Diskussion:Privilegierter Altar
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zweite Bedeutung
Kann altare privilegiatum wirklich einen Altar bezeichnen, „an dem die Zelebration einer heiligen Messe Klerikern mit besonderen Vorrechten (Altarprivileg) vorbehalten war“? Privilegiert war in diesem Fall ja der Kleriker, nicht der Altar. Der Altar müsste altare reservatum o.ä. heißen. - Aber natürlich beuge ich mich jedem validen Beleg :) --Rabanus Flavus (Diskussion) 18:57, 4. Aug. 2021 (CEST)