Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht
Die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) der Kultusministerkonferenz[1] ist ein 288-seitiges Regelwerk zur Unfallverhütung an deutschen Schulen.
Sie erscheint üblicherweise alle drei Jahre in einer neuen Fassung (aktuell: 14. Juni 2019) und ist in drei Abschnitte gegliedert:
- Verbindliche Regelungen (S. 11–76),
- Hinweise und Ratschläge (S. 77–117),
- Anlagen (S. 118–280).
Im Jahr 2022 wird routinemäßig eine neue RiSU erwartet, die erfahrungsgemäß unter dem alten Link aus dem Jahr 1994[1] abrufbar ist.
Durch Verordnung oder Gesetz (Schulgesetz) wird die RiSU in allen 16 Bundesländern zur verbindlichen Vorschrift erhoben, die bei der Planung und Durchführung von Unterricht zu beachten ist. Dabei geht es nicht nur um die rein naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie, Physik, sondern auch um Sicherheit und Gefahrenvermeidung in Fächern wie Kunst (Lösemittel, Speckstein), Musik (Lärmschutz), Werken, Technik, Arbeitslehre, Hauswirtschaft usw. Einige Bundesländer haben eine eigene RiSU, die von der KMK-RiSU geringfügig abweicht.[2] Um den Lehrkräften den Umgang mit der RiSU zu erleichtern, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) einen Internetauftritt erstellt,[3] wo sich fachspezifische Problemstellungen durch einen Mausklick verdeutlichen lassen.
Als weiteres Hilfsmittel zur Erfüllung der Anforderungen aus der RiSU hat die DGUV ein Portal namens DeGINTU (Deutsches Gefahrstoff-Informationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht) erstellt[4].
Einzelnachweise
- ↑ a b Kultusministerkonferenz: RiSU. KMK, 14. Juni 2019, abgerufen am 13. August 2019.
- ↑ Unfallkasse Nordrhein-Westfalen: Chemie. Abgerufen am 2. März 2018.
- ↑ sichere-schule.de
- ↑ DEGINTU - Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung. Abgerufen am 2. Dezember 2021.