Diskussion:Karl Arnold (Politiker)

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Arnold war nicht "kommissarischer Bundespräsident" (diese Stellung gibt es verfassungsrechtlich nicht), sondern "amtierendes Staatsoberhaupt". Ich habe mir erlaubt, das zu berichtigen. Mogelzahn 12:30, 2. Jul 2004 (CEST)

Ehrungen Karl-Arnold Platz

Hinweis/Ergänzungsvorschlag für Kapitel Ehrungen. In Duesseldorf-Golzheim findet sich der Karl-Arnold Platz. (nicht signierter Beitrag von 80.132.255.53 (Diskussion) 13:15, 4. Jul. 2006 (CEST))

Quellen?

Ich habe jetzt schon einige Bücher gewälzt, aber Arnold nie in seiner Funktion als Bundespräsident bzw Staatsoberhaupt gefunden, nur in seiner Funktion als Ministerpräsident von Nordrheinwestfalen. Kann irgendwer von euch eine stichhaltige Quelle angeben, dass Arnold SICHER der "erste" Präsident der BRD war? (nicht signierter Beitrag von 87.193.42.205 (Diskussion) 14:48, 5. Dez. 2006‎ (CET))

Wie schon oben geschrieben, war Arnold nie Bundespräsident. Als Bundesratspräsident (das war er tatsächlich vom 7. September 49 bis zum 6. September 50) vertrat er protokollarisch den Bundespräsidenten (das ist verfassungsrechtlich so). Nun ist umstritten, ob es vor der Wahl des ersten Bundespräsidenten überhaupt eine Vertretung geben konnte. Ich habe den Hinweis daher herausgenommen. --Mogelzahn 16:32, 6. Dez. 2006 (CET)
Der Tefuel steckt also im Detail. Vielen Dank!
Sollte ich jetzt alles richtig verstanden haben, war Karl Arnold, als es noch keinen Bundespräsidenten gab, Staatsoberhaupt der BRD, bis zur Wahl von Theodor Heuss. Nach Artikel 57GG. Das GG trat am 24.Mai49 in Kraft, Arnold begann seine Amtszeit nach Inkrafttreten des GG, am 7.September49. Heuss wurde am 13.September49 gewählt. Sollte Arnold wirklich Staatsoberhaupt gewesen sein, dann war er es ganze sechs Tage.
Ob jemand vertreten kann, den es bis dato noch gar nicht gibt ist eine gute Frage, leider gibt da Artikel57 in dieser Richtung nichts her. Die andere Frage ist, ob ein Staat ohne Oberhaupt existieren kann/sollte. Aber wir sind hier in einer Enzyklopädie und nicht beim lustigen Gerüchte aufstellen, also ist es völlig richtig dies zu verschweigen, bis handfeste Informationen da sind.
Es sollte nur noch der Artikel der Bundespräsidenten Deutschlands demenstprechend geändert werden, in dem Arnold als kommissarischer Bundespräsident angeführt ist. Kommissarisch ist zwar richtig (sofern er's wirklich war), doch lässt "Bundespräsident" vermutlich falsche Schlüsse zu.
Vll sollte Karl Arnold aus diesem Artikel der Präsidenten ganz gestrichen werden. (nicht signierter Beitrag von 87.193.38.247 (Diskussion) 00:05, 8. Dez. 2006‎‎ (CET))
Ihr hättet euch mal die Mühe machen sollen Artikel 136 zu lesen:
(1) Der Bundesrat tritt erstmalig am Tage des ersten Zusammentrittes des Bundestages zusammen.
(2) Bis zur Wahl des ersten Bundespräsidenten werden dessen Befugnisse von dem Präsidenten des Bundesrates ausgeübt. Das Recht der Auflösung des Bundestages steht ihm nicht zu.
So und damit ist es klar: Der gute Herr Arnold war nie Präsident sondern hat dessen Rechte nur kommissarisch ausgeübt. So Diskussion beendet! --Klios 19:34, 21. Nov. 2008 (CET)

Zeitungslizenz

Die Lizenz für die Herausgabe der Rheinischen Post wurde nicht von der amerikanischen, sondern der britischen Besatzungsmacht vergeben. Außerdem erhielt Karl Arnold diese Lizenz nicht allein, sondern zusammen mit Anton Betz und Erich Wenderoth. (nicht signierter Beitrag von 188.109.246.74 (Diskussion) 21:31, 3. Apr. 2011 (CEST))

DGB 1920

In den Abschnitt „Partei“ ist die Angabe „Zwei Jahre später war er bereits Vorsitzender des DGB in Düsseldorf“ geraten. Ich kann das nicht richtigstellen. Peter von der Gladebeke (Diskussion) 23:45, 19. Sep. 2015 (CEST)

Ich habe das mit einer belegt und korrigiert. Selbstverständlich gab es 1924 keinen DGB. -- MaxxL - Disk 08:17, 20. Sep. 2015 (CEST)

Kategorisierung

Sollte Arnold nicht in die Kategorie:Staatsoberhaupt oder eine Unterkategorie davon? --Constructor 23:16, 20. Nov. 2015 (CET)

Nein. --Mogelzahn (Diskussion) 16:58, 13. Okt. 2021 (CEST)