Diskussion:Heilmittelwerbegesetz
Werbung
Gibt es eindeutige rechtliche Kriterien dafür, ab wann eine „Information“ zur „Werbung“ wird?
Ich glaube, das ist bei Wikiartikeln über Arzneimittel nicht unbedeutend. Pathomed 02:26, 12. Dez. 2006 (CET)
- Gute Frage, das würde mich auch interessieren. Man ist schon immer geneigt, bei Artikeln über Pharmaka gleich die Hinweise zur Dosierung, Packungsgrößen, Art und Dauer der Anwendung etc. aus fundierten Quellen (Rote Liste, Arzneimittelmanuals) dazuzuschreiben. Gerade diese Informationen sind aber bei genannten Anbietern nur für Anhörige der Fachkreise zugänglich. Hier sollte sich mal ein Rechtler äußern. Wie bekommt man jemanden, der sich auskennt, dazu? --SCW 21:02, 4. Feb. 2007 (CET)
Konkrete Fallbeispiele
Mich würden in diesem Artikel noch konkrete Fallbeispiele interessieren, wo gegen das Gesetz verstoßen wurde beispielsweise jetzt ganz banal das die "Zu Risiken und Nebenwirkungen..." Klausel weggelassen wurde. So scheint mir das doch sehr unplausibel was denn nun erlaubt ist und was nicht. Was ist ein Fachkreis ? Gehören dazu auch Pharmazeutisch technische assistenten ? Ich bitte jemand der Fachkundig ist mir ein wenig zu helfen und hierzu Stellung zu beziehen. --Skykun (Diskussion) 14:33, 25. Jul. 2012 (CEST)
Dieser Artikel ist infolge fehlender Kritik inhaltlich völlig irreführender Quatsch, denn:
Dieses Gesetz dient nur der Knebelung des freien Willens der Bürger und der Durchsetzung faschistischer (-> fascis) Rechtsauffassungen (daß der Bürger-, hier Patientenwille prinzipiell von der selbstherrlichen und überheblichen Kaste der Berufsjuristen als "laienhaft" dargestellt und damit jeder einzelne Bürger per Gesetz und Rechtsprechung zum Idioten degradiert wird (als vorwand für seinen Bevormundung und entrechtung!), ist ein uraltes faschistisches Prinzip (auf römisches Imperialrecht zurückgehend) und dann besonders massiv unter den Nazis von den "Fachjuristen" in die Rechtsprechung eingeführt worden und hält sich seitdem hartnäckig - eine antifreiheitliche, menschenverachtende und realitätsferne Auffassung, die leider heute noch (2013 - das Gestz beweit es in fataler Weise) geltendes Recht in Deutschland ist.
Es steht im Widerspruch zu allen Persönlichkeitsrechten und ist darüberhinaus von auserlesen paranoidem Charakter, denn es stellt auf Sachverhalte ab, die eintreten könnten(!), während es gleichzeitig die dadurch angerichteten, realen(!) Schäden und Unfreiheiten verschweigt
Exkurs:
(wieviele Menschen werden erst durch diesen Staat und seine irrsinnnigen Vorschriften zugrundegerichtet, der sich hier angeblich so "vorbildlich" um seine Bürger "sorgt"!? - Das Gesetz und seine vorgeschobene Absicht sind also reinste Demagogie, denn damit tut dieses Regime so, als wolle es seine Bürger schützen, was offensichtlich weder beabsichtigt, noch realisiert ist! - Es ist rein statistisch das Gegenteil nachweisbar: Es kommen durch diesen Staat wesentlich(!) mehr Menschen zu Schaden, als zu Nutzen! Dies schon allein durch die nur durch staatlichen Terror gegen seine eigenen Bürger möglich gewordene Atomindustrie, die anderen Bereiche dabei noch garnicht untersucht - da sieht es nicht ganz so, aber ähnlich finster aus. Ein Regime, das Atomkraftwerke betreibt, hat jegliche humanistische Glaubwürdigkeit angesichts der dadurch verursachten, in hunderttausenden von Jahren zu bemessenden Schäden, völlig(!) verwirkt!) Die Menschheit hat es bis zur Verabschiedung dieses zynischen freiheitsfeindlichen und damit selbst nach den eigenen Regeln dieses Regimes verfassungsfeindlichen (nicht nur ~widrigen!) Gesetzes bisher auch "ohne" seit Jahrmillionen geschafft.
Wir haben es hier mit einem weiteren, typischen Symptom der den Bevölkerungen als "freiheitliche Demokratie" verkauften, jahrhundertealten, zynischen und mörderischen Freimaurer-Schreckensherrschaft zu tun, die auf die alte ägyptische Sklaverei hinausläuft, nur eben der jeweiligen Epoche äußerlich angepaßt.
Exkurs Ende
Eine Enzyklopädie aber, die diese Sachverhalte und damit die Realität verschleiert, ja leugnet, ist für die Völker wertlos. Sie entlarvt sich damit selber als hinterhältiges Werkzeug der Machtbesessenen und Demagogen. Dessen sollten sich alle Macher und Autoren dieser an sich großartigen Idee einer freiheitlichehn Enzyklopädie bewußt sein und dem Hang zu kritiklosem und vorauseilendem Gehorsam, wo er auch auftritt (wie in diesem Artikel), widerstehen - und sei der andere Weg noch so bequem - er führt in die Irre ... Freiheitliche Projekte wie wikipedia eins (angeblich?) sein will, tragen stets(!) die Gefahr der Infiltration durch Demagogen in sich - besondere Wachsamkeit ist deshalb ununterbrochen vonnöten!
Ich rege deshalb die völlige Neufassung des Artikels (wäre angesichts der duch dieses zynische Gesetz heraufbeschworenen, realen(!) Gefahren und fatalen gesellschaftlichen Einschränkungen und Auswirkungen (auch langfristig, durch austrocknen uralter Menschheitserfahrungen und damit Kappung der Wurzeln menschlichen Seins überhaupt)) und Unfreiheiten, dringend nötig!), oder seine ersatzlose Streichung an. Hella, Januar 2013 (nicht signierter Beitrag von 79.244.96.14 (Diskussion) 21:40, 10. Jan. 2013 (CET))
- Grundsätzlich bin ich mit dir einer Meinung und ich würde dir dazu raten, einfach einen Kritikabschnitt einzufügen, aber angesichts des von dir an den Tag gelegten Stils halte ich es für zweifelhaft, dass das eine gute Idee wäre. --Mudd1 (Diskussion) 22:58, 21. Mai 2013 (CEST)
§ 11 HWG - "das Verbot der Abbildung von Vorher-Nachher-Darstellungen"
Wäre es sinnvoll zu dieser Aussage neben dem §11 auch den Absatz (1) und die Nummer (5) zu nennen? (Quelle: http://www.wieners-pantlen.de/nasenchirurgie.html) --5.254.65.28 08:59, 25. Jun. 2015 (CEST)
Beipackzettel
Horensagen: AFAIR war die Verbreitung der Informationen auf dem Beipackzettel lange Zeit als unerlaubte Werbung betrachtet worden. Das hat sich wohl vor einigen Jahren geändert. Kann man das bitte kommentieren?
Mich würde auch interessieren, ob es jemals untersucht worden ist, ob es gesellschaftspolitisch negative Auuswirkungen hat, wenn wahrheitsgemäße Informationen nicht verbreitet werden dürfen, während inoffizielle Fehlinformationen in sozialen Netzwerken (auch z.B. Fake News) unbeschränkt verbreitet werden. Frei nach dem Motto: Mir hat das Medikament XYZ gut geholfen.
--Ghettobuoy (Diskussion) 15:04, 22. Apr. 2017 (CEST)
Verstoß gegen das HWG im Zusammenhang mit der Covid-Impfwerbung
Bei der Covid-Impfwerbung wird laufend gegen das HWG verstoßen, wo es in §4 Abs. 3 heißt:
(3) Bei einer Werbung außerhalb der Fachkreise ist der Text "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt anzugeben.
Vgl. z.B. https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/astrazeneca-stoppt-die-dauerwerbesendungen-fuer-impfstoffe-li.149649 --90.186.36.174 11:19, 23. Jan. 2022 (CET)