Amt Lißberg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 31. August 2021 um 12:09 Uhr durch imported>Aka(568) (→‎Einzelnachweise: Halbgeviertstrich).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Amt Lißberg war ein Amt der Landgrafschaft und zuletzt des Großherzogtums Hessen.

Funktion

In Mittelalter und Früher Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde.

Geschichte

Das Amt Lißberg gelangte 1627, endgültig 1648 mit dem Westfälischen Frieden nach Jahrzehnte langem Streit mit der Landgrafschaft Hessen-Kassel zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt[1], die dann 1806 zum Großherzogtum Hessen wurde. Hier lag das Amt in der Provinz Oberhessen.

Ab 1820 kam es im Großherzogtum zu Verwaltungsreformen. 1821 wurden auch auf unterer Ebene Justiz und Verwaltung getrennt und alle Ämter aufgelöst. Für die bisher in den Ämtern wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen, für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte.[2] Das Amt Lißberg wurde aufgelöst und seine Zuständigkeit im Bereich der Verwaltung auf zwei der neu gebildeten Landratsbezirke, den Landratsbezirk Nidda[2] und den Landratsbezirk Schotten,[2] seine Aufgaben, die es bis dahin in der Rechtsprechung wahrgenommen hatte, auf zwei Landgerichtsbezirke, Ortenberg und Schotten übertragen.[2]

Bestandteile

Am Ende des Alten Reiches gehörten nachfolgend aufgeführte Orte zum Amt Lißberg[3]:

Das Gebiet des Amtes Lißberg lag auf den Gemarkungen der heutigen Gemeinden Grebenhain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt und Schotten.

Recht

Im Amt Lißberg galt das Gemeine Recht. Es behielt seine Geltung auch im gesamten 19. Jahrhundert[6] und wurde erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.

Literatur

  • L. Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862.

Einzelnachweise

  1. Ehwald, S. 53.
  2. a b c d Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (411–412) (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  3. Ehwald, S. 53.
  4. Nicht bei Ehwald, S. 53; vgl. aber: HRB 1821 Nr. 33, S. 412
  5. Crainfeld, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). nicht bei Ehwald, S. 53. Trotz der Bezeichnung „Gericht“ war es eine Einzelgemeinde.
  6. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 111.