Diskussion:Karl Habsburg-Lothringen

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UNPO-Vorsitzender

Wie kam er denn dazu, UNPO-Vorsitzender zu werden, wenn er gar nicht einem der vertretenen Völker angehört? 84.59.77.247 03:38, 9. Mär 2006 (CET)

Korrekte Namensform?

Ist eigentlich der Name ohne "von" so richtig? Es verblüfft ein wenig, seinen drei Jahre jüngeren Bruder Georg als "von Habsburg" in der Wikipedia zu finden, seinen Vater Otto ebenfalls - aber ihn nicht! --Kauko 18:58, 18. Jun 2006 (CEST)

Karl lebt in Öst., sein Bruder Georg in Ungarn (und ist wahrscheinl.auch staatsbürger, dessen bin ich mir aber nicht sicher). Auf jeden Fall darf sich der eine nicht (mehr) "von" nennen, weil in Öst. offiziell der Adel und die Adelstitel und vons abgeschafft/verboten wurden. Wenn ich mich recht erinnere, stehts sogar in der Verfassung. --KingLion 20:48, 6. Nov. 2007 (CET)
Der Kaiser und der Kronprinz mindestens waren Staatsbürger beider (völkerrechtlich selbständigen) Staaten Österreich und Ungarn, deshalb haben alle ihre Nachkommen die österreichische und ungarische Staatsangehörigkeit noch vom Kaiser Karl geerbt. (Die Staatsangehörigkeit wenigstens wurde niemals entzogen.) --84.154.69.110 10:52, 6. Jun. 2009 (CEST)
Geboren wurde Karl Habsburg-Lothringen allerdings in Deutschland. Ob er dann automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (und sich somit in Deutschland "von Habsburg-Lothringen" nennen könnte), ist mir nicht bekannt. --H.A. 14:10, 25. Apr. 2010 (CEST)
Seit wann bekommt man in Deutschland die Staatsbürgerschaft, nachdem man dort geboren ist. In D bekommt sie doch ebenfalls wie in Österreich nach der des Vaters. Also kann er ja nur die österreichische haben. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 18:23, 25. Apr. 2010 (CEST)
alles klar, dann hat sich das geklärt. --H.A. 11:48, 26. Apr. 2010 (CEST)
Nein, er müsste auch Deutscher sein, da der Vater ebenfalls Deutscher ist. -- 62.178.145.232 23:10, 24. Mai 2010 (CEST)
Erst recht nein, denn: Sein Vater, Otto von Habsburg (in Österreich: Otto Habsburg-Lothringen), erhielt seinen deutschen Pass am 8. Juni 1978 und wurde erst mit diesem Zeitpunkt deutscher Staatsbürger, mehr als 17 Jahre nach Karls Geburt.
Was soviel heißt wie: Es kann sein, dass Karl Habsburg sich auch die deutsche STB gelöst hat (geholt hat? - Wie sagtma da richtig?) - es kann aber auch sein, dass nicht. So lange es keinen Beleg - in die eine, wie die andere Richtung dafür gibt - bleibt die Frage nach einer deutschen STB von Karl H.-L. pure Spekulation. --Elisabeth 12:53, 1. Jun. 2011 (CEST)

Österreicher

Da sein Beruf Hauptmann beim Österreichischen Bundesheer war, muss er Österreicher sein. weiters war er ÖVP Abgeordneter. Damit er das passive Wahlrecht hat, muss er auch das aktive haben und das hat er auch nur als Österreicher. Auf der PAneuropa-Seite wird er überall nur als KArl Habsburg bezeichnet. Also das von gehört weg, fraglich ist hingegen ober er Karl Habsburg oder Karl Habsburg-Lothringen heißt. --K@rl 20:01, 9. Aug. 2007 (CEST)

Auf der Seite des europäischen Parlaments (http://www.europarl.europa.eu/members/archive/alphaOrder.do?letter=H&language=DE) steht Karl Habsburg-Lothringen. --Rubinstein 20:36, 15. Aug. 2007 (CEST)

Der amtliche Name der Familie ist Habsburg-Lothringen. In Deutschland dürfen sich die Familienmitglieder, deutsche Staatsbürgerschaft vorausgesetzt (Otto sicher, Karl fraglich; siehe Abschnitt oberhalb), [Vorname(n)] von Habsburg nennen. Aber auch ganz ohne Erzherzog und ähnliches modrig-monarchistisches Gedönse. Alles andere ist Spekulation. --Elisabeth 13:05, 1. Jun. 2011 (CEST)
auch nur fast richtig (wobei ich nicht sagen will, ich wüsste es wirklich besser): in Deutschland ruschte das Gedönse 1919 von vorn in die Mitte, aus Freiherr Ernst Heinrich von Weizsäcker, geb. 1882 - sein Vater wurde 1916, also gerade noch rechtzeitig, zum Freiherrn und von geadelt, wurde Ernst Heinrich Freiherr von Weizsäcker und daraus ein verurteilter Kriegsverbrecher und Vater eines deutschen Bundespräsidenten, das Gedönse schützt also nicht unbedingt vor anderen Merkwürdigkeiten. --Goesseln 00:06, 8. Jul. 2011 (CEST)

Da seine Mutter Regina von Sachsen-Meiningen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt der Geburt von Karl deutsche Staatsbürgerin war (ehem. regierendes Haus Sachsen-Meiningen), hat Karl nach § 4 RuStAG in Verbindung mit dem GG und der Auslegung durch das BVerwG die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Ob er sie allerdings auch geltend gemacht hat und ob/wann er sie abgelegt hat, kann ich nach der Quellenlage nicht abschätzen.217.89.43.122 16:42, 3. Apr. 2019 (CEST)

"letzter Kaiser Karl"

Da Staatsformen nicht in Stein gemeisselt sind, sondern sich Republiken und Monarchien seit vielen Jahrhunderten ablösen, ist der Zusatz "BISLANG" zum "letzten Kaiser Karl" angemessen. Ein Löschung dieses "bislang" erscheint mir daher seriös nicht zu rechtfertigen, sondern entspringt vielmehr politischem Wunschdenken. - Palacky

Der Tatsache Rechnung tragend, dass der oben genannte Zusatz zu einem Editwar und einer vorwarnungslosen, zweifachen, mittlerweile jedoch abermals aufgehobenen Sperre meinerseits durch Admin "Seewolf" geführt hat, da dieser Zusatz angeblich politisch motiviert sei, habe ich mich zu der folgenden sachlichen Präzisierung entschlossen, die hoffentlich als neutral akzeptiert werden kann: "... des letzten Kaisers des alten Österreich, Karl I." - Palacky, 21:07, 14. Sept. 2007 (CEST)

Erzherzog

Was für ein "Quatsch" soll das bitte sein? In der englischen, französischen, kroatischen, slowenischen etc. Presse wird Otto von Habsburg wiederholt als "Erzherzog" bezeichnet, wo soll also bitte das Problem dabei sein, ihn in diesem Artikel so zu bezeichnen?

Ich versteh's nicht, sorry.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 213.162.66.189 (DiskussionBeiträge) 2:55, 18. Sep 2007) Hubertl 12:02, 18. Sep. 2007 (CEST)

Dies ist eine Enzyklopädie, hier nimmt man es etwas genauer als in der Yellow Pess. --Nuuk 12:00, 18. Sep. 2007 (CEST)
Dein Wort in Gottes Ohr, lieber Nuuk, und sei es auch denen gepfiffen und getrommelt sowie mit Rauchzeichen vermittel, welche das bisher noch nicht ganz verstanden haben. --Hubertl 12:02, 18. Sep. 2007 (CEST)

Meine Güte... Ich spreche hier von Presse, nicht von der Klatschspalte der Bild. Das heißt also, dass Wikipedia - laut Deiner Aussage, Nuuk, "keine reputable Quelle" -, und hier scheinbar nur die deutsche, mehr Recht hat? Interessant... (nicht signierter Beitrag von 213.162.66.189 (Diskussion) )

"Dies ist eine Enzyklopädie, hier nimmt man es etwas genauer als in der Yellow Pess." - Nun gut, Nuuk: Seien wir genau. Die deutschsprachige Wikipedia ist ja keine rein national österreichische Wikipedia, oder? In Österreich gilt noch das fragwürdige und im EU-Kontext langfristig unhaltbare Habsburgergesetz. Es gilt aber NICHT (!!!) in Deutschland, NICHT in der Schweiz, NICHT in Liechtenstein, NICHT in Belgien, NICHT in Luxemburg - allesamt (teils) deutschsprachige Länder, von denen noch dazu drei Monarchien sind. Otto von Habsburg, der auch die Staatsbürgerschaften der Schweiz und Deutschlands besitzt (in denen das "Habsburgergesetz" ungültig ist), ist also völlig korrekt als Erzherzog zu titulieren. - Palacky 16:53, 21. Sep. 2007 (CEST) (nicht signierter Beitrag von 80.108.45.240 (Diskussion) )
Der Irrtum in dieser Ansage liegt daran, dass das Habsburgergesetz mit dieser Thematik null und nix zu tun hat. Für Personen mit österreichischem Personalstatut gilt in dem Zusammenhang das Adelsaufhebungsgesetz von 1919, wonach der Adel samt aller Titel, Würden und Vorrechte aufgehoben und das Führen der Adelstitel und -prädikate unter Strafe gestellt wurde. Das trifft auf die Habsburger-Familie zu und damit ist Erzherzog und ähnliches nur immer wieder modrig aus der Mottenkiste der Geschichte geholtes Gedöns. Otto Habsburg-Lothringen ist wie sein Sohn Karl ein Bürger ("bürgerlich") mit gleichen Rechten und Pflichten.
Für Personen mit deutschem Personalstatut gilt, dass mit Art. 109 Abs. 3 WRV (Weimarer Verfassung von 1919 ) zwar nicht wie in Österreich der Adel explizit aufgehoben wurde, aber durch Rechtsprechung in Deutschland, wie europarechtlich, ebenso als abgeschafft gilt. Abgeschafft wurden Vorrechte und Nachteile des verblichenen Adels, die Adelstitel wurden Bestandteil des Familiennamens und die Namensträger dieser Namen somit ebenso zu Bürgern ("bürgerlich") mit gleichen Rechten und Pflichten wie alle anderen Bürger.
--Elisabeth 13:21, 1. Jun. 2011 (CEST)

Österreich-Ungarn

Einen Kaiser von Österreich-Ungarn gab es nie, es gab nur den Kaiser von Österreich und den apostolischen König von Ungarn. Ich werde das ändern da zu behaupten es gäbe einen Kaiser v. Österreich-Ungarn schlicht verbreitung von Unwissen ist.

--Flügeladjudant 22:12, 8. Okt. 2007 (CEST)

Nachkommen ohne Verheiratet zu sein

Im Artikle werden nachkommen gelistet, aber keine (eheliche) Verbindung. Stimmt das? wundert sich --Adomnan 09:42, 20. Nov. 2007 (CET)

Manchmal hilft es, auch den Fließtext zu lesen. Griensteidl 13:01, 20. Nov. 2007 (CET)

Chef

Ab 1. Jänner 2007 wurde ihm von seinem Vater als ältesten Sohn die Funktion des Chefs des Hauses Habsburg übertragen.

Chef? Das klingt ja, als ob das Habsburg wie eine Autowerkstatt gefuehrt wird. Autowerkstatt Habsburg, haaa haaa :P --83.45.45.156 17:31, 22. Mär. 2008 (CET)

Welche Aufgaben hat der Chef des Hauses? -- Nadine Erler 19:54, 9. Jan. 2010 (CET)

Politiker

Wieso wird Herr Habsburg als Politiker bezeichnet? Dem Beitrag ist nicht zu entnehmen, dass er irgendein politisches Mandat bekleidet. Auch während seiner kurzen Zeit als EU-Mandatar könnte er m.E. nicht wirklich zu Recht als Politiker bezeichnet werden, da Abgeordnete ihr Mandat meist nicht hauptberuflich ausüben. Ich plädiere dafür das Prädikat Politiker zu entfernen. Auch Ex-Politiker scheint mir unangebracht. "Selbsternannter Interessensvertreter" klingt zwar nicht nett, trifft die Sache aber schon genauer. --Dieter Zoubek 19:26, 17. Jun. 2008 (CEST)

Die Bezeichnung Politiker ist nicht an eine hauptamtliche Tätigkeit gebunden, ansonsten gäbe es etwa in der Schweiz so gut wie gar keine Politiker. Gerade sein EU-Mandat hat ihn in Österreich wirklich bekannt gemacht. Griensteidl 19:29, 17. Jun. 2008 (CEST)

Für welche Minderheiten setzte er sich ein? -- Nadine Erler 19:54, 9. Jan. 2010 (CET)

Entbehrlichkeit der Ahnentafel

Angesichts der Tatsache, daß der Adel abgeschafft ist, vermag ich keine Relevanz der riesigen Ahnentafel im Artikel zu erkennen und werde sie, in Abwesenheit qualifizierter Gegenrede, demnächst entfernen. -- Wahrheitsministerium 16:32, 23. Apr. 2009 (CEST)

"Wer nicht weiß, woher er kommt, kann nicht wissen, wohin er geht, weil er nicht weiß, wo er steht." (Erzherzog Otto) - Bloß weil im Moment der Adel in Österreich abgeschafft ist, soll es bedeutungslos sein, welche Wurzeln der Chef der europäischen Familie Habsburg hat? TWS 18:08, 23. Apr. 2009 (CEST)

"Im Moment"? Ja, da weiß man, wo der Wind her weht ...
--Peter Putzer 18:45, 23. Apr. 2009 (CEST)
Ich würde sagen das von ist abgeschafft, aber sicher nicht die Familien und die werden sicher noch eine ganze Weile eine Bedeutung aufweisen in Politik oder Wirtschaft - es muss ja nicht unbedingt ein Kaiser sein. Ich bin sicher kein Monarchist, aber ein interessierter auf verschiedenen Gebieten. --K@rl 20:52, 23. Apr. 2009 (CEST)
Nachtrag:Ich würde die Tafel drin lassen, sie bietet die Möglichkeit sich leichter einen Überblick zu machen. --K@rl 20:55, 23. Apr. 2009 (CEST)
Die Ahnentafel stört mich nicht ernstlich (man sieht ja den Ahnenschwund sehr schön), aber wenn man betont, daß der Adel in Österreich nur im Moment abgeschafft sei, dann spekuliert das offensichtlich mit einer Änderung dieses Zustands.
--Peter Putzer 22:01, 23. Apr. 2009 (CEST)
Selbstverständlich haben solche Ahnentafeln ihre eindeutige Berechtigung - jetzt durch diverse Artikel zu gehen, und diese zu löschen bzw. die Löschung anzukündigen halte ich für wenig konstruktiv. --Tarantelle 21:11, 23. Apr. 2009 (CEST)
Stimme Tarantelle zu -- Dancer 21:19, 27. Sep. 2009 (CEST)
@Peter Putzer: Wenn jemand auf die Abschaffung des Adelsaufhebungsgesetzes und v. A. des Habsburgergesetzes spekuliert, ist das sein gutes Recht. Unabhängig von der republikanischen Staatsform Österreichs und der Gleichheit der Staatsbürger in ihren bürgerlichen Rechten sind diese beiden Gesetze reichlich unfreiheitlich; genauso der Paragraph des B-VG, daß alle Angehörigen irgendwelcher Herrscherhäuser bedingungslos und ohne jede Dispens nicht zum Bundespräsidenten wählbar sind. Man vergleiche nur: Die Französische Republik (!) leistet sich gleich drei Herrscherdynastien, die alle in höchster Friedlichkeit ihre Prätendenten benennen, und hat es auch nicht nötig, die dort nach wie vor vorhandenen Adeligen irgendwie zu reglementieren. --84.154.69.110 11:04, 6. Jun. 2009 (CEST)
Freiheitlich hat in Österreich keinen sehr guten Klang, insofern kein besonders schmerzender Vorwurf :-)
Selbstverständlich steht eine Spekulation über die Abschaffung dieser Gesetze jedem frei, ebenso darf man sich dann aber nicht wundern, wenn man in eine bestimmte Schublade sortiert wird (Analog geht es allen, die sich für die Abschaffung des Verbotsgesetzes einsetzen: Erlaubt ist es natürlich, aber man darf sich nicht darüber wundern, wie man von anderen kategorisiert wird).
--Peter Putzer 11:10, 6. Jun. 2009 (CEST)

Vielleicht ist die Diskussion ein Ort an dem die Ahnentafel überleben darf. -

logisch gehört in den Artikel die Ahnentafel, nicht, weil irgendwie irgendwelche Rechte abgeleitet werden können, sondern, weil KH eine Person des öffentl. Interesse ist, egal warum, und es Personen gibt die das interessiert. Wikipedia ist keine politische Organsation um Adel oder Entadelte für gut oder für schlecht zu benamsen. Historische Relikte sind solche, aber sie sind zu benennen. KH ist nun einmal der Enkel eines echten Kaisers. Er ist nicht Kaiser, na und. Aber Stammbaum gehört in seinen Artikel, sonst ist er nicht vollständig. (nicht signierter Beitrag von 193.110.28.9 (Diskussion) 11:54, 1. Jul 2011 (CEST))

Vorfahren

Ahnentafel Karl Habsburg-Lothringen
Ururgroßeltern Erzherzog
Karl Ludwig von Österreich
(1833-1896)

∞ 1862
Prinzessin
Maria Annunziata von Neapel-Sizilien
(1843-1871)

König
Georg von Sachsen (1832-1904)

∞ 1859
Prinzessin
Maria Anna von Portugal (1843–1884)

Herzog
Karl III. von Bourbon-Parma (1823-1854)

∞ 1845
Prinzessin
Louise von Frankreich (1819-1864)

König
Michael von Portugal (1802-1866)

∞ 1851
Prinzessin
Adelheid zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg (1831-1909)

Herzog
Georg II. von Sachsen-Meiningen
(1826-1914)

∞ 1850
Prinzessin
Charlotte von Preußen (1831-1855)

Prinz
Ernst zur Lippe-Biesterfeld
(1842-1904)

∞ 1869
Gräfin
Karoline Friederike von Wartensleben
(1844-1905)

Graf
Maximilian Friedrich von Korff genannt Schmising-Kerssenbrock (1820-1889)

∞ 1851
Gräfin
Gabriele von Mirbach (1831-1892)

Freiherr
Richard von Hilgers
(1829-1904)

∞ 1866
Agnes Zernentsch (1845-1909)

Urgroßeltern Erzherzog Otto von Österreich
(1865-1906)

∞ 1886
Prinzessin Maria Josepha Luise von Sachsen
(1867-1944)

Herzog Robert von Bourbon-Parma
(1848-1907)

∞ 1884
Prinzessin Maria Antonia von Portugal
(1862-1959)

Prinz Friedrich von Sachsen-Meiningen
(1861-1914)

∞ 1845
Prinzessin Adelheid Karoline zur Lippe-Biesterfeld
(1870-1948)

Graf Alfred von Korff genannt Schmising-Kerssenbrock
(1856-1936)

∞ 1893
Freiherrin Helene von Hilgers
(1868-1963)

Großeltern Kaiser Karl I. von Österreich, König von Ungarn (1887-1922)

∞ 1911
Herzogin Zita von Bourbon-Parma (1892-1989)

Erbprinz Georg von Sachsen-Meiningen (1892-1946)

∞ 1919
Gräfin Klara Maria von Korff genannt Schmising-Kerssenbrock
(1895-1992)

Eltern Otto von Habsburg (1912-2011)

∞ 1951
Regina Prinzessin von Sachsen-Meiningen (1925-2010)

Karl Habsburg-Lothringen (* 1961)

-- Adomnan 19:05, 27. Sep. 2009 (CEST)

Vermassung und Untergang

Es wäre interessant zu erfahren, ob dieses Manuskript unterdessen irgendwo publiziert ist. Siehe die Tageszeitung ,,Kurier" vom 6. September l996 "Vermassung und Untergang: Karl Habsburgs akademische Qualen".--Robert Schediwy 17:22, 10. Feb. 2010 (CET)

"seit 1984 Land- und Forstwirt"

so steht das in der Einleitung; im Artikel selbst wird das nicht näher ausgeführt. Gibt es irgendwelche Informationen darüber, wo und wie H.-L. landwirtschaftlich tätig ist? Meines Wissens nach ist sein Vater Historiker und Publizist, und mit dem Kärntner Land- und Forstwirt Ulrich Habsburg-Lothringen ist er ja nur sehr entfernt verwandt. Der einzige Hinweis auf eine solche berufliche Tätigkeit kommt aus der Biografie auf der Seite des österreichischen Parlaments, die wiederum auf Habsburgs eigene Angaben zurückgeht. Nach dieser Quelle ist er eher im Medienbereich als im Agrarsektor tätig. Weiß hier vielleicht jemand Genaueres? --AFrayMo 14:53, 8. Jun. 2011 (CEST)

Das steht da noch immer und mich hat das auch verwundert. Habe dazu diese Quellen gefunden:
Ich werde das jetzt anpassen. --Flame99 (Diskussion) 15:03, 30. Jan. 2019 (CET)

Marginalie

Das Kennzeichen der Cessna L-19A Bird Dog (Cessna 305A) ist laut http://www.gotech.at/l19.htm "3A-CV" und nicht "3A-CI". Kennzeichen der am 24.9.1977 verunfallten Maschine ist nach ÖBH OE-CCV. Wer mag kann´s ändern. --91.115.82.88 16:49, 16. Jul. 2011 (CEST)

  • Nach österr. Luftfahrzeugregister Cessna 305C, Seriennummer 23936, Kennzeichen OE-CCI. Das stimmt sowohl mit gotech.at als auch mit der im Artikel als EN genannten Quelle doppeladler.com überein. Uneinigkeit zwischen den beiden Quellen besteht in der ursprüngliche BH-Bezeichnung: doppeladler.com meint 3A-CI, gotech.at meint 3A-BI.
  • Die von dir angeführte, 1977 verunfallte Maschine OE-CCV/3A-CV, die du in gotech.at zu KHL gefunden hast, dürfte eine frühere Maschine sein. Wie der auf gotech.at verlinkte Zeitungsartikel zeigt, crashte diese Cessna mit einer anderen Cessna (150L) während einer Flugralley. Beide Flugzeuge stürzten ab, im Artikel ist von Explosion vor dem Absturz die Rede. Dem Bild nach war das (neben den im Artikel berichteten vier Todesopfern aus beiden Cessnas), ein Totalschaden der Maschine. Nachgerechnet: KHL 1961 geboren, Maschine OE-CCV 1977 gecrasht (Kennzeichen CCV scheint im österr. Luftfahrzeugregister auch nicht auf), 1977 minus 1961 = 18, das könnte also gut hinkommen, dass dies KHLs erste Maschine "in zartem Alter" von 18 war.
Demnach nicht wirklich Korrekturbedarf. --Elisabeth 19:42, 16. Jul. 2011 (CEST)

Titulatur der Großmutter

Die Bezeichnung Herzogin ist falsch: Richtig müsste hier Prinzessin stehen. Wer ändert das bitte einmal? (nicht signierter Beitrag von Chrishannover (Diskussion | Beiträge) 10:37, 17. Jul 2011 (CEST))

Nachfolger ?

Wie kann, darf oder muß man als völlig unbedarfter Leser diesen völlig unenzyclopädischen Satz verstehen: "Sie haben gemeinsam zwei Töchter und einen Sohn. Dieser steht an erster Stelle der Nachfolge seines Vaters." --Lanzelot72 21:25, 18. Jul. 2011 (CEST)

Der Zusatz steht dafür, dass der Sohn in der Nachfolge als sog. "Familienoberhaupt" nach seinem Vater Karl O-H steht. Ich gehe aber davon aus, dass das für dich klar ist. Ich persönlich hätte nichts gegen die Entfernung dieser antiquiert dynastischen Details, andere haben da aber sicher etwas dagegen. Mach einen Vorschlag zur Verbesserung, kein Problem. --Elisabeth 03:24, 19. Jul. 2011 (CEST)
Ich habe den Satz gestrichen. Denn es wird suggeriert, dass Karls Sohn qua Erstgeburtsrecht legitimer Prätendent auf all diese Throne und Titel ist. Das ist aber nicht der Fall! Privatrechtlich nach der jetzigen Gesetzeslage sind die Kinder sowieso alle gleichgestellt. Zum Chef des Hauses wird man aber nach Familienrecht, in diesem Fall das Hausgesetz der Familie Habsburg-Lothringen. Und da gelten immer noch die Märchenregeln: Prinz ist nur, wer von regierenden oder ehemals regierenden Familien abstammt. Otto Habsburg-Lothringen hat eine Prinzessin aus dem ehemals regierenden Haus Sachsen-Meiningen geheiratet, Karl ist also aus einer "standesgemäßen" Ehe hervorgegangen und somit Chef des Clans. Er selber hat jedoch eine Frau aus "niedrigstem" Adel geehelicht, während sein Bruder wiederum "standesgemäß" eine Prinzessin von Oldenburg geheiratet hat (ob aus Haupt- oder Nebenlinie spielt weniger eine Rolle). Somit würde, wie im Fall des 1914 in Sarajevo erschossenen Ferdinand, für die "Legitimisten" keins von Karls Kindern jemals Chef des Hauses Habsburg-Lothringen werden können, sondern nur dessen Neffen. Inwieweit man sowas jetzt noch ernst nehmen muss, sei dahingestellt. Zumindest gab es eben um die Frage unstandesgemäßer Ehe Nachfolgeregelungsprobleme erst vor einigen Jahren Spannungen im Haus Orléans, wer denn nun nächster "Kronprätendent" von Frankreich sein durfte - und die kennen kein solch striktes Ehereglement wie die Habsburger! --Clemens Bockmann 21:42, 19. Jul. 2011 (CEST)
Im wesentlichen bin ich deiner Meinung und mit der Entfernung einverstanden. Das sogenannte "Hausgesetz" scheint nicht mehr so streng zu sein, sicherlich hat Otto Habsburg noch nicht nur zu Karls Hochzeit mit der "nichtstandegemäßen" Frau, sondern auch für die künftige Nachfolgeregelung mit Karls Junior seinen Sanktus gegeben. Ist aber egal, im Endergebnis hast du recht. --Elisabeth 23:42, 19. Jul. 2011 (CEST)
Ich wollte auch nicht oberpingelig sein, sondern nur möglichen Einwänden vorbeugen. Sicherlich hast Du Recht, dass man heute nicht mehr so genau in das "Hausgesetz" schaut, wennn schon die Erbprinzen von Europas Throne alle Bürgerliche heiraten, aber wer weiß schon, ob nicht gerade deshalb die "Casa Austria" erst recht wieder tief in die Klamottenkiste greift.--Clemens Bockmann 09:57, 20. Jul. 2011 (CEST)

Das Hausgesetz ist meines Wissens in diesem Punkte geändert worden. Im Gegensatze zu manchem anderen Adelshaus dürfen sogar die Töchter bürgerlich heiraten ohne aus der Familie geschmissen zu werden. Auch deren Kinder werden als Familienmitglieder betrachtet (auch wenn sie natürlich nicht Mitglieder des Erzhauses sein können). Man beachte die Teilnahme von Severin Meister beim Requiem für Otto v. Österreich. (nicht signierter Beitrag von 91.113.2.166 (Diskussion) 18:20, 28. Sep. 2011 (CEST))

verheiratet, aber wie er lebt ist nicht unser Bier

Habe folgende Information entfernt, las gestern ein Interview von Habsburg in dem er sich über diesen Satz recht überrascht zeigte. Relevant ist, ob er verheiratet ist, Kinder hat und so weiter, wie seine Ehe genau aussieht kann die Bild oder das Journal der Süddeutschen in flaxigen Kommentaren schreiben, hat aber hier nix verloren. Siehe: seit 2003 leben sie getrennt. ref Meike Winnemuth: Zahlen fürs Malen. Seite 2: Mit zehn silbernen Löffeln im Mund. In: Süddeutsche Zeitung Magazin, Heft 31/2011. Abgerufen am 24. Juni 2011./ref. Gruß SlartibErtfass der bertige 18:15, 25. Nov. 2011 (CET)

Ich sehe das erst jetzt gerade: Was heisst hier flaxig? Das ist ein Interview mit der Frau Habsburg. Die Süddeutsche ist seriös. Es ist allgemein bekannt. Also gehört das rein. Die momentanen Befindlichkeiten des Habsburg zählen ebensowenig, wie auch sonst bei Hinz und Kunz. Zumal: Du hast irgendwo gelesen. Gut. Aber dann bring wenigstens genau diesen Beleg dazu. --Elisabeth 11:25, 26. Feb. 2012 (CET)

Geburtsdatum

Steht auf seiner Geburtsurkunde auch 11. Jänner? Oder steht da 11. Januar? (nicht signierter Beitrag von 79.221.46.116 (Diskussion) 19:32, 22. Sep. 2012 (CEST))

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 07:49, 21. Dez. 2015 (CET)

"von"-Trara; sowie: "SUB AUSPICIIS KARL VON HABSBURG"

Es wird immer lächerlicher mit dem Herrn von und zu:

  • Nicht nur sein Bestemm auf das rechtswidrige "von" zwischen "Karl" und "Habsburg" und seine notorischen Verächtlichmachung des [Adelsaufhebungsgesetz]]es (es belustigt ihn auch noch, z.B. "Causa vorrangig unterhaltsam", wie er mehrfach kundgetan hat, vgl. § 5 Abs. 2 der Vollzugsanweisung des Adelsaufhebungsgesetzes: "… sofern darin eine dauernde oder herausfordernde Missachtung der Bestimmungen des Gesetzes zu erblicken ist."), wofür er ja zwar bestraft wurde, das Landesverwaltungsgericht Wien aber die Geldstrafe kassiert hat, weil angeblich die 20.000 Kronen nicht umrechenbar (siehe medial, z.B. [1]) - es bleibt zu hoffen, dass er die LVWG-Entscheidung wirklich, wie er es großspurig angekündigt hat, per sog. ordentlicher Revison vor dem VwGH bekämpfen wird, damit wir endlich Klarheit zur Strafhöhe bekommen. Übrigens verstoßt er mit seinem "von Habsburg" auch gegen das Habsburgergesetz (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000038);
  • so hat sich Karl Habsburg-Lothringen (sic!) eine SUB AUSPICIIS KARL VON HABSBURG - European Union Trademark Information eintragen lassen: "The trademark is owned by Habsburg-Lothringen, Karl and represented by Bernhard Tonninger (EUIPO registered representative, ID no. 31685) as a holder of a trademark", "Registration Date December 28, 2017". Siehe [2]. … https://www.karlvonhabsburg.at/organisationen/subauspiciis-siegel/ Beispiele:
    • "Wir freuen uns und bedanken uns für die Verleihung des Siegels "Sub auspiciis" durch S.K.K.H. Erzherzog Karl von Habsburg"; http://www.elisabethina.at/
    • "Das Sub-Auspiciis-Siegel ist das persönliche Siegel von Karl von Habsburg und wurde dem Dragonerregiment Nr. 3 als erstem Traditionsverband am 28. September 2018 für drei Jahre verliehen"; http://www.3er-dragoner.at/
    • "Für ihre Verdienste um die Einsetzung einer Kaiser-Karl-Reliquie in der Schützenkapelle am Kronplatz am 23. September 2018 überbrachte Ehrenprokurator van Handel der Schützenkompanie Anton-Steger-Bruneck das Siegel des Chefs des Hauses Österreich, SKKH Erzherzog Karls, in Form einer Urkunde. Diese Auszeichnung wurde den Brunecker Schützen als erster Kompanie im Südtiroler Schützenbund zu teil"; https://generaladjutantur.com/?p=157
    • Das rennt dann schon so richtig in die Richtung von quasi Vortäuschung von Hoheitsrechten (vgl. hierzu: Sub auspiciis Imperatoris); ein wenig erinnert mich das sogar an die sog. Staatsverweigerer, die sich ihre eigene Staatswelt bauen glauben zu können/dürfen, diesfalls könnte man m.a.W. aber auch von einem "Spinner" reden.[1]
    • Und es ist im ggst. Fall schon erst recht gegen das Habsburgergesetz verstoßend, das Habsburgergesetz, das er ja auch gerne auf der juristischen Müllhalde sehen möchte. *kopf→tisch*

--188.22.183.191 07:01, 26. Mär. 2019 (CET)

  1. Vgl. z.B. hier Seite 3: „… Dass jemand bloß sein eigenes Gericht erfindet und behauptet, es stünde über den Gerichten der Republik, oder Diplomatenausweise ausstellt und die Inhaber für immun erklärt (Erl S 5), maßt sich keine wirklichen Hoheitsbefugnisse an: Er erfindet Befugnisse, die er nicht hat und von denen allgemein bekannt ist, dass er sie nicht hat, mit anderen Worten, er ist ein Spinner. …“
Inwiefern soll dieser Beitrag konkret zur Verbesserung des Artikels beitragen? --Otberg (Diskussion) 10:18, 26. Mär. 2019 (CET)

Seit 1919 wacht das Habsburgergesetz pflichtschuldig und wirkungsvoll darüber, dass kein adliger Halunke die Geschicke der stets glücklichen und vorbildlich demokratischen Republik Österreich mehr beschmutzt hat. Die bürgerlichen Kanzler Dollfuß, Schuschnigg und Hitler waren natürlich Ehrenmänner, wie auch das gesamte Führungspersonal der FPÖ. *Ironie aus* --Reibeisen (Diskussion) 23:42, 14. Dez. 2020 (CET)

Mehrdeutige Formulierung "so etwa"

Im Artikel steht: "[...] leitete er wiederholt ´Fact Finding Missionen´ in den Nahen Osten - so etwa 2011 nach Ägypten und Libyen [...]. Die Formulierung etwa ist mehrdeutig: Sie kann "ungefähr" oder auch "beispielsweise" bedeuten. Bitte eindeutige Formulierung.--82.119.23.137 21:08, 19. Okt. 2019 (CEST)RH,Berlin

Rechtssache "Karl von Habsburg"

Das Verfahren ist noch nicht endgültig abgeschlossen, die Beschwerde wurde an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgetreten, damit dieser prüfe, ob Karl Habsburg mit der Verwaltungsstrafe in sonstigen Rechten verletzt wurde... Kann es sein, dass darüber, nach über 2 Jahren noch immer nicht endgültig befunden wurde? Weiß jemand näheres?--Der Polizist (Diskussion) 15:11, 8. Jan. 2022 (CET)

Ja, das kann sein. Wenn der VfGH eine Beschwerde an den VwGH abtritt, kann es durchaus sein, dass die Betroffenen auf gut österreichisch "den Hut draufhaun" und das Verfahren nicht mehr fortsetzen. Abgesehen von den Kosten besteht ja das (speziell hier nicht unrelevante) Risiko, dass der VwGH ausdrücklich die Beschwerde ebenfalls abweist und die Beschwerdeführer es dann "doppelt gesagt bekommen" haben, dass sie nicht Recht haben. § 26 Abs. 4 VwGG: Hat der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten, so beginnt die Revisionsfrist mit der Zustellung des Erkenntnisses oder Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes ... Wenn aber das Verfahren aus solchen (oder anderen) Gründen nicht fortgesetzt wird, also keine Revision erhoben wird, gibt es natürlich auch keine Entscheidung, die darüber publiziert würde. Dann wird das Verfahren relativ formlos in aller Stille eingestellt und nichts weiter veranlasst. Die Betroffenen spekulieren dann auch manchmal - natürlich immer im Stillen - mit der Hoffnung, dass sich die Ansichten der Höchstgerichte (oder deren Zusammensetzung oder das rechtliche Umfeld) ändern und in einem leicht anderen Fall oder von einem anderen Betroffenen die Angelegenheit in ein paar Jahren wieder den Höchstgerichten mit höheren Erfolgsschancen vorgelegt werden könnte.--Josef Moser (Diskussion) 17:47, 8. Jan. 2022 (CET)
Hm, ja möglich... wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass Habsburg da wirklich den Hut drauf haut. Grad bei ihm würde ich mir denken, dass er das durchficht, weil sonst wäre er gar nicht soweit gegangen. Naja, vielleicht kommt ja noch was. Danke für die Erläuterungen!--Der Polizist (Diskussion) 14:57, 9. Jan. 2022 (CET)