Cyclobarbital
Strukturformel | ||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||
Freiname | Cyclobarbital | |||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C12H16N2O3 | |||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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Arzneistoffangaben | ||||||||||||||||
ATC-Code | ||||||||||||||||
Wirkstoffklasse | ||||||||||||||||
Wirkmechanismus |
GABAA-Rezeptor-Agonist | |||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 236,27 g·mol−1 | |||||||||||||||
pKS-Wert |
7,6[1] | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Cyclobarbital ist ein Barbiturat, d. h. ein Derivat der Barbitursäure. Barbiturate werden als Sedativa, Narkotika und Antiepileptika eingesetzt. Der Wirkstoff wurde 1924 als Schlafmittel von Bayer patentiert.[1] Verwendet wird üblicherweise das Calciumsalz.[1]
Cyclobarbital hat in der Barschel-Affäre für Aufsehen gesorgt, da es dort in einer tödlichen Dosis zum Einsatz gekommen sein soll.[3]
Rechtsstatus
Cyclobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 2 BtMG ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.
International fällt Cyclobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen.
Einzelnachweise
- ↑ a b c Eintrag zu Cyclobarbital. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 29. Juni 2019.
- ↑ harmonisierte Einstufung vor. Wiedergegeben ist eine von einer Selbsteinstufung durch Inverkehrbringer abgeleitete Kennzeichnung von Cyclobarbital im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 28. Dezember 2019. Für diesen Stoff liegt noch keine
- ↑ Netzeitung vom 12. August 2007 (Memento vom 21. Mai 2007 im Internet Archive)