Protected Ranking

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Protected Ranking (zu Deutsch: geschützter Listenplatz) ist ein Fachbegriff aus dem Tennis.

Wie eine Meldung zur Teilnahme an einem Tennisturnier oder der Qualifikation zu einem Tennisturnier berücksichtigt wird, richtet sich bei Turnieren der WTA, ATP oder ITF nach der Position in der Weltrangliste (Ausnahme Wildcards). Ist ein Spieler über einen längeren Zeitraum verletzt, rutscht er automatisch in der Weltrangliste ab. Dauert die Verletzung sechs Monate oder länger, kann der Betroffene ein Protected Ranking beantragen, um anschließend nicht mit einer sehr viel schlechteren Weltranglistenposition in den Turnierbetrieb einsteigen zu müssen. Wird dem Protected Ranking stattgegeben, ergibt sich die Weltranglistenposition, mit welcher der Spieler bei Turnieransetzungen anschließend berücksichtigt wird, aus der durchschnittlichen Platzierung in den ersten drei Verletzungsmonaten.

Nach dem Wiedereinstieg in den Spielbetrieb gilt das Protected Ranking noch neun Monate nach der ersten Turnierteilnahme oder aber für die ersten neun gespielten Turniere, je nachdem, was früher eintritt.[1]

In diesem Zusammenhang entstand nach dem Verzicht von Serena Williams auf die Teilnahme bei den Australian Open 2018 eine Diskussion, wie der Weltverband WTA mit Schwangerschaften ihrer Spielerinnen hinsichtlich des Rankings und den Möglichkeiten eines Comebacks umgeht. Schwangerschaften von Spielerinnen sind im Regelwerk der ITF und den Regularien des Weltverbandes WTA nicht gesondert geregelt, sondern werden wie „Verletzungen“ eingestuft. Williams wurde durch ihren Sieg bei den Australian Open 2017 in der Rangliste vom 15. Januar 2018 mit 2000 Punkten noch auf Rang 22 geführt. Durch den Verlust dieser Punkte rutschte sie aber im Ranking vom 29. Januar 2018 nach den Australian Open genau ein Jahr nach ihrem letzten Profimatch komplett aus der Rangliste. Sie ist daher bei den ersten größeren Turnieren, die sie nach ihrer Schwangerschaftspause spielt, nicht gesetzt und muss das protected ranking oder Wildcards der Turnierveranstalter in Anspruch nehmen.[2]

Einzelnachweise