Diskussion:Bildung bewaffneter Gruppen

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Quellen

Der Artikel basiert aktuell fast ausschließlich auf dem Kurzkommentar zum StGB von Thomas Fischer. Zu der Aussage „während für andere Kommentatoren ein Zusammenschluss von zwei oder drei Menschen in der Regel nicht ausreicht, um eine nennenswerte Gefahr für den inneren Rechtsfrieden darstellen zu können.“ gibt es noch keine Belege. --Koschi73 (Diskussion) 11:02, 6. Okt. 2021 (CEST)