Hans Kilb
Hans Kilb (* 15. Mai 1910 in Düsseldorf[1]; † 17. November 1984) war ein deutscher Jurist. Der persönliche Referent Konrad Adenauers kam in den 1950er Jahren wegen einer Bestechungsaffäre in die Schlagzeilen.
Karriere
Hans Kilb war der Sohn eines höheren Postbeamten. Er studierte nach der Reifeprüfung Rechtswissenschaften, bestand 1932 das Referendarexamen und wurde 1936 Assessor. Noch im selben Jahr trat er in die Wehrmacht ein, wurde 1938 aktiver Infanterieleutnant und rückte 1939 ins Feld. Am Kriegsende geriet Kilb als Major in Kriegsgefangenschaft, kam jedoch bald frei und übersiedelte nach Göttingen, wo die Familie seiner Frau lebte. Dort fand er eine Anstellung beim Magistrat als Leiter des städtischen Wohnungsamtes.[1]
Als Vizekanzler Franz Blücher 1950 an den Händel-Festspielen Göttingen teilnahm, wurde Kilb als Betreuer eingesetzt. Blücher fand Gefallen an dem Assessor und ernannte ihn zu seinem persönlichen Referenten. In dieser Stellung fiel er Hans Globke, seinerzeit Staatssekretär im Bundeskanzleramt, auf. Globke machte Kilb zum persönlichen Referenten von Konrad Adenauer.[1]
1958 wechselte Kilb nach Brüssel und war dort bis 1967 Direktor bei der EURATOM-Kommission. Von 1967 bis 1974 folgte eine Tätigkeit als Direktor bei der EG-Kommission.
Der „Fall Kilb“
Im September 1958 wurde ihm vorgeworfen, er habe sich mit Leihwagen bestechen lassen und er wurde verhaftet.[2] Er schied aus seinem Amt als Persönlicher Referent des Bundeskanzlers Konrad Adenauer aus. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Bonn unter dem Vorsitz von Landgerichtsdirektor Helmut Quirini verwarf einen Antrag Adenauers auf abermalige Vernehmung zugunsten Kilbs.[3] Der Landesjustizminister Otto Flehinghaus (CDU) ernannte seinen Ministerialrat Heinrich Becker (CDU) zum Gerichtspräsidenten in Bonn. Im April 1959 beschloss das Landgericht unter seinem Vorsitz eine „Änderung und Ergänzung des Geschäftsverteilungsplanes“ für das laufende Geschäftsjahr.[4] Die Sache wurde Quirini entzogen und der neugeschaffenen 7. Strafkammer zugeteilt. Am 6. November 1959 entschied das Bonner Landgericht, gegen Hans Kilb und die Mercedes-Benz-Direktoren Rolf Staelin und Fritz Koenecke kein Strafverfahren zu eröffnen.
Die Vorgänge wurden anschließend auf Antrag der SPD von einem Untersuchungsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen untersucht. In den Sitzungen dieses Ausschusses wurde bekannt, dass die Kilb-Akten beim Landgericht in einem besonderen Panzerschrank außerhalb der Geschäftsstelle lagerten. Der Einstellungsbeschluss wurde ebenfalls nicht in der Geschäftsstelle, sondern in der Kanzlei des Gerichtspräsidenten geschrieben. Wie weiter bekannt wurde, reduzierte der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts für 1962 die Zahl der Strafkammern wieder auf sechs. Zur Verschleierung wurde dabei die 3. Strafkammer aufgelöst, während die 7. Strafkammer bestehen blieb. Ein Staatsanwalt berichtete von einer Besprechung im Justizministerium, nach der aus dem Einstellungsbeschluss die Passage „die Bekundungen des Bundeskanzlers in seiner zweiten Vernehmung sind rechtlich bedeutungslos, da er selbst von Daimler-Benz Gefälligkeiten angenommen habe“ gestrichen wurde. Landgerichtspräsident Becker sagte aus, er sei von Justizminister Otto Flehinghaus aufgefordert worden, den Einstellungsbeschluss zu stoppen. Er habe das Ansinnen abgelehnt und dafür von Ministerpräsident Franz Meyers telefonisch „jeden Schutz“ zugesichert bekommen.[5]
Abschließend sah die Mehrheit der Ausschussmitglieder keine zu beanstandenden Tatsachen. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Josef Neuberger legte als Vertreter der SPD eine „abweichende Feststellung“ nieder, die ohne weitere politische Konsequenzen blieb.[6]
Literatur
- Gerichtspräsident im Zwielicht. In: Die Zeit, Nr. 10/1962
Einzelnachweise
- ↑ a b c Friedrich Karl Kaul: Vornehme Leute. Der Bonner Pitaval. 2. Auflage. Verlag Das neue Berlin, Berlin 1965, S. 247–248.
- ↑ Hans Kilb und die Staatsräson. In: Die Zeit, Nr. 39/1958
- ↑ Der Sonder-Präsident. In: Der Spiegel. Nr. 52, 1960 (online).
- ↑ H-Spaltungs-Folgen. In: Der Spiegel. Nr. 34, 1959 (online).
- ↑ Friedrich Karl Kaul: Vornehme Leute. Der Bonner Pitaval. 2. Auflage. Verlag Das neue Berlin, Berlin 1965, S. 307–321.
- ↑ Friedrich Karl Kaul: Vornehme Leute. Der Bonner Pitaval. 2. Auflage. Verlag Das neue Berlin, Berlin 1965, S. 324.
Personendaten | |
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NAME | Kilb, Hans |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
GEBURTSDATUM | 15. Mai 1910 |
GEBURTSORT | Düsseldorf |
STERBEDATUM | 17. November 1984 |