Diskussion:Päpstliche Kommission für Lateinamerika

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2014 bestätigte Mitglieder alle noch dabei?

Wie prüft man eigtl. zuverlässig nach, ob alle nach Amtsantritt des ggw. Papstes bestätigten Mitglieder noch dabei sind? Das einfache Ausscheiden wird ja normalerweise nicht im Bulletin vermerkt. Zum Bsp. habe ich Zweifel bei Cipriani, der ist 2019 als Erzbischof zurückgetreten und vor der peruanischen Justiz abgetaucht, soll zurückgezogen in Rom in einem Opus-Dei-Haus leben und angeblich (das kann m.E. auch "Satire" sein, wurde aber immerhin vom Sismografo kolportiert) vom Papst unter Hausarrest gestellt sein oder jdfs. nicht reisen dürfen.[1] Ist der nicht durch die Emeritierung automatisch auch aus der Kommission ausgeschieden? --Jordi (Diskussion) 20:27, 6. Aug. 2021 (CEST)

Mal durchgecheckt. Meiner Meinung nach sollte man neben Verstorbenen auch die emeritierten oder zurückgetretenen Mitglieder rausnehmen, neben Cipriani wären das noch Héctor Aguer, der Spanier Asenjo (jetzt sowieso ersetzt durch Osoro), Bruguès, der unmögliche Rivera, Rocha und Urosa. Bei einigen dieser Figuren wie etwa Rivera oder auch Cipriani halte ich es für praktisch ausgeschlossen, dass sie noch in der Kommission mitarbeiten. Auch bei anderen Dikasterien hatten wir oft Fälle, wo längst emeritierte Leute noch jahrelang als Karteileichen in der Mitgliederliste standen, obwohl sie mit dem Rücktritt auch ihre Kurienämter aufgegeben haben, was anscheinend der Normalfall ist und vorausgesetzt werden kann, oder? --Jordi (Diskussion) 20:55, 6. Aug. 2021 (CEST)

Hallo Jordi, am ehesten könnte man anhand des jeweils aktuellen Annuario Pontificio herausfinden, wer noch Mitglied ist und wer nicht. Leider habe ich die aktuelle Ausgabe momentan nicht zur Hand. Ferner: Die bloße Emeritierung von der (Haupt-)Funktion, z.B. als Bischof oder Leiter eines Dikasteriums der Kurie, bedeutet nicht zwingend, dass damit auch die Mitgliedschaft in einem Dikasterium beendet ist. Maßgeblich ist nach Pastor Bonus die Vollendung des 80. Lebensjahres (vgl. Art. 5 §2 PB). Eine Ausnahme wäre, wenn ein Kardinal/Bischof eine Mitgliedschaft in einem Dikasterium innehat aufgrund eines anderen ausgeübten Amtes. Diese Mitgliedschaft endet, wenn er das entsprechende Amt verliert. Ein weiterer Punkt wäre, dass die Mitglieder für fünf Jahre berufen werden (vgl. Art. 5 §1 PB). Nun könnte man fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Berufung zählen und die entsprechenden Personen dann rausnehmen. Aber (meiner Erfahrung nach) oftmals wird eine etwaige Verlängerung nicht publiziert, sondern meistens nur Neuberufungen. Vor dem Hintergrund handhabe ich die Sache in der Regel folgendermaßen: Ich nehme Personen raus, die entweder verstorben sind oder das 80. Lebensjahr vollendet haben (da es mir meist im passenden Moment am aktuellen Annuario Pontificio mangelt, da einen kompletten Überblick bieten würde). Grüße, --Fabrice Dux (Diskussion) 22:54, 6. Aug. 2021 (CEST)