DSV-Segellehrerlizenz C
Die DSV-Segellehrerlizenz C ist ein freiwilliger Nachweis des Deutschen Segler-Verbands, die dem Inhaber die Fähigkeit bescheinigt, Segelschüler zum Sporthochseeschifferschein ausbilden zu können.
Voraussetzungen
Um eine DSV-Segellehrerlizenz C zu erhalten, muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:[1]
- DSV-Segellehrerlizenz B
- seit mindestens zwei Jahren den Sportseeschifferschein mit Antriebsmaschine und unter Segel oder den Sporthochseeschifferschein mit Antriebsmaschine und unter Segel.
- Allgemeines Funkbetriebszeugnis
- Nachweis von 750 Unterrichtseinheiten von 45 Minuten durchgeführter Ausbildung nach Erwerb der B-Lizenz an einer DSV-anerkannten Segelschule.
Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Teile:[1]
- Theoretische Lehrprobe: Der Bewerber muss zu dem Thema der Hausarbeit eine 45-minütige Unterrichtseinheit schriftlich vorbereiten und beim DSV einreichen. Die Unterrichtseinheiten müssen vor der Prüfungskommission gehalten werden.
- Praktische Lehrprobe: Der Bewerber muss vor der Prüfungskommission eine praktische Unterrichtseinheit abhalten. Die Einheit muss direkt am Wasser oder auf einem Schiff abgehalten werden.
- gegebenenfalls kooperative Prüfungsgespräche zur Lernstandserhebung, theoretischen und/oder praktischen Lehrprobe.
Befähigung
Segellehrer ist kein geschützter Beruf. Das bedeutet, dass sich prinzipiell jeder Segellehrer nennen darf. Eine DSV-Segellehrerlizenz ist somit ein freiwilliger Nachweis über die Fähigkeit, Segelschüler ausbilden zu können. Die Lizenz soll dem Segelschüler den Nachweis darüber geben, dass der Ausbilder einen vom DSV geprüften Wissensstand hat.
Inhaber einer DSV-Segellehrerlizenz dürfen sich DSV-Segellehrer nennen.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b Anerkennungsgrundsätze für gewerbliche Segelschulen und Ausbildungs- und Lizenzierungsverfahren von Segellehrerinnen und Segellehrern. (pdf) Deutscher Segler-Verband, 17. Januar 2020, abgerufen am 27. September 2020.