Zusatzbezeichnung Sportmedizin
Die Vergabe der Zusatzbezeichnung Sportmedizin erfolgt in Deutschland über die Landesärztekammern unter Voraussetzung einer Facharztanerkennung, der Absolvierung einer der nachfolgend genannten Weiterbildungswege und eines abschließenden Kenntnisnachweises durch Prüfung. In Österreich vergibt die Österreichische Ärztekammer das ÖÄK-Diplom Sportmedizin. In der Schweiz kann ein Fähigkeitsausweis in der Sportmedizin (FASM) erworben werden.
Deutschland
Zusatzbezeichnung Sportmedizin ist gegenwärtig in Deutschland die einzige zu erwerbende sportärztliche Qualifikation. Das bis zum Jahr 2010 nach einem speziellen Ausbildungsweg erteilte Diplom des Deutschen Sportärztebundes wird nicht mehr vergeben.
Ganztägige sportmedizinische Weiterbildung
Sie hat 12 Monate in einer sportmedizinischen Einrichtung unter Leitung eines von der zuständigen Ärztekammer ermächtigten Weiterbildungsbefugten zu erfolgen. Dabei ist schwerpunktmäßig der Lehrstoff des physiologisch-internistisch-kardiologischen sowie der chirurgisch-orthopädisch-traumatologischen Bereiche zu vermitteln. Insgesamt sind die gleichen Ausbildungsinhalte wie im nachfolgend genannten Kurssystem zu vermitteln.
Kursteilnahme und Betreuungstätigkeit
In diesem Rahmen ist die Teilnahme an sportmedizinischen Kursen und anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt 240 Stunden und eine ärztliche Betreuungstätigkeit in der Sportpraxis nachzuweisen. Dabei sind nachfolgende sportmedizinische Weiterbildungsinhalte der beiden nachfolgenden Kategoriebereiche zu erbringen.
Theorie und Praxis der Sportmedizin
Nachweis von 120 Stunden anerkannter sportmedizinischer Weiterbildung in Theorie und Praxis der Sportmedizin. Innerhalb dieses Stundenumfangs sind einzelne Bereiche (9 Kategorien) festgelegt und nachweispflichtig.
Die vorgenannten Weiterbildungsinhalte beider Bereiche können gemeinsam entweder in sechs Wochenkursen (je 5 Tage) oder 15 Wochenendkursen (je zwei Tage à 8 = 16 Stunden) absolviert werden. Kombinationen aus Wochen- und Wochenendkursen sind möglich.
Sportmedizinische Aspekte des Sports
Gefordert ist der Nachweis von 120 Stunden durch die Ärztekammer anerkannter sportmedizinischer Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen in Theorie und Praxis – Sportmedizinische Aspekte des Sports. Diese sind anteilig in vorgegebenen Sportarten (9 Kategorien) nachzuweisen. Dabei sind die Inhalte auf praktischem Gebiet und im Theoriebereich des Sports vorgegeben. Auch bei den sportartbezogenen Kursveranstaltungen sind sportmedizinische Aspekte der Prävention, der sportartspezifischen Anpassung und der Rehabilitation praxisnah zu berücksichtigen.
Sportärztliche Betreuungstätigkeit
Nachzuweisen ist eine einjährige ärztliche Betreuungstätigkeit (von insgesamt 120 Stunden) in einem Sportverein, in einem Sportverband oder in einer anderen vergleichbaren Institution. Im betreuten Verein sollen Sportarten betrieben werden, die ein systematisches Training in den motorischen Grundfähigkeiten Kraft, Schnelligkeit, Koordination und Ausdauer verlangen (z. B. Leichtathletik, Schwimmen, Radrennsport, Triathlon, Mannschaftsballspiele u. a.). Erfüllt die betreute Sportart diese Bedingungen allein nicht, so ist daneben der Nachweis einer einjährigen Betreuung in einer ergänzenden Sportart zu erbringen.
Bei einem systematischen Training der genannten Hauptbeanspruchungsformen kann auch die Bestätigung von Vereinen anerkannt werden, in denen Sportarten wie Reitsport, Golf, Ballonfahren, Motorsport, Schießsport, Tanzsport, Wandern, Fechten, Drachenfliegen, Polo und Tischtennis betrieben werden.
Es müssen mindestens 3 Gruppen von Sportlern sportärztlich betreut werden: z. B. Leistungs-, Breiten-, Rehabilitationssportler, Kinder, Jugendliche, Frauen, Männer, Senioren.
Die Art der Betreuung sollte sich auf mindestens drei der nachfolgenden Gebiete beziehen: - Sportärztliche Untersuchungen - Erste Hilfe bei Sportverletzungen - Trainingsbetreuung - Wettkampfbetreuung - Sportmedizinische Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern.
Die Betreuung hat sich über ein Jahr zu erstrecken und muss mindestens 120 Stunden im Jahr beinhalten. Die Tätigkeit ist vom Sportverein zu testieren.
Durchführungsbestimmungen
Von diesem Rahmen gibt es Modifizierungen im Bereich einzelner Landesärztekammern. Nach einer Festlegung der Bundesärztekammer existiert die Bezeichnung „Sportarzt“ in den alten Bundesländern offiziell nicht und darf hier nicht geführt werden.
Nach Absolvierung der vorgeschriebenen Qualifikationen, einschließlich der Facharztprüfung in einem der medizinischen Fächer, legt der Arzt die Prüfung zur Zusatzbezeichnung Sportmedizin bei einem Prüfungs-Gremium der zuständigen Ärztekammer ab.
Sportmedizinische Qualifikationen aus der DDR
Die von 1956 bis 1990 in der DDR zu erwerbende „Staatliche Anerkennung als Sportarzt“ konnte auf Antrag bei der zuständigen Landesärztekammer in die Zusatzbezeichnung Sportmedizin gewandelt werden.
Die von 1963 bis 1990 bestehende vierjährige Weiterbildung zum Facharzt für Sportmedizin wurde nach der Wiedervereinigung aufgegeben. Die erworbene Facharztbezeichnung kann aber weiter geführt werden[1]. Auf Antrag konnte diese Qualifikation auch als Zusatzbezeichnung Sportmedizin anerkannt werden.
Österreich
In Österreich vergibt die Österreichische Ärztekammer das ÖÄK-Diplom Sportmedizin auf der Grundlage des § 117b Abs. 1 Z. 21 ÄrzteG. Darauf basiert die Diplomordnung[2] und die Diplomrichtlinie.[3] Durch den Erwerb eines Diploms können bestehende Sonderfachgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 ÄrzteG nicht überschritten werden. Voraussetzung zum Erwerb des ÖÄK-Diploms stellt die Promotion dar.
Weiterbildungsinhalte
Innerhalb von 3 Jahren sind 180 Stunden, davon 120 Stunden Theorie und 60 Stunden Praxis nachzuweisen.[3] Im theoretischen Teil sind zu absolvieren:
- Je 4 Grundkurse auf leistungsphysiologisch-internistisch-pädiatrischem Gebiet im Ausmaß von 40 Stunden
- Je 4 Grundkurse auf orthopädisch-traumatologisch-physikalischem Gebiet im Ausmaß von 40 Stunden
- 40 Stunden allgemeine Sportmedizin in Kongressen und Veranstaltungen
Im praktischen Teil sind abzuleisten:
- 40 Stunden sportmedizinische Praxisseminare
- 20 Stunden Ärztesport
Zudem ist die sportärztliche Betreuung eines Sportvereins zumindest im letzten halben Jahr vor der Einreichung zum Diplom nachzuweisen.
Die Weiterbildung ist innerhalb von drei Jahren zu absolvieren. Bei längerer Dauer sind pro zusätzlichem Jahr 10 weitere Theoriestunden nachzuweisen.
Ein Arzt, der ein Diplom erworben hat, ist berechtigt, nach seiner Berufsbezeichnung die Bezeichnung „ÖÄK Diplom - Sportmedizin“, auch unter Hinzufügung eines Hinweises der Verleihung durch die Österreichische Ärztekammer, anzufügen. Für den Fall, dass ein Arzt ein Additivfach erworben hat, ist die Diplombezeichnung nach dem Additivfach anzuführen.
Schweiz
In der Schweiz kann ein Fähigkeitsausweis in der Sportmedizin (FASM) erworben werden.[4] Voraussetzung ist der Besitz eines Facharzttitels. Der Bewerber muss Mitglied der Schweizerischen Aerztegesellschaft (FMH) sein. Die Weiterbildung besteht aus der
- Absolvierung von acht 2–3-tägigen Weiterbildungskursen
Im Anschluss erfolgt eine praktische und schriftliche Schlussprüfung.
Es ist eine 6-monatige, von einem von der Schweizer Gesellschaft für Sportmedizin (SGSM) akkreditierten Götti bestätigte praktische sportmedizinische Tätigkeit (minimaler Beschäftigungsgrad 50 %) oder eine mindestens 3-jährige praktischen Tätigkeit als Verbandsarzt nachzuweisen.
Verbände
Die Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin (GOTS) ist der weltweit zweitgrößte Zusammenschluss von Sportorthopäden und Sporttraumatologen. In der GOTS sind über 1000 der führenden Sportärzte im Bereich der Orthopädie und Traumatologie aus dem deutschsprachigen Raum zusammengeschlossen. Neben der Sicherstellung der kompetenten Versorgung sportverletzter Patienten setzt die GOTS qualitative Standards für deren Behandlung.
- Österreichische Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention
- Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e.V.
- European Federation of Sports Medicine Associations
- Fédération Internationale de Médecine du Sport
Literatur
- Arndt, K.-H.: Sportmedizin in der ärztlichen Praxis. J. A. Barth Heidelberg-Leipzig 1998, ISBN 3-335-00542-2
Einzelnachweise
- ↑ BVerfG, 1 BvR 1662/97 Urteil vom 9. März 2000
- ↑ Diplomordnung der Österreichischen Ärztekammer (Memento vom 29. Oktober 2013 im Internet Archive) (PDF; 59 kB)
- ↑ a b Diplomrichtlinie der Österreichischen Ärztekammer (PDF; 88 kB)
- ↑ Schweizer Gesellschaft für Sportmedizin, Fähigkeitsausweis in der Sportmedizin