Diskussion:Zahnmedizinischer Fachangestellter

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Verlangter Abschluss

Also soviel ich weiß reicht für diesen Beruf auch ein Hauptschulabschluss. Viele verlangen zwar mindestens Realschulabschluss, aber mit einem guten Hauptschulabschluss hat man auch Chancen als Lehrling angenommen zu werden, besonders wenn man es schafft ein Praktikum zu absolvieren und sich dabei gut verhällt und sein Interesse unter Beweis stellt. Kartboy89

Braucht man für den Beruf einer Zahnmedizinischen Fachangestellte Fachoberschulreife oder ist auch ein hauptschulabschluss gut genug. Kayserli

M.E. ist für die heutigen Arzthelfer = MFA (seit 2006 neue Ausbildungsordnung in Kraft) immer noch HS-Abschluss OK. In der Praxis hängt es wohl vom Chef, vom Ausbildenden/Ausbildungsbetrieb ab, wie er einstellen möchte.

Ich finde es falsch, wenn hier gesagt wird, die alte Bezeichnung sei 2001 abgeschafft. Das trifft für Arzthelfer auch nicht zu. Umgekehrt ist es richtig: Da die Berufe so oder so nicht geschützt sind, können sich alle im Beruf tätigen jetzt auch ZMFA nennen. (Im Zweifel Zahnärztekammer anfragen, aber ich denke, es ist analog zu den Verhältnissen bei den Arzthelfern.)--Frankenschüler 14:55, 19. Jan. 2009 (CET)

Form des Lemma

ich weis nicht ob das bewusst so ist oder ob darueber schon diskutiert wurde: normalerweise sind berufe in der maskulinen Singularform angegeben - meinerseits hauptsaechlich der einheitlichkeit halber: es gibt auch misch-neutral-formen wie Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation - ist aber auch eher die Ausnahme. Dies hier sieht ausserdem auch noch so nach Plural aus Foundert 21:21, 25. Nov. 2007 (CET)

Ja, absolut richtig. Hier bitte schnellstens in männliche Form ändern analog zu Arzthelfer. Hebamme würde ich als uralt tradierte Bezeichnung als Sonderfall gelten lassen (Entbindungspfleger, Geburtshelfer neutral ist noch zu neu, wenig bekannt).--Frankenschüler 14:49, 19. Jan. 2009 (CET)
Die momentan bestehende Weiterleitung von "Zahnmedizinischer Fachangestellte" auf "Zahnmedizinische Fachangestellte" (Plural oder Femininum?) ist m.E. schwachsinnig, sry, höflicher: fehlerhaft. Korrigiert das bitte jemand?---Frankenschüler 22:26, 19. Jan. 2009 (CET)
Ich habe den Artikel nach Generisches Maskulinum auf Zahnmedizinischer Fachangestellter verschoben. Die unsinnige Weiterleitung Zahnmedizinischer Fachangestellte habe ich löschen lassen. --Fomafix 22:56, 21. Jan. 2009 (CET)
"(Nach Wikipedia-Konvention wird nur die männliche Form verwendet, obwohl über 99 % der Berufsangehörigen weiblich sind)" - ist es in einem Lexikon wirklich notwendig, innerhalb eines Artikels den korrekten Gebrauch unserer Sprache zu erklären? --Schopi68 (Diskussion) 09:43, 29. Jan. 2013 (CET)
Bei einem so weiblich dominierten Beruf sollte das Lemma Zahnmedizinische Fachangestellte lauten und ein redirect von Zahnmedizinischer Fachangestellter erstellt werden und nicht umgekehrt. Dann würde sich die Diskussion erübrigen. Solange das aber so bleibt, weil die WP-Konventionen (nicht unsere Sprache) so sind, sollte der Hinweis gleich am Anfang des Lemmas bleiben. --Partynia RM 10:02, 29. Jan. 2013 (CET)
Ich habe einen entsprechenden Verschiebeantrag gestellt. --Partynia RM 10:13, 29. Jan. 2013 (CET)
Und dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, man könne und solle es so machen wie im Lemma Erzieher. Dort wird ebenfalls im Einleitungstext auf die weibliche Form verwiesen.

EINFACHER LÖSUNGSVORSCHLAG

Ich habe heute, ohne diese Seite gelesen zu haben, folgendes vorgeschlagen, weil ich zufällig den Artikel "beackert" habe:

Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r). Somit wäre die Korrektness gewahrt und zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Es werden sich speziell die Damen unter uns erfreuen, da diese nicht in allen WP-Berufsgrupen Berücksichtigung finden.
Das Hick-Hack wegen "In" als Anhängsel habe ich schon zu Beginn meiner Mitarbeit bei WP lästig gefunden, wie auch heute noch. Aber bei der vorgeschlagenen Eingabe ist es derart einfach, weil keine Artikel zusätzlich doppelt aufgeführt werden müssen, weil es bei "die und "der" generell passt, ohne eine Doppelschreibung der Artikel vornehmen zu müssen.

Was ist denn so schwer daran, endlich einmal vernünftig und vor allem korrekt vorzugehen, wenn bei den Arbeitsagenturen und in Ausbildungsverordnungen, usw. das schon längst gehandhabt wird!!! Will WP tatsächlich immer noch in der Steinzeit herumtollen? Wenn ja, wäre das Rad bis heute immer noch nicht erfunden.... Gruß -- 217.227.201.64 18:02, 21. Mär. 2013 (CET)

Grafik

Die Grafik wurd überarbeitet. Leider kann ich sie selbst nicht aktualisieren. -> http://www.bzaek.de/presse/medienarchiv/maennliche-auszubildende.html (nicht signierter Beitrag von Frey bzaek (Diskussion | Beiträge) 09:02, 6. Aug. 2013 (CEST))

Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag für ZFA in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland

Zum 1. April 2016 sind die monatlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen für ZFA im ersten Ausbildungsjahr auf 750 Euro, im zweiten auf 790 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 840 Euro gestiegen. Quelle: https://www.vmf-online.de/zfa/zfa-tarife (nicht signierter Beitrag von 84.177.3.241 (Diskussion) 11:56, 27. Okt. 2016 (CEST))

Danke für die Info. Aktualisiert. --Partynia RM 13:32, 27. Okt. 2016 (CEST)

sie assistiert nicht nur!!!

Von 100 Aufgaben, welche eine Zahnmedizinische Fachangestellte tätigt, ist das assistieren wirklich nur Nebensache! Die verwaltungstechnischen Sachen, die organisatorischen Sachen und die Selbstständigkeit einer Zahnmedizinischen Fachangestelltin, sind doch viel größer. Sie klärt Patienten auf und betreut sie, vereinbart Termine, bestätigt diese, dokumentiert dem Ablauf der Behandlung, rechnet die dazugehörigen Positionen ab, tätigt Material Bestellungen, setzt sich mit Firmen in Kontakt für z. B. Implantate, bereitet Instrumente auf, Röngt, etc. 2003:DE:FF35:A900:356F:AAF9:4C73:16 23:23, 10. Nov. 2021 (CET)