Diskussion:Air Leone

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EU-Betriebsverbot

Die unbestreitbare Tatsache, dass die Fluggesellschaft Eingang in kodifiziertes Europarecht gefunden hat, ist aus meiner Sicht auch dann enzykl. relevant, wenn die Einstellung des Betriebs tatsächlich noch vor dem Inkrafttreten des Betriebsverbots stattgefunden haben sollte. Ansonsten gehe ich im vorliegenden Fall - im Hinblick auf den von mir inzwischen eingefügten Nachweislink zur Airline-Übersicht beim Aviation Safety Network - davon aus, dass der Betrieb erst nach dem Verbot eingestellt wurde oder zumindest noch eine gültige Lizenz bei der Behörde in Sierra Leone bis Mitte des Jahres 2006 vorgelegen hat. Daher die Zurücksetzung der Löschung des Abschnitts zum Betriebsverbot. Verbesserung der Formulierung ist grundsätzlich immer und überall möglich. Den Wunsch zu einem (erneuten) vollständigen Entfernen der Info zum Betriebsverbot bitte ich aber hier zunächst zu diskutieren. Beste Grüße, --Martin Be (Diskussion) 20:06, 11. Dez. 2021 (CET)

Nachtrag: Die Nennung von Air Leone in der als Schwarze Liste bezeichneten Verordnung wurde 2006 übrigens auch in den Medien rezipiert, z.B. bei n-tv und Spiegel. --Martin Be (Diskussion) 20:12, 11. Dez. 2021 (CET)