuell etwas genauer erklärt werden könnte. --217.230.88.93 14:39, 8. Mär. 2007 (CET)
- In der VWL unterscheidest Du zwischen sparen und investieren als sich ausschließende Faktoren. Stell dir vor, du hast 1€: ENTWEDER du sparst den ODER du investiert. Beides geht nicht. MfG --TammoSeppelt 14:57, 8. Mär. 2007 (CET)
- Schau dir doch mal Konsumquote und Sparquote an. Mit dem "wirtschaftsschädlichen Sparen" ist das allerdings so eine Sache, soooo einfach ist es dann nun auch wieder nicht. --Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 15:41, 8. Mär. 2007 (CET)
- Sonst noch eine lustige Idee? Sparen = Investieren, sowas lernt man sogar im ersten Semester VWL.
Aufteilung
Ich fände eine Abtrennung in Vermögensteuer und Vermögensteuer (Deutschland) nach thematischen Gesichtspunkten sinnvoll. Momentan geht es Kraut und Rüben durcheinander. Meinungen? --Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 16:47, 6. Mär. 2007 (CET) PS: Die "Argumente" halte ich für unglücklich, die sollten entfernt werden.
- Werde das am Wochenende so überarbeiten. --Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 01:42, 10. Mär. 2007 (CET)
Tabelle
Warum taucht Deutschland nicht in der Tabelle auf? Es gibt zwar kein Vermögenssteuer im Sinne der ehemaligen deutschen Vermögenssteuer, aber wenn USA auftaucht, dann doch hauptsächlich wegen der Grundsteuer, was ja auch in Deutschland erhoben wird. Dass in USA die Grundsteuer örtlich sehr unterschiedlich sein kann, da sie hauptsächlich an Kommunen, die eigene Hebesätze festlegen, fliesst, kann man zwar in der Tabelle erwähnen, aber mit einem nationalen Durchschnittswert kann ein recht realitätsfremdes Bild entstehen.--Bhuck 11:40, 3. Apr. 2007 (CEST)
Ungültiges Archivierungsziel
Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot 03:44, 12. Feb. 2008 (CET)
statistik???
in der aufgeführten statistik sehe ich zweimal die schweiz, aber deutschland nicht. was lief da falsch? --Functionist 01:07, 14. Sep. 2008 (CEST)
Quellenangabe
Die Quellenangabe (OECD) zu den verschiedenen Steuern liefert keine eindeutigen Daten. Es ist nur eine Grafik, an Hand derer man die Höhe der Steuern _nicht_ korrekt ablesen kann. Imo sollte dies entweder im Text erwähnt werden, oder eine vernünftige Quelle beigefügt werden. Ich habe auf der OECD und auf der UN Seite gesucht und kein Dokument gefunden, in welchem die Steuern genau aufgeführt werden. Was meint ihr dazu? 85.177.156.144 15:52, 29. Sep. 2009 (CEST) Ergänzung: Ich habe Informationen gefunden. Eine Tabelle mit dem prozentualen Anteil der Vermögenssteuer an der Gesamtbesteuerung: Download: http://www.oecd.org/dataoecd/48/32/41498519.xls Seite: http://www.oecd.org/document/39/0,3343,de_34968570_34968855_39496103_1_1_1_1,00.html (*.xls Dokument "DIe wichtigsten Graphiken und Tabellen) Das könnte man ja auch mit rein nehmen. Es beinhaltet aber leider keine Angaben zur Höhe der Vermögenssteuer. 85.177.156.144 16:01, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Ich habe mal exemplarisch beim Statistik-Amt der Schweiz angefragt. Sie haben mir diesen http://www.estv.admin.ch/dokumentation/00079/00080/00736/index.html Link geschickt. Die Daten stimmen überhaupt nicht mit der Tabelle überein (4,9% des Gesamtsteueraufkommens). Ich schlage vor die Tabelle zu löschen, wenn wir keinen Beleg finden. 85.177.157.172 17:17, 29. Sep. 2009 (CEST)
Valluga
ich habe den Hinweis auf die Valluga-AG rausgenommen. Es gibt im Internet keine Quelle dafür und so ist die Information wertlos. 85.177.156.144 16:14, 29. Sep. 2009 (CEST)
Sinnloser Satz
Im Abschnitt "Die deutsche Vermögensteuer" heißt es "Sie ist seitdem von mehr erhoben worden." Wahrscheinlich soll dieser Satz heißen "Sie ist seitdem UNTER KEINER BUNDESREGIERUNG mehr erhoben worden." (Die Präposition "von" wäre demnach noch zu streichen.) Allerdings kann ich auch nicht hellsehen, weswegen ich den Satz nicht bearbeiten möchte. Falls sich der Autor noch einmal hierher verirrt, kann er bitte den Sinn des Satzes wieder (oder zum ersten Mal) herstellen. -- 87.187.54.243 17:55, 5. Sep. 2011 (CEST)
- Es muss wohl heißen: Sie ist seitdem nicht mehr erhoben worden. Deshalb habe ich den Satz im Artikel entsprechend geändert. Harry8 10:38, 6. Sep. 2011 (CEST)
- Genau, seitdem nicht mehr oder von keiner Regierung oder unter keiner Regierung. Grüße --Strugold 18:12, 6. Sep. 2011 (CEST)
Unterschiedliche Besteuerung von Grundbesitz und Vermögen
Im Artikel heisst es:
"1995 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass eine unterschiedliche steuerliche Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht vereinbar ist. [...] [Die damalige Bundesregierung] entschied, die Vermögensteuer ab 1997 nicht mehr zu erheben."
Verständnisfrage: Derzeit wird Grundbesitz also mittels der Grundsteuer belastet, die Vermögensteuer wurde jedoch abgeschafft. Widerspricht dies nicht gerade dem BVG-Urteil (so wie es hier dargestellt wird), nach dem Grundbesitz und sonstiges Vermögen nicht unterschiedlich steuerlich belastet werden dürfen? --92.195.115.50 12:06, 30. Nov. 2011 (CET)
- Das BVerfG urteilte nur zur Vermögensteuer, nicht im Gesamtzusammenhang mit anderen Steuern. Die Grundsteuer ist schon insofern ein anderer Fall, dass sie eine Objektsteuer ist, d.h. sie fällt z.B. auch für einen Hausbesitzer an, der hochverschuldet ist und keinerlei Nettovermögen oder Nettoeinkünfte hat. Dort geht es also nicht wie bei der Vermögensteuer (die eine Personensteuer ist) primär um die Besteuerung des Einzelnen nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Prinzipiell wäre zwar eine Anrechnung einer Objektsteuer auf eine Personensteuer denkbar (z.B. reduzieren Gewerbesteuerzahlungen einer Personengesellschaft tatsächlich die Einkommensteuer der einzelnen Gesellschafter), aber zumindest ist eine Gleichbehandlung über alle Steuerarten nicht verfassungsrechtlich zwingend. --Grip99 01:23, 2. Feb. 2012 (CET)
Ergänzung um steuerliche Lage in Frankreich
Frankreichs Regierung erhöht im Herbst 2012 massiv die Vermögenssteuer, die es in Frankreich seit 1982 gibt. 178.11.188.130 17:05, 2. Aug. 2012 (CEST)
Quelle zu VermSt in Europa
In Europa wird nur noch in drei Ländern die Vermögensteuer erhoben: Frankreich, Norwegen und Schweiz
- [3] FAZ.net (letzter Abschnitt)
--Frank Giordano Bruno Thiele (Diskussion) 11:00, 4. Nov. 2012 (CET)
Tabelle: Bitte Korrigieren
Spalte 3 ist überschrieben mit:
"Anteil am gesamten Steueraufkommen bezogen auf das Vermögen natürlicher Personen"
Das ist mindestens missverständlich, wenn nicht widersprüchlich. Was ist damit gemeint? Der erste oder zweite Teil? --FGBT (Diskussion) 12:32, 4. Nov. 2012 (CET)
- Das könnte eventuell bedeuten, dass bei den oberen 9 Staaten (bzw. den 7, bei denen etwas eingetragen ist) nur vermögenzbezogene Steuern für natürliche Personen einbezogen werden. Sei es, dass für juristische Personen gar keine derartigen Steuern anfallen, sei es, dass sie aus der Statistik rausgerechnet wurden (Aber wozu dann? Und gilt das dann auch für die zweite und vierte Spalte?). Bei den unteren 3 Staaten müsste es dann umgekehrt sein. Ich würde angesichts des fehlenden Belegs für die Tabelle und der Unklarheit vorschlagen, dass man die dritte Spalte entfernt. Die zweite und vierte wird man vermutlich noch irgendwie belegen können (vielleicht auch mit aktuelleren Zahlen), wenn man ordentlich sucht. Die vierte Spalte könnte man z.B. mit [4] aktualisieren. --Grip99 in memoriam Harry 00:48, 5. Nov. 2012 (CET)
Reputabilität des Bundes der Steuerzahler ziemlich fraglich
"Der Anspruch des Bundes der Steuerzahler, die Interessen aller Steuerzahler zu vertreten, wird von dem Politologen und SPD-Mitglied Peter Lösche als „Teil einer PR-Strategie“ kritisiert.[9] Der Bund sei beim Deutschen Bundestag in der Lobbyliste registriert.[9] Von der Mitgliederzusammensetzung seien im Bund vor allem mittelständische Unternehmer und Freiberufler vertreten; von der programmatischen Ausrichtung her konvergiere er mit der FDP."
http://de.wikipedia.org/wiki/Bund_der_Steuerzahler_%28Deutschland%29#Zweifel_an_Unabh.C3.A4ngigkeit
Das ist eher Wahlkampfgetöse als wissenschaftliche Arbeit. Als Quelle für Wikipedia finde ich das ziemlich fraglich. OECD und ähnliche Quellen sind da viel wissenschaftlicher. --Meyenn (Diskussion) 08:45, 28. Feb. 2013 (CET)
- Die ebenfalls als Beleg angegebene Friedrich-Ebert-Stiftung ist ja erst recht parteinah, in diesem Fall zur SPD. Das disqualifiziert per se nicht, man muss sich immer den Kontext anschauen. WP:NPOV gilt für Belege sowieso nicht, es geht allein um die Zuverlässigkeit in Bezug auf die zu belegende Aussage (die allerdings bei einer durch und durch propagandistischen Darstellung in Frage gestellt sein kann). Wenn Du natürlich einen OECD-Beleg findest, der die Aussage bestätigt oder falsifiziert, dann wäre das noch besser. --Grip99 02:33, 2. Mär. 2013 (CET)
- Ok, das klingt plausibel. Allerdings scheint mir der Bund der Steuerzahler als trojanisches Pferd aufzutreten, indem sie vorgibt alle Steuerzahler zu vertreten. Die Friedrich-Ebert-Stiftung vertritt als parteinahe Stiftung offen ein bestimmtes Gesellschaftschaftsbild. Das macht für Wikipedia vielleicht insofern einen Unterschied, als der Bund der Steuerzahler von Lesern und vielen Autoren falsch eingeordnet werden dürfte. --Meyenn (Diskussion) 17:37, 5. Mär. 2013 (CET)
- Sie brauchen ja bloß den Artikel Bund der Steuerzahler (Deutschland) lesen. Der enthält viel Kritik, inklusive NSDAP- und SS-Mitgliedsnummern. Wenn man den liest, könnte man glatt auf die Idee kommen, der BdSt sei eine Nazi-Organisation. Im Übrigen ist es naturgemäß so, dass diejenigen Leute, die etwas überproportional finanzieren, im Durchschnitt dessen Verwendung besonders kritisch begleiten. Insoweit ist eine gewisse Korrelation mit FDP-Sympathisanten nicht verwunderlich, ohne dass sie gleich auf eine versteckte, aber organisierte Zusammenarbeit dieser beiden Organisationen hindeuten müsste. --Grip99 02:16, 6. Mär. 2013 (CET)
- Wenn das über die Mitglieder (überproportional) zutreffend ist, ist es sicher richtig, dass es im Artikel steht. Ich meinte aber nicht die Vergangenheit und mir ging es um eine bestimmte (un)kritsiche Einstellung gegenüber dem BdST. Der Bund der Steuerzahler tritt in meiner Wahrnehmung so auf und wird vielfach so wahrgenommen, dass es eine überparteiliche, quasi öffentliche Einrichtung wäre, die die Interessen aller Steuerzahler vertreten würde. Das Gegenteil ist richtig. --Meyenn (Diskussion) 19:24, 6. Mär. 2013 (CET)
- "Das Gegenteil" wäre ja, dass er gegen die Interessen aller Steuerzahler agieren oder zumindest die Interessen keines einzigen Steuerzahlers vertreten würde. Das kann man so sicher nicht behaupten. Tatsache ist vielleicht, dass jeder Steuerzahler einerseits Einbußen durch die Steuerpflicht und andererseits Vorteile durch die Verwendung der Steuern hat und der Steuerzahlerbund naturgemäß vorwiegend die eine Seite ins Visier nimmt. Das ist wie beim ADAC. Der spricht auch nicht immer für alle Autofahrer und noch nicht einmal für alle ADAC-Mitglieder, z.B. nicht für die, die ihre Wohnung an einer Durchgangsstraße haben.
- Wie auch immer, die Diskussion hier auf dieser Seite bringt sowieso nichts. --Grip99 00:53, 8. Mär. 2013 (CET)
- Das Gegenteil von Der Bund der Steuerzahler tritt in meiner Wahrnehmung so auf und wird vielfach so wahrgenommen, dass es eine überparteiliche, quasi öffentliche Einrichtung wäre. Gruß, --Meyenn (Diskussion) 15:56, 9. Mär. 2013 (CET)
- Überparteilich ist er ja wohl. FDP-Mitgliedschaft ist anscheinend keine Eintrittsvoraussetzung, denn er hat deutlich mehr Mitglieder als die FDP.;-) --Grip99 01:59, 12. Mär. 2013 (CET)
- Wenn das über die Mitglieder (überproportional) zutreffend ist, ist es sicher richtig, dass es im Artikel steht. Ich meinte aber nicht die Vergangenheit und mir ging es um eine bestimmte (un)kritsiche Einstellung gegenüber dem BdST. Der Bund der Steuerzahler tritt in meiner Wahrnehmung so auf und wird vielfach so wahrgenommen, dass es eine überparteiliche, quasi öffentliche Einrichtung wäre, die die Interessen aller Steuerzahler vertreten würde. Das Gegenteil ist richtig. --Meyenn (Diskussion) 19:24, 6. Mär. 2013 (CET)
- Sie brauchen ja bloß den Artikel Bund der Steuerzahler (Deutschland) lesen. Der enthält viel Kritik, inklusive NSDAP- und SS-Mitgliedsnummern. Wenn man den liest, könnte man glatt auf die Idee kommen, der BdSt sei eine Nazi-Organisation. Im Übrigen ist es naturgemäß so, dass diejenigen Leute, die etwas überproportional finanzieren, im Durchschnitt dessen Verwendung besonders kritisch begleiten. Insoweit ist eine gewisse Korrelation mit FDP-Sympathisanten nicht verwunderlich, ohne dass sie gleich auf eine versteckte, aber organisierte Zusammenarbeit dieser beiden Organisationen hindeuten müsste. --Grip99 02:16, 6. Mär. 2013 (CET)
- Ok, das klingt plausibel. Allerdings scheint mir der Bund der Steuerzahler als trojanisches Pferd aufzutreten, indem sie vorgibt alle Steuerzahler zu vertreten. Die Friedrich-Ebert-Stiftung vertritt als parteinahe Stiftung offen ein bestimmtes Gesellschaftschaftsbild. Das macht für Wikipedia vielleicht insofern einen Unterschied, als der Bund der Steuerzahler von Lesern und vielen Autoren falsch eingeordnet werden dürfte. --Meyenn (Diskussion) 17:37, 5. Mär. 2013 (CET)
Vermögensbezogene Steuer
Der Ausdruck ist durchaus üblich. Die DIW benutzt den z.B. hier. Dort sind auch die OECD-Daten wiedergegeben. Ich habe das mal als Quelle angegeben. --Meyenn (Diskussion) 12:46, 13. Sep. 2014 (CEST)
- Wer soll bestritten haben, dass der Ausdruck üblich sei? Ich jedenfalls nicht. Nur die Zahlen der Tabelle sind nach wie vor unbelegt. Wo finde ich in dem von Dir angegebenen PDF z.B. Angaben für Finnland und Norwegen? Und die Daten für die angegebenen Länder weichen auch ab. Am besten nimmt man die Zahlen für 2011 aus den aktuellen OECD Revenue Statistics 2013. --Grip99 04:32, 24. Sep. 2014 (CEST)
- Gut, pfleg diese Daten ein. --Meyenn (Diskussion) 16:34, 24. Sep. 2014 (CEST)
- Ich dachte, das machst Du, weil Du derjenige bist, der die Tabelle unbedingt drin haben will. Die alte ist jedenfalls unbelegt und damit entfernbar. --Grip99 01:37, 29. Sep. 2014 (CEST)
- Gut, pfleg diese Daten ein. --Meyenn (Diskussion) 16:34, 24. Sep. 2014 (CEST)
Veraltet Baustein seit 2017
Mir erscheinen die Angaben, insbesondere jene zur historischen Entwicklung zu stark ggf. ausschließlich auf dem FAZ Artikel zu fußen. Ein Blick in die OECD Datenbank und die allgemeine Einleitung zur Vermögenssteuer, welche auch partielle Vermögenssteuern betrachtet, lässt die Zahlen dort nicht mehr nachvollziehbar werden, vgl. [5]https://stats.oecd.org/index.aspx?DataSetCode=REV Konkret ist im Jahr 2017 lt. OECD bei 11 der OECD Länder ein positives Aufkommen einer nationalen Vermögenssteuer erfasst, dies passt nicht zu der Anzahl von 4 Staaten im Artikel. Die betroffenen Staaten sind in 2017 Kolumbien, Ungarn, Norwegen, Schweiz, Spanien, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Kanda, Italien, Deutschland (?, unklar wie genau die seit 1995 nicht erhobene Vermögenssteuer in DE hier mit 0,4 Mrd. USD festgehalten wird)sowie Island. Somit scheint der o.g. Artikel mit Fußnote 5 schon für den Zeitraum 2017 falsch zu sein, hier ebenso für den Zeitraum nach 2017.
- So wie die deutsche Gesetzgebung zur Vermögensteuer ausformuliert ist, bezieht sich der Artikel aus der FAZ wahrscheinlich auf die individual wealth tax (Code: 4210) und lässt die corporate wealth tax (Code: 4220) außen vor. Dazu würde passen, dass diese Form der Vermögensteuer(4210) in Deutschland ein Steueraufkommen nur bis 2004 generiert hat: Zehn Jahre nach der Aussetzung gab es nichts mehr zu holen. (Die Festsetzungsfrist beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre, bei der Steuerverkürzung fünf Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO)). Diese Steuer(4210) führte 2017 in 5 Ländern zu einem positiven Steueraufkommen, davon vier in Europa: Kolumbien, Frankreich, Norwegen, Spanien, Schweiz.--Reichtumsdaten (Diskussion) 13:52, 30. Apr. 2021 (CEST)