Actinium(III)-bromid

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Kristallstruktur
Kristallstruktur von Actinium(III)-bromid
_ Ac3+ 0 _ Br
Kristallsystem

hexagonal

Raumgruppe

P63/m (Nr. 176)Vorlage:Raumgruppe/176

Gitterparameter

a = 806 pm
c = 468 pm

Allgemeines
Name Actinium(III)-bromid
Andere Namen

Actiniumtribromid

Verhältnisformel AcBr3
Kurzbeschreibung

weißer Feststoff[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 33689-81-5
Eigenschaften
Molare Masse 466,76 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[1]

Dichte

5,85 g·cm−3[2]

Sublimationspunkt

800 °C[2]

Löslichkeit

löslich in Wasser[2]

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Radioaktiv
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[3]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Actinium(III)-bromid ist eine chemische Verbindung des Actiniums aus der Gruppe der Bromide.

Gewinnung und Darstellung

Actinium(III)-bromid kann durch Reaktion von Actinium(III)-oxid mit Aluminiumbromid bei 750 °C gewonnen werden.[1]

Eigenschaften

Actinium(III)-bromid ist ein weißer kristalliner Feststoff. Er besitzt eine Kristallstruktur vom Uran(III)-chlorid-Typ mit der Raumgruppe P63/m (Raumgruppen-Nr. 176)Vorlage:Raumgruppe/176 und den Gitterparametern a = 806 pm, c = 468 pm.[1]

Sicherheitshinweise

Einstufungen nach der GHS-Verordnung liegen nicht vor, weil diese nur die chemische Gefährlichkeit umfassen, die eine völlig untergeordnete Rolle gegenüber den auf der Radioaktivität beruhenden Gefahren spielt. Auch Letzteres gilt nur, wenn es sich um eine dafür relevante Stoffmenge handelt.

Einzelnachweise

  1. a b c d Georg Brauer (Hrsg.), unter Mitarbeit von Marianne Baudler u. a.: Handbuch der Präparativen Anorganischen Chemie. 3., umgearbeitete Auflage. Band I, Ferdinand Enke, Stuttgart 1975, ISBN 3-432-02328-6, S. 1126.
  2. a b c Dale L. Perry: Handbook of Inorganic Compounds, Second Edition. CRC Press, 2011, S. 1 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Die von der Radioaktivität ausgehenden Gefahren gehören nicht zu den einzustufenden Eigenschaften nach der GHS-Kennzeichnung. In Bezug auf weitere Gefahren wurde dieser Stoff entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.