Diskussion:Präsident der Italienischen Republik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Januar 2022 um 21:44 Uhr durch imported>NichtWirklich(36031) (Neuer Abschnitt →‎Wahl).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Mehrheit ?

Müsste es nicht relative Mehrheit lauten, nach dem 3. Wahlgang !? -- 16:56, 17. Aug. 2010 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 87.172.157.108 (Diskussion) )

Nein, aus 2/3-Mehrheit wird hier Absolute Mehrheit.--SamWinchester000 (Diskussion) 22:33, 20. Okt. 2012 (CEST)

welche Freiheiten hatt der Präsident beim Beauftragen ...

eines bestimmtgen Politikers, eine Regierung zu bilden ?

In welchen Artikeln der Verfassung ist das geregelt ?

Das sollte imo in den Artikel. --Neun-x (Diskussion) 11:11, 30. Apr. 2013 (CEST)

Das ist der Artikel 92, wobei auch der Artikel 94 eine Rolle spielt. Der Staatspr. ernennt den Ministerpr. und auf dessen Vorschlag die Minister. Gem. Art. 94 muss die so ernannte Regierung mittels Vertrauensvotum vom Parlament bestätigt werden. Die Freiheit des Präsidenten bei der Beauftragung des MP wird von der Verfassung nicht begrenzt. De facto muss der SP aber auf die Mehrheitsverhältnisse im Parlament Rücksicht nehmen. -- Black Smoker (Diskussion) 18:16, 1. Mai 2013 (CEST) Es ist Gepflogenheit, dass der Staatspräsident dazu Sondierungsgespräche führt, nach einer gewissen Reihenfolge. Die Bindung ergibt sich aus dem Zweck der Ernennung des Ministerpräsidenten, das heißt eine tragfähige Regierung zu ermöglichen, die dann auch das Vertrauen des Parlamentes erhält. Er kann da auch Nichtparlamentarier ernennen, wie das bei Monti der Fall war (rezitus, dieser wurde zuvor zum Senator auf Lebenszeit ernannt) und jetzt bei Renzi, der Bürgermeister von Florenz war. Sollt der Präsident absurde Ernennungen vornehmen würde er seiner verfassungsmäßig zugewiesene Funktion nicht erfüllen und Verfassungsbruch begehen. Dies würde den Tatbestand für ein Amtsenthebungsverfahren erfüllen über welches das Verfassungsgericht zu entscheiden hätte. Die Annahme ist wohl bis jetzt nur theoretisch. (nicht signierter Beitrag von 109.115.61.228 (Diskussion) 21:05, 7. Mär. 2014 (CET))

Abschnitt Kompetenzen

Der Abschnitt Kompetenzen wurde von mir völlig überarbeitet, weil die Ende März 2015 erfolgte Bearbeitung durch IP inhaltliche und sprachliche Mängel aufwies. Da war die Rede von Verfassungsorganen, zu denen das Wahlvolk und der Oberste Rat der Gerichtsbarkeit gehören soll. Der italienische Senat zeigt hier und hier, dass dies eine glatte Falschmeldung war. Der genannte Rat ist kein organo costituzionale wie das Parlament oder die Regierung oder das Verfassungsgericht oder der Staatspräsident, sondern ein organo di rilievo costituzionale wie der Rechnungshof oder der Staatsrat. Somit bestanden bereits im 1. Satz grundlegende Fehler. Die Trennung zwischen formalen und materiellen Aufgaben findet in dieser Form in keinem vergleichbaren Artikel Anwendung und weist Unklarheiten und Fehler auf. Die Ernennung von 5 von 15 Verfassungsrichtern kann keine materielle Aufgabe sein, der Ermessensspielraum bezieht sich nur auf die Personen an sich und nicht auf die Pflicht zur Ernennung. Gleiches gilt für die Regierungsbildung. Es wurden Grammatikfehler festgestellt, die Diktion war in Teilen unenzyklopädisch. --Black Smoker (Diskussion) 18:56, 29. Mär. 2015 (CEST)

Wahl

Ich vermisse einige Informationen zum Wahlvorgang, z.B.
- werden die Kandidaten (m/w/d) vorgeschlagen?
- kann sich jeder (m/w/d) bewerben, der (m/w/d) die in der Verfassung genannten Voraussetzungen erfüllt?
- oder schreibt jeder Abgeordnete (m/w/d) bzw. Delegierte (m/w/d) einen "beliebigen" Namen auf den Stimmzettel?
Wo kann man mehr zur aktuellen Wahl erfahren?
Danke für Eure Mitarbeit! --NichtWirklich (Diskussion) 22:44, 28. Jan. 2022 (CET)