Kaliumpertechnetat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Oktober 2021 um 13:49 Uhr durch imported>CactusBot(683007) (Bot: Strukturhinweis: syntaktische Aktualisierung).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Kristallstruktur
Kristallstruktur von Kaliumpertechnetat
_ K+ 0 _ Tc7+0 _ O2−
Kristallsystem

tetragonal

Raumgruppe

I41/aVorlage:Raumgruppe/88

Gitterparameter
  • a = 563,0 pm
  • c = 1286,7 pm
Allgemeines
Name Kaliumpertechnetat
Verhältnisformel KTcO4
Kurzbeschreibung

weißer Feststoff[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 13718-33-7
Eigenschaften
Molare Masse 201,1 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

540 °C[2]

Löslichkeit

2,13 g·l−1 (25 °C)[2]

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Radioaktiv
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[3]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Kaliumpertechnetat, KTcO4 ist eine chemische Verbindung des Kaliums aus der Gruppe der Pertechnetate.

Gewinnung und Darstellung

Kaliumpertechnetat kann durch die Neutralisation der Pertechnetiumsäure mit Kaliumhydroxid gewonnen werden.[4]

Eigenschaften

Der Abstand der Tc–O-Bindung liegt bei 173,9 pm und der Winkel der O–Tc–O-Bindung bei 108,05° und 110,19°. Der Abstand zwischen dem Kalium und dem Sauerstoff beträgt 289,36 pm und 286 pm.[4] Kaliumpertechnetat kristallisiert in einer Kaliumperrhenat-ähnlichen Kristallstruktur mit der Raumgruppe I41/a (Raumgruppen-Nr. 88)Vorlage:Raumgruppe/88. Die Gitterparameter liegen bei a = 563,0 pm und c = 1286,7 pm.[2]

Einzelnachweise

  1. Jane E. Macintyre: Dictionary of Inorganic Compounds. CRC Press, 1992, ISBN 0-412-30120-2, S. 3535.
  2. a b c Klaus Schwochau: Technetium: Chemistry and Radiopharmaceutical Applications. John Wiley & Sons, 2008, ISBN 3-527-61337-4, S. 129.
  3. Die von der Radioaktivität ausgehenden Gefahren gehören nicht zu den einzustufenden Eigenschaften nach der GHS-Kennzeichnung. In Bezug auf weitere Gefahren wurde dieser Stoff entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.