Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

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Basisdaten
Titel: Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung[1]
Abkürzung: [EGZPO] (nicht amtlich)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Rechtspflege, Zivilprozessrecht, Verfahrensrecht
Fundstellennachweis: 310-2
Erlassen am: 30. Januar 1877
(RGBl. S. 244)
Inkrafttreten am:
Letzte Änderung durch: Art. 6 G vom 10. September 2021
(BGBl. I S. 4147, 4149)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Dezember 2021
(Art. 17 G vom 10. September 2021)
GESTA: B145
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Reichsgesetzblatt, 1877

Das Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, kurz EGZPO, ist ein deutsches Änderungsgesetz. Die Fassung vom 30. Januar 1877 wurde am 19. Februar 1877 bekannt gemacht (Reichsgesetzblatt, Band 1877, Nr. 6, Seiten 244–250). Insbesondere wurde mit diesem Gesetz die Zivilprozessordnung im Deutschen Reich (existierend zwischen 1871 und 1945) eingeführt: „Die Civilprozeßordnung tritt im ganzen Umfange des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft“.

Das Gesetz enthält Übergangsbestimmungen zu Änderungen der Zivilprozessordnung. Sie regeln vor allem die Anwendbarkeit der geänderten Vorschriften auf bereits anhängige Verfahren.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Das Gesetz wurde von 1999 bis 2017 amtlich ohne Komma und in der Schreibweise mit Doppel-s referenziert (ab BGBl. 1999 I S. 2400). Seit 2018 (BGBl. I S. 863) wird auf das Gesetz durch die hier angegebene Bezeichnung mit Komma verwiesen.