Diskussion:Bundesverkehrswegeplan 2030
Einleitung aktualisieren
Wie ist der aktuelle Stand in der Großen Koalition? VG Horst-schlaemma (Diskussion) 04:56, 4. Jan. 2014 (CET)
- Da gibt es wohl nichts Neues. Ich ziehe den entsprechenden Satz mal nach Unten. --bigbug21 (Diskussion) 07:55, 4. Jan. 2014 (CET)
Veröffentlichung BVWP
Hallo Bigbug21
Ich habe den Satz „Der Bundesverkehrswegeplan 2030 soll nach der Sommerpause 2015 veröffentlicht werden (Stand: August 2015).“ entfernt, da es hier
a) um den BVWP 2015 geht, der bis 2030 Geltung haben soll und
b) im Oktober 2015 zunächst der Referentenentwurf für die anschließende strategische Umweltprüfung veröffentlicht wird.
Dieser folgt der entsprechende Kabinettsbeschluß zum BVWP 2015. Voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2016 entscheidet dann der Bundestag darüber.--Wana-Gond (Diskussion) 21:35, 28. Aug. 2015 (CEST)
- Hallo Wana-Gond, die zitierte Quelle spricht eindeutig von einer Veröffentlichung nach der Sommerpause, lässt aber offen, ob es sich dabei um die finale Fassung handelt. Da es keine anderweitigen belegten Aussagen im Artikel gibt, habe ich den Satz an weniger prominenter Stelle und mit einer vorsichtigeren Wortwahl wieder eingebaut. Davon abweichende Darstellungen sollten mit Quelle belegt werden. --bigbug21 (Diskussion) 22:01, 28. Aug. 2015 (CEST)
- Hallo Bigbug21
Entschuldige, aber ich habe die Aussage auch von der anderen Stelle wieder entfernt, da sie definitiv falsch ist. Das Verfahren zum BVWP 2015 ist z. B. auf der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bundesverkehrswegeplan 2015 - Homepage des BMVI erläutert. Über die Veröffentlichung des Referentenentwurfes im Laufe Oktober 2015 wurden die Mitglieder des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages entsprechend schriftlich durch das BMVI informiert.--Wana-Gond (Diskussion) 22:58, 28. Aug. 2015 (CEST)
- Hallo Bigbug21
Tabelle zu Bundesländern
Hallo JFH-52
Du hast mit Deinem letzten Edit die Wappen aus der Ländertabelle entfernt und begründest dies mit fehlender Relevanz. Es gibt sehr viele solcher Tabellen in diversen Wikipedia-Artikeln. Auch in diesen Artikeln, könnte man somit die entsprechenden Wappen (egal ob Gemeindewappen, Landkreiswappen oder Länderwappen) entfernen. Ich gehe aber davon aus, dass die Wappen von den jeweiligen Autoren nicht ohne Grund in die jeweiligen Tabellen eingebracht wurden. Ein Grund kann z. B. die Lesbarkeit sein; ein einfaches und schnelles Auffinden bestimmter Einträge durch den Wiedererkennungseffekt eines Wappens ein anderer und zu guter Letzt können bildliche Darstellungen den Allgemeineindruck bereichern. Ich würde daher gerne zur allgemeinen Diskussion stellen, ob die Wappen in der Tabelle verbleiben sollen oder nicht?--Wana-Gond (Diskussion) 21:33, 7. Dez. 2015 (CET)
- Da ich direkt angesprochen bin, will ich mich gern zu Deinem Diskussionsbeitrag äußern. – Vorweg zur Klarstellung: Ich habe nichts gegen Wappen. Es steht symbolisch für eine Person, einen Staat oder eine Gebietskörperschaft. Deshalb ist es unzweifelhaft richtig und nützlich, wenn sie in den entsprechenden Wikipedia-Artikeln abgebildet werden. Dort bieten Wappen unbestritten für die Information des Lesers einen Mehrwert. – In einem Artikel zum Bundesverkehrswegeplan 2015 halte ich den Informationsgehalt eines Länderwappens dagegen für entbehrlich bis überflüssig. Wichtig sind in dem hier dargestellten Zusammenhang einzig und allein die Zahlenangaben über die abgegebenen Projektanmeldungen. In der Tabelle mit den Länderanmeldungen steht direkt neben dem Wappen auch der Name des betreffenden Landes. Für die Identifikation eines bestimmten Landes ist aus meiner Sicht der Name das eindeutigste Merkmal; es bedarf daneben keines weiteren Ordnungs- bzw. Identifikationsmerkmals, am wenigsten eines Wappens. – In Deinem Beitrag führst Du außerdem an, dass durch den Wiedererkennungswert eines Wappens das schnelle Auffinden eines Eintrags zu dem jeweiligen Land verbessert werden kann. Dies wäre tatsächlich nur dann der Fall, wenn die Länderwappen jedermann so bekannt sind, dass ein (Bundes-)Land spontan allein anhand einer Abbildung seines Wappen (und ohne den Ländernamen daneben) identifiziert werden kann. Dies sehe ich nicht als gegeben an. [Nebenbei: Statt eines Wappens könnte man genauso gut auch die Landesflagge oder das Landesmotto in die Tabelle aufnehmen (z. B. für Baden-Württemberg „Wir können alles außer Hochdeutsch“ oder für Schleswig-Holstein „Der echte Norden“). Beides wäre an dieser Stelle, genau wie das Wappen, zwar interessant zu lesen, aber ohne jede Relevanz für die Zahlen mit den Länderanmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan 2015.] – Du führst ferner an, dass Länderwappen auch in anderen Tabellen zu finden sind. Ich bin durchaus der Meinung, dass die dort auch gelöscht werden sollten, solange nicht diese Wappen unmittelbar Gegenstand des Artikels sind. – Ich hoffe, dass ich meine Gründe für das Entfernen der Wappen nachvollziehbar erläutert habe und würde mich freuen, wenn sich noch weitere Wikipedianer an dieser Diskussion beteiligen. Gern bin ich bereit, nach deren Abschluss mich nach der Meinung der Mehrheit zu richten. -- Beste Grüße JFH-52 07:42, 8. Dez. 2015 (CET)
- Hallo JFH-52
Vielen Dank für Deine Erläuterungen. Zum Bekanntheitsgrad von Wappen gebe ich Dir teilweise recht. Bei Bundesländern würde ich aber davon ausgehen, dass die Flagge eher weniger und das Wappen meist bekannt ist, da dieses üblicherweise als Erkennungsmerkmal auf Dokumenten, an öffentlichen Gebäuden oder in den Medien verwendet wird. Da Du die Flaggen anführst wie auch die Tatsache, dass das Bundesland daneben wörtlich genannt wird, möchte ich hier auf eine andere weit verbreitete Übung in der Wikipedia hinsichtlich Flaggen hinweisen: Frankreich, Deutschland oder Italien (um einmal drei Beispiele zu nennen). Auch hier wird ein öffentliches Symbol verwendet und direkt daneben das jeweilige Land genannt. Würde nicht auch hier die wörtliche Nennung des Landes ausreichen? Die Flagge alleine wäre hier nicht in allen Fällen sprechend, denn gerade Flaggen sehen sich häufig sehr ähnlich wie z. B. a) die von Australien, den Fidschi-Inseln und Neuseeland oder der Insel Tuvalu oder b) die von Koratien, Luxemburg, den Niederlanden, Paraguay, Rußland, Serbien, der Slowakei und Slovenien. Diese Symbole werden gerne in Tabellen verwendet und haben eine deutlich strukturierende Funktion. Ich würde sehr freuen, wenn weitere Wikipedianer ihre Meinung hierzu einbringen würden.--Wana-Gond (Diskussion) 08:39, 8. Dez. 2015 (CET)
- Hallo JFH-52
- Hallo zurück. Ich möchte meine Sichtweise durch einen Vorschlag illustrieren: In der Schlusszeile der Tabelle („Gesamt“) müsste konsequenterweise das Bundeswappen ergänzt werden. Das symbolisiert dann das gesamte Bundesgebiet (und auch die zugehörige Tabellenzelle wäre ausgefüllt). – Ich hoffe, dass mein Vorschlag dazu beiträgt, dass sich noch jemand anderes an der Diskussion beteiligt und unseren Dialog bereichert. -- Beste Grüße JFH-52 10:35, 8. Dez. 2015 (CET)
- Hallo Nenntmichruhigip
- Bitte beteilige Dich an dieser Diskussion. Ich freue mich auf Deinen Beitrag.--Wana-Gond (Diskussion) 18:53, 27. Feb. 2016 (CET)
- Hallo Nenntmichruhigip
- (Zur Info für andere: Du hast mich deshalb angepingt) Da gibt's nicht viel zu beteiligen: Mir ist's f* egal, ob da Wappen, Flaggen oder garnichts zusätzlich abgebildet ist. Eine eigene Spalte und die jetzige Grösse (Bitte in Abhängigkeit zur Schriftgrösse setzen!) finde ich aber zu viel, und's wär gut, wenn's dafür (wegen der Anwenbarkeit in ähnlichen Situationen) 'ne Vorlage gäbe. Letztere gibt's ja zumindest für die Flaggen schon, wie der accountlose Bearbeiter vorgeführt hat. --nenntmichruhigip (Diskussion) 19:07, 27. Feb. 2016 (CET)
Eisenbahninfrastruktur
Da scheint einiges nicht zu stimmen. Zum Beispiel soll im kleinsten Bundesland Bremen die "Vorhandene Infrastruktur" 164 km Eisenbahnstrecken betragen? Wenn ich mir die Karte anschaue, so kann das nicht stimmen im Vergleich zur Länge der Bundesautobahnen, die um Bremen herumführen und wesentlich länger sind als die wenigen Eisenbahnstrecken quer durch die Stadt. Ich schätze mal, dass die Eisenbahnstrecken nur etwa halb so lang sind, also 80-90 km. --House1630 (Diskussion) 10:27, 1. Apr. 2016 (CEST)
- Doch, das stimmt: Das Statistische Bundesamt weist für Bremen eine Streckenlänge von 164 km aus. Auch wenn diese Zahl von 2010 stammt, dürfte sich die Länge seitdem kaum halbiert haben. -- Beste Grüße JFH-52 (Diskussion) 11:39, 1. Apr. 2016 (CEST)
- Vermutlich zählt jedes Gleis einzeln, somit verdoppelt sich die Länge bei der zweigleisigen Strecke usw. -- 195.189.94.13 12:33, 6. Dez. 2016 (CET)
- Eher nicht: Schon die DB-Strecken sind rund 125 km lang. Dazu kommen noch ein paar NE-Strecken und Hafenbahnen. Der Unterschied zur Autobahn ist eher, dass von Bremen-Oselebshausen bis Bremen-Sebaldsbrück überall zwei bis sechs (an der EÜ Schwarzer Weg/Carl-Krohne-Str: Strecken 1421, 1740, 1410, 1424, 1420 und 1401) Strecken nebeneinander liegen. --nenntmichruhigip (Diskussion) 15:26, 6. Dez. 2016 (CET)
- Vermutlich zählt jedes Gleis einzeln, somit verdoppelt sich die Länge bei der zweigleisigen Strecke usw. -- 195.189.94.13 12:33, 6. Dez. 2016 (CET)
Investitionsrahmenplan
Der Bundesverkehrswegeplan ist kein Investitionsrahmenplan. Deshalb habe ich diesen Passus aus der Einleitung entfernt. Die Investitionsrahmenpläne stellen ein weiteres Instrument der Verkehrspolitik dar und folgen den Ausbaugesetzten. Darin wird die Vergabe der Finanzmittel für Erhalt, Ersatz- und Neubau sowie die Fortführung bereits in Umsetzung befindlicher Maßnahmen geplant. Es werden konkrete Projekte genannt, die Baureife erlangt haben und die in einem bestimmten Zeitraum realisiert bzw. initiiert werden sollen, und mit einer entsprechenden Priorisierung versehen. Der letzte Investitionsrahmenplan, der im Rahmen des Bundesverkehrswegeplan 2003 verabschiedet wurde, stammte vom 15. März 2012 und trug den Titel „Investitionsrahmenplan 2011–2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP)“ und hatte ein Volumen von 50 Mrd. Euro. Der Investitionsrahmenplan ist nicht zu verwechseln mit einem Finanzierungsplan. Wana-Gond (Diskussion) 21:20, 17. Jan. 2017 (CET)
Gründe für Änderung der Bezeichnung
Gibt es irgendwelche Quellen die etwas zu den Gründen aussagen, warum man nun nicht mehr das Beschlussjahr, sondern das letzte Jahr der Laufzeit in die Bezeichnung schreibt? Dann sollte das hier und im Artikel Bundesverkehrswegeplan ergänzt werden. --Gamba (Diskussion) 15:41, 7. Okt. 2019 (CEST)
- Hallo zusammen, diesbezügliche Quellen kenne ich auch nicht. Die Aufstellung des BVWP 2015 hatte ja ein wenig gedauert, steht auch bei uns im Artikel ... Ich meine damals gehört zu haben, dass jemand im BMVI keine Lust hatte, sich dem dem allgemeinen Spott auszusetzen, wenn überhaupt die erste Kabinettsbefassung 2016 erfolgt (alle weiteren Schritte zur Inkraftsetzung natürlich noch danach), das Dokument dann aber noch BVWP 2015 zu nennen. Eine Umbenennung in BVWP 2017 sei wohl diskutiert, dann aber verworfen worden, weil diese eine zweijährige Verspätung offenkundig machen würde. Da hat man sich dann wohl kurz vor Fertigstellung des BVWP des einmalig nutzbaren Tricks mit der Änderung des Bezugsjahrs (Zielhorizont-Jahr statt Beschluss-Jahr) im Titel geholfen. So die mir überlieferte Legende – m.E. zwar plausibel, aber natürlich nicht artikelfähig. --Kleeblatt187 (Diskussion) 17:24, 7. Okt. 2019 (CEST)
"Bezugsfall" erklären?
Diesen Fachbegriff sollte man schon erklären. Im Methodenhandbuch steht das schön drin - erst danach hab ich's verstanden: "Bezugsfall = wenn man einfach nichts tut" - meine Hervorhebungen:
- Die Ermittlung der Wirkungen eines einzelnen Projekts beruht auf dem Vergleich des Planfalls und des Bezugsfalls.
- Der Bezugsfall beschreibt den Zustand der Verkehrsinfrastruktur und zusätzlich das Bedienungsangebot der fahrplanbasierten Verkehrsmittel ohne Umsetzung des zu bewertenden Projektes. Der Bezugsfall umfasst das heutige Verkehrsnetz und weiterhin alle Projekte,
- - die bereits im Bau sind,
- - für die ein verbindlicher Finanzierungsvertrag mit dem Infrastrukturbetreiber besteht,
- - bei denen zurzeit davon ausgegangen wird, dass bis voraussichtlich Ende 2015 mit dem Bau begonnen wird oder
- - für die im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) ein Konzessionsvertrag bis Ende 2015 abgeschlossen wurde.
- Der Planfall hingegen stellt den Zustand der Verkehrsinfrastruktur und zusätzlich das Bedienungsangebot der fahrplanbasierten Verkehrsmittel mit Umsetzung des zu bewertenden Projektes dar. Das Netz des Planfalls entspricht daher dem Netz des Bezugsfalls, enthält aber zusätzlich das oder die gemeinsam zu bewertenden Verkehrsprojekte. --Haraldmmueller (Diskussion) 20:37, 2. Jan. 2022 (CET)