Diskussion:Erhard Auer

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Verurteilung wegen Beamtenbeleidigung

Folgende Information wurde mit der Begründung "ohne Kontext und Literaturnachweis keine Verbesserung" gelöscht: Im Februar 1912 verurteilte das Landgericht München I ihn wegen Beleidigung der Zentrumsabgeordneten Johann Cadau und Alois Ritter von Frank und des Bahnverwalters Hans Rupprecht zu einem Monat Gefängnis. (FN: Kölnische Zeitung Nr. 190, 20. Februar 1912, S. 1.). Ich bitte um Diskussion, weil mir die Begründung für die Löschung nicht einleuchtet. --Longinus Müller (Diskussion) 19:01, 28. Aug. 2021 (CEST)

Der Kontext zu der Einfügung fehlt völlig, weil das eine zeitgenössische Meldung aus der Tagespresse ist. Du weisst nicht, ob das Urteil Bestand hatte, ob die Strafe bedingt war, ob die Haft angetreten wurde. Dafür benötigt man Literatur, die den gesamten Vorgang rückblickend darstellt. --Otberg (Diskussion) 23:44, 28. Aug. 2021 (CEST)