Kategorie:Brot und Kleingebäck

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Definition: Diese Kategorie enthält die Backwaren, die gemäß dem Deutschen Lebensmittelbuch [1] als Brot und Kleingebäck bezeichnet werden. Grundsätzlich sollen nur Lebensmittel aufgenommen werden, da dies als Objektkategorie bestimmt ist.

Im Zweifelsfall gilt als Brot, was allgemein so bezeichnet wird, oder eine ungesüßte Backware mit einem Gewicht von mehr als 250g ist. Unter dieser Grenze gilt es als Kleingebäck.

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B

  • Brot(2 K, 101 S)

K