Obmann (Begriffsklärung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Dezember 2021 um 20:31 Uhr durch imported>Graphikus(204466) (Neuanlage BKS).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Obmann steht für:

  • Obmann, eine andere Bezeichnung für Vorsitzender, Präsident, Anführer einer Fraktion oder Sektion, und auch die Bezeichnung für einen von zwei Parteien ernannten Schiedsrichter


Obmann ist der Familienname folgender Personen:

__DISAMBIG__