Malzbier
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Als Malzbier bezeichnet man verschiedene Biere aus Malz, die sich durch eine dunkle Farbe und einen geringen Alkoholgehalt auszeichnen.
- Obergäriges Malzbier mit der Zugabe von Zucker, Zuckersirup und Zuckercouleur ist auch als Süßbier bekannt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 1959[1] darf das Getränk in Bayern offiziell nicht mehr als (Malz-)Bier bezeichnet werden, wenn Zucker zugesetzt wurde, da dies dem bayrischen Reinheitsgebot widerspricht. Daher wird es seitdem als Malztrunk, Malzgetränk oder Malz-Drink bezeichnet.
- Obergäriges Malzbier ohne Zugabe von Zucker, jedoch mit der Zugabe von Röstmalz wird auch obergäriges Nährbier „bayerischer Brauart“ genannt.
- Untergäriges Malzbier nennt man auch Doppelcaramel.
Das Verständnis, um welch ein Getränk es sich bei diesem Bier handelt, weicht stark nach zeitlichen, regionalen und rechtlichen Aspekten ab. „Bier aus Malz“ als Warengruppe der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur wird nicht allgemein mit Malzbier gleichgesetzt.
Weblinks
Commons: Malzbier – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Warum es eigentlich kein Malzbier mehr gibt (Memento vom 13. Juni 2015 im Internet Archive). In: brauer-bund.de, Deutscher Brauer-Bund
Einzelnachweise
- ↑ GRUR 1960, 240. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Beck-Online. Archiviert vom Original am 24. Juni 2021; abgerufen am 22. Juni 2021.