Otto von Lüdinghausen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. August 2021 um 06:06 Uhr durch imported>DynaMoToR(296024) (→‎Einzelnachweise).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Otto Wilhelm Freiherr von Lüdinghausen-Wolff (* 14. November 1881; † unbekannt) war ein deutscher Jurist. Er wurde vor allem als Verteidiger im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher bekannt.

Leben und Tätigkeit

Lüdinghausen war ein Sohn des Otto von Lüdinghausen und seiner Ehefrau Anna, geb. Burgen. Nach dem Schulbesuch studierte Lüdinghausen Rechtswissenschaft. Er wurde 1906 in Leipzig promoviert.

Von 1945 bis 1946 wirkte Lüdinghausen als Verteidiger des ehemaligen Reichsaußenministers Konstantin von Neurath an den Nürnberger Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher mit. Norman J. W. Goda beschreibt Lüdinghausens Verteidigung als „einfallslos“. Sie habe sich im Wesentlichen auf das Vorbringen von Charakterzeugnissen zugunsten seines Mandanten beschränkt, ohne auf die diesem zur Last gelegten Anklagepunkte einzugehen. In „eintöniger, fast träge zu nennender“ Weise habe Lüdinghausen sich bei seinen Anstrengungen, Neurath zu entlasten auf das Argument gestützt, dass Neuraths Außenpolitik bis zum Jahr 1938 und der Krieg selbst durch die Ungerechtigkeiten des Versailler Vertrages von 1919 ausgelöst worden seien. Der Stuttgarter Bischoff Theophil Wurm, ein Landsmann Neuraths, meinte später, Lüdinghausen sei der Aufgabe in Nürnberg nicht gewachsen gewesen, weshalb es zu dem angeblichen Fehlurteil gegen Neurath gekommen sei.[1]

Schriften

  • Die Verpfändung des Niessbrauchs nach römischem Recht und bürgerlichem Gesetzbuch, 1906. (Dissertation)

Einzelnachweise

  1. Norman J.W. Goda: Kalter Krieg um Speer und Heß. Geschichte der Gefangenen von Spandau, S. 128.