Beifang

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Beifang bezeichnet:

  • in der Biologie als Beifang (Fischerei) den ungewollten Teil des Fischfangs
  • in der Rechtsgeschichte ein aus einer Herrlichkeit ausgegliedertes Recht (Jurisdiktion, Gerichtssprengel: „sein eigen herlicheit und beyfangh“), so z. B. ein begrenztes Gebiet, Hof, eine Mühle oder Ähnliches. Daraus konnte sich eine Bauerschaft entwickeln. Die Bezeichnung steht also für einen alten Gerichtsbezirk, das an einen Grundbesitzer gebundene Patrimonialgericht, als Alternative zu den Gogerichten, siehe Geschichte von Bockum-Hövel.
  • in der Internetsuche gefundene, nicht zum Thema gehörende, aber interessante Funde, die man dann weiter verfolgt
  • einen von obigem Begriff für „Gerichtsbezirk“ abgeleiteten Ortsnamen:
  • die Großgemeinde Beifang (北房镇) im Stadtbezirk Huairou der chinesischen Hauptstadt Peking
  • Beifang (Automarke), ehemalige chinesische Automarke

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