Diskussion:Wurst

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Zur Rechtslage bzgl. Fleischbezeichnungen für Veggie-Produkte

"Hersteller vegetarischer Fleischersatzprodukte greifen für die fleischlosen oder vegetarischen Varianten gerne auf Bezeichnungen zurück, die bisher für echte Wurst und Fleischwaren verwendet wurden. Zielgruppe sind Verbraucher, die zwar den Geschmack von Wurst und Fleischerzeugnissen mögen, aber kein Fleisch essen möchten. In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Zweifel laut, ob Bezeichnungen wie "Leberwurst", "Schnitzel", "Frikadellen", "Mortadella" für die vegetarischen Varianten erlaubt seien. Bei der Beantwortung dieser Frage sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Zum einen gibt es schon seit etlichen Jahren vegetarische Lebensmittel, die unter dem Namen von Fleischerzeugnissen im Verkehr sind. Da dieses Angebot bisher ein wenig beachtetes Nischendasein führte, störten sich daran weder die Verbraucherschützer noch das Handwerk oder die Überwachung. Zum anderen sind die Bezeichnungen für Fleisch- und Wurstwaren im Gegensatz zu den Milcherzeugnissen nicht rechtlich geschützt. Sie sind zwar in den Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs genannt und definiert, die Leitsätze sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Prinzipiell können also die Bezeichnungen aus den Leitsätzen für vegetarische Erzeugnisse verwendet werden, wenn aus der Gesamtaufmachung für das Produkt klar hervorgeht, dass es sich um ein fleischloses Erzeugnis handelt. Es wird also immer eine Einzelfallprüfung erforderlich sein, [...]"[1] Das beschreibt die aktuelle LAVES-Position. Eventuell ändert sich daran was, wenn die Leitsätze für vegetarische und vegane Lebensmittel erscheinen. --TrueBlue (Diskussion) 00:12, 9. Jan. 2019 (CET)

Ja, scheint so: Fleischersatz darf nicht wie das Original heißen. --TrueBlue (Diskussion) 00:24, 9. Jan. 2019 (CET)

Zolltarif / Warenkunde Harmonisiertes System

Hallo! Wie angekündigt hier die Definition davon. Dies auf der Positionsebene, die international standardisiert ist. Sie ist Basis für die Steuergesetzgebung im DACH, was zum Beispiel bei Zoll, aber auch Umsatzsteuer eine Rolle spielt.

  • Pos. 1601 "Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut"

demnach werden Innereien und Blut nicht "allgemein" mit dem Begriff Fleisch gleichgesetzt. Die Regelung der Leitsätze ist da nur eine Sichtweise. Ich verweise auch auf unser Katsystem, wo sich dies mit "Kategorie:Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse" wiederfindet, auch wenn Innereien dann zum Fleisch zugezählt werden. Schon das Problem der Wursthüllen ist aber ausreichend, um hier eine möglichst umfassende Definition zu finden, nicht die Eine, der Leitsätze.

  • Die Erläuterungen zu 1601 nennen als Merkmale: "Zu dieser Position gehören Würste und ähnliche Erzeugnisse, d. h. Zubereitungen aus grob oder fein zerkleinertem Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen (auch Därmen und Magen) oder aus Blut, in Därmen, Magen, Blasen, Häuten oder ähnlichen (natürlichen oder künstlichen) Umhüllungen."

Wenn man diese Erläuterungen liest, kam nie ein Experte darauf, hinzuweisen, daß "Wurstform" nicht identisch mit Wurst ist. Erbsmehl gehört zur Pos. 1103, Tofu gibt es nichtmal im Tarif. Die befinden sich im "Sammelcontainer" 2106. Und um mal die Praxisnähe dessen zu zeigen, hier ein Bratlingdatenblatt [2], Zeile 4.Oliver S.Y. (Diskussion) 19:23, 10. Jan. 2019 (CET)

Ich würde sagen, da steht "Fleisch" einfach für "Muskelfleisch" bzw. (genauer) "Skelettmuskulatur". So wie in der Fleischdefinition, die die deutschen Leitsätze unter 1.1 kolportieren. Und "Schlachtnebenerzeugnisse" dürfte im wesentlichen "Innereien" meinen. Vielleicht auch die Gelatine, die man z.B. für die Herstellung von Sülzengelee braucht. --TrueBlue (Diskussion) 20:01, 10. Jan. 2019 (CET)
Die Wursthüllen sind durchaus jetzt schon in unserer Einleitung erwähnt. Nicht als Wurstbestandteil wohl aber als Verpackung derselben: "Die vorbereitete Masse, das Brät, wird in Därme, Blasen oder Mägen gefüllt, durch Abbinden mit Wurstgarn oder Abklammern mit rostfreien Metallklammern in einzelne Würste unterteilt und je nach Sorte durch Kochen oder Backen gegart oder durch Trocknen mit oder ohne zusätzliches Räuchern konserviert. Bei der Wurstherstellung werden auch Kunstdärme, Gläser und Konservendosen verwendet." --TrueBlue (Diskussion) 20:07, 10. Jan. 2019 (CET)
Es geht mir um das Wort "meist", was all diese Unterschiede beinhalten kann, während das Fehlen eine eingeschränktere Zutatenauswahl als mögliche Erklärung beinhaltet. Der Definitionskaskade kommt für mich zuerst das HS, und bei Unterschieden in Deutschland erklärt man diese anhand der Leitsätze. Angesichts der sonstigen Erfahrungen bei Einzelartikeln für Wurst, hab ich mich hier bislang zurück gehalten. Grundsatzfrage für mich, ob die Einleitung nicht sowieso zu lang ist, und so eher Mißverständnisse entstehen, als bei einer Kurzfassung wie nun Deinem Satz 1, und der Rest wird im Fließtext erklärt.Oliver S.Y. (Diskussion) 10:29, 11. Jan. 2019 (CET)
Ich bleibe bei meiner Position. Eine Begriffsdefinition in der Art "A ist ein Nahrungsmittel, das meist aus B hergestellt wird" ist enzyklopädisch nicht vertretbar, solange nicht ausgeführt wird, warum nur "meist" und was B alternativ sein kann bzw. ist. "Meist" ist zudem eine ziemlich hohle Phrase, die für irgendwas zwischen >50% und <100% der Fälle steht. --TrueBlue (Diskussion) 13:03, 11. Jan. 2019 (CET)

Vegetarische Wurst

Heute habe ich folgenden Abschnitt in den Artikel eingebaut. Er wurde mit der Begründung entfernt, dass dies ein Artikel über Wurst und nicht über Imitate sei. Allerdings handelt es sich ja auch bei vegetarischer Wurst um Wurst. So wird Wurst, ob vegetarisch oder fleischhaltig als Wurst bezeichnet. Ein Beispiel unter vielen: Mühlenwalder hat eine vegetarische Wurst unter dem Namen Vegetarische Mühlen Bratwurst im Sortiment. Es ist also falsch, zu sagen, dass fleischhaltige Wurst = Wurst ist und vegetarische Wurst = Imitat. Beides ist Wurst. Für beide Arten von Wurst wird ja der Begriff verwendet. Das Festhalten an einer einseitige Bevorzugung von fleischhaltiger Wurst in unserem Artikel halte ich für einen einseitigen Grabenkampf, der der heutigen Realität hinterherhinkt. Entscheidend ist doch am Ende die Form und die Masse der Menschen bezeichnet vegetarische Wurst als das was es ist: als Wurst. Es kommt auf die Form an, den Geschmack und die Art der Zubereitung, ob darin dann Huhn, Rind, Schwein oder Erbsenprotein enthalten sind, ändert nichts daran, dass eine Wurst eine Wurst ist. Die politische Korrektheit, manche Wörter nicht verwenden zu dürfen, weil nicht sein darf was nicht sein darf, macht doch kein Sinn, wenn große Lebensmittelhersteller und Verbraucher vegetarische Wurst als Wurst bezeichnen? Hier mein Abschnitt: "Es gibt zudem ein wachsendes Angebot vegetarischer Varianten von Wurstwaren, die als Fleischersatz zählen. Sie ähneln fleischhaltiger Wurst in ihrer Form und zeichnen sich durch einen vergleichbaren Protein- und Fettanteil aus. Beim Protein handelt es sich bei diesen Wurstsorten typischerweise um Weizen-, Soja- oder Erbsenprotein." 194.62.169.86 10:56, 18. Okt. 2020 (CEST)

Lies bitte die Revertbegründung genau, darunter auch der Hinweis auf den bereitsvorhandenen Abschnitt Wurst#Wurstimitate. -jkb- 11:13, 18. Okt. 2020 (CEST)

Für die Herstellung von Eiklar sterben keine Hühner. Das ist ein Teil des Eis, und einige Vegetarier essen auch Eier - billige Polemik im STERN - das gehört nicht so in ein seriöses Wiki. Und Soja ist auch nicht immer drin. --Kulturkritik (Diskussion) 13:44, 18. Feb. 2021 (CET)