Diskussion:Verletzung des Briefgeheimnisses

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Habe mal den Anfang gemacht. Wer möchte, kann sich gerne der Formatierung oder Verlinkung widmen. In diesen Bereichen bin ich nicht wirklich fit. Kritik ist natürlich genauso willkommen wie Ergänzungen. Navid

Briefgeheimnis von elektronischer Post

Kann jemand was bezüglich des Briefgehiemnisses von Emails hin zu fügen? Oder gehört das zum Fernmeldegeheimnis? Aber eigentlich ist es ja ein Schriftstück, welches verschlossen in einenm Emailpostfach oder einem Computer aufgehoben wird. Fals dies nicht zutrifft, fände ich es trotzdem eine wichtige Ergänzung zum Artikel. lg, --Jannek 18:32, 20. Mai 2007 (CEST)

Briefgeheimnis bei Eheleuten?

Gilt das Briefgeheimnis auch unter Eheleuten? Ich vermute mal ja wg. der Begründung, dass das Briefgeheimnis auch demjenigen gewährleistet werden soll, der der Hersteller des Schrifstücks ist und dieser i.d.R nicht verheiratet ist mit dem Adressaten.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 89.106.221.162 10:27, 22. Jan. 2008)

Die Begründung ist zwar logisch, scheint aber in der Rechtsprechung nicht gelten gelassen zu werden, sonst wären ja die im Artikel genannten Ausnahmen auch stark beschränkt (das Briefgeheimnis müsste auch für den Briefverkehr zwischen Organisationsteilnehmern/ nicht-Volljährigen/ Gefängnisinsassen einerseits und freien Personen andererseits gelten).--91.8.226.41 13:02, 10. Aug. 2008 (CEST)

Briefgeheimnis bei bereits geöffneten Briefen?

Verstehe ich den Text dahingehend richtig, daß keine Verletzung des Briefgeheimnisses mehr vorliegen kann, wenn ich beispielsweise einen Brief selbst schon geöffnet habe und er danach von einer fremden oder sagen wir unbefugten Person eingesehen wird? Also der Schuhkarton mit den Liebesbriefen oder auch der Ordner mit der Geschäftspost unterliegen nicht mehr dem Schutz des Briefgeheimnisses? Das kann doch so nicht gemeint sein, oder? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 217.228.174.213 (DiskussionBeiträge) 01:44, 3. Sep. 2008)

Natürlich ist das so gemeint! Wenn ich einen Karton mit Liebesbriefen durch das Gesetz geschützt sehen will, muss ich ihn halt verschließen oder in einen Schrank einsperren. Erst recht kann erwartet werden, dass der Ordner mit vertraulicher Geschäftspost in geeigneter Weise geschützt wird. Oder soll jemand ins Gefängnis wandern, nur weil er einen einen Blick in einen Ordner mit brisanter Geschäftspost gewagt hat? --84.146.115.244 12:13, 31. Dez. 2008 (CET)
Ergänzung: Im Wesentlichen soll der Brief beim Transport durch einen Boten vor dessen Neugier geschützt werden, bis er den Empfänger erreicht.
Der Empfänger kann mit dem Brief machen, was er will, ohne irgendein Briefgeheimnis zu verletzen, auch ihn anderen zeigen! Wenn er ihn dann in eine besonders geschützte Aufbewahrung oder auch wieder in einen geschlossenen Umschlag tut, gilt erneut das Briefgeheimnis. 88.66.124.147 17:59, 24. Nov. 2013 (CET)

Absender eines Briefes

Eine Frau öffnet einen verschlossenen Brief, der namentlich an ihren Ehepartner gerichtet ist. Diese Ehefrau teilt dem Absender persönlich mit, dass sie den Brief geöffnet habe, da sie angenommen hat, dass nichts "Ehrenrühriges" darin stand. Wie fühlt sich wohl der Absender des Briefes? Ist das nicht ein Vertrauensbruch und auch eine Nichtachtung der Person des Absenders? (nicht signierter Beitrag von 31.187.116.200 (Diskussion) 16:48, 2. Okt. 2014 (CEST))

Haustpostmappe verschlossen?

Gilt ein in Betrieben häufig noch genutzter Hauspostumschlag als verschlossen, wenn die Lasche lediglich eingeschlagen ist und er ein beschriebenes Blatt Papier enthält? --193.238.8.21 16:07, 30. Mär. 2017 (CEST)

email? zitat?

Wie steht es bitte mit E-Mails? Die Frage wurde oben schon mal gestellt... Ich vermute, diese sind Briefen gleichgestellt. Und wie steht es mit unbefugten, öffentlich gemachten Zitaten aus einem privaten Brief bzw E-Mail? Bitte entsprechende Info in den Artikel einfügen. Danke. HilmarHansWerner (Diskussion) 20:04, 16. Dez. 2021 (CET)