Diskussion:Kick-back

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Kick-back

Annahme: Ein Unternehmen zahlt an einen Mitarbeiter eines anderen Unternehmens eine Kick-Back-Zahlung um einen Auftrag zu erhalten (z.B. Filmunternehmen an Mitarbeiter einer Werbeagentur um den Auftrag zu erhalten für eine Marke einen Spot zu drehen). Woher kommt diese Zahlung? Das Unternehmen müsste ja die Kick-Back-Zahlung aus schwarzen Konten bezahlen sonst würde der Betrag ja in den Büchern aufscheinen bzw. das Geld würde irgendwo fehlen. Ist das klassisches Schmiergeld oder kann das auch auf legalem Wege passieren. --Suelo 13:03, 24. Jun. 2008 (CEST)


zur steuerlichen Nicht-Absetzbarkeit: beim Auftraggeber ist die Kick-Back-Zahlung doch steuerlich absetzbar, weil sie ja im Rechnungsbetrag enthalten ist und somit als Aufwand oder bei Aktivierung als Abschreibung die Steuerbemessungsgrundlage mindert. Weiters ist die schwarz zufließende Kick-Back-Zahlung beim Auftraggeber ein steuerfreies Einkommen, weil es dazu keine Belege gibt.

Nur beim Auftragnehmer ist der Ertrag durch die zu hoch austestellte Rechnung höher und die schwarz retour fließende Kick-Back-Zahlung kann nicht steuermindernd verbucht werden.

ich ändere deshalb "3. die steuerliche Nicht-Absetzbarkeit," in "3. die steuerliche Nicht-Absetzbarkeit der Kick-Back-Zahlung beim Auftragnehmer"

hoff das passt so. 62.46.64.59 12:42, 25. Feb. 2007 (CET)


von wem bekommt der Auftraggeber ganz oder teilweise die überhöhte Zahlung zurück?--84.61.120.217 17:36, 30. Apr 2006 (CEST)

Vom Auftragnehmer. Letztlich ist es jedoch Geld, das vom Auftraggeber stammt bzw. in seiner Entscheidungsbefugnis, dessen Verwendung jedoch teils nicht mehr im Sinne des "eigentlichen" Auftraggebers liegt, bzw. gesetzlichen usw. Ziel-Anforderungen zuwiderläuft. Oder Umgehungs-Konstruktionen. Kickback landet ja nciht immer nur in korrupten Privattaschen von Auftraggebern, die ihre Macht zu eigennützigen ZWecken missbrauchen, Kickback kann auch aufgrund unzureichender Budgetierungs-Vorschriften, -Gesetzen usw. durchaus nützlih und gutwillig, uneigennützig zum Betrieb einer Anlage eingesetzt werden: "Floating Money", mit dem der Beauftragende - an Gesetze nicht mehr gebunden, weil der Staat davon "nichts wissen darf" - machen möchte, was er will. -- 217.191.246.127 18:06, 30. Apr 2006 (CEST)


im ersten Absatz steht, dass dem <<Auftragnehmer ein Preis in Rechnung gestellt wird>> ist es nicht so, dass der Auftragnehmer Rechnungen ausstellt?
ich werd das mal ändern, sonst kommts mir sehr unlogisch vor. 62.46.64.3 10:13, 1. Mai 2006 (CEST)


Kickback-Zahlungen von Parlamentariern an Parteien

In manchen Gebeitskörperschaften (zum Beispiel in der Stadt Duisburg) soll es üblich sein, daß die politischen Parteien von Parteimitgliedern, die für ein öffentliches Amt (Z.B. den Stadtrat) kandidieren, verlangen, daß diese sich zuvor verpflichten, einen Teil ihrer Abgeordnetenbeüge als "Spende" an die Partei weiterzuleiten. Auch diese Form von Erpressungsgeldzahlungen könnte man wohl als "KickBack-Zahlungen" bezeichnen. Da aber fast alle Parteien mit derartige Praktiken arbeiten scheint es ein Kartell des Schweigens und ein Kartell des Vertuschens und Verharmlosens zu geben. Oppositionsparteien kritisieren deshalb normalerweise nicht die Regierungsparteien, weil die Oppositionsparteien sich gleiche Vorwürfe gefallen lassen müßte. Parlamentarische Kontrolle funktioniert in solchen Fällen nicht. --91.52.159.18 20:50, 23. Jan. 2012 (CET)

Werbung ?

Der Verweis auf die Quirin-Bank riecht nach einem Werbeeintrag. Verweise auf Angebote einzelner Banken haben m.E. in einem solchen Artikel nichts zu suchen. Ich würde das streichen. --Josch77 12:53, 26. Dez. 2008 (CET)

Vorteil, dass der veruntreute Betrag von dem Auftragnehmer belegt wird

Der Artikel enthält seit 2005 (d.h. vom Anfang an) den Satz "Der Kick-back ist für Beamte (Minister, Staatspräsidenten, Gouverneure) mit dem großen Vorteil verbunden, dass der veruntreute Betrag von dem Auftragnehmer belegt wird." Mir ist u.a. nicht klar, worin der Vorteil bestehen soll. --BosonD (Diskussion) 18:31, 3. Sep. 2013 (CEST)

Weiterleitung von Retrokommission und Rückkommission?

Ich habe in einem Zeitungsartikel den Begriff "Rückkommission" gelesen[1]. Über fr:Rétrocommission habe ich dann den Artikel "Kick-back" gefunden. Macht eine Weiterleitung von "Rückkommission" oder auch "Retrokommission" (benutzt in Nicolas_Sarkozy#Vorwurf_der_verdeckten_Wahlkampffinanzierung) Sinn? --Wastl23 (Diskussion) 10:56, 4. Feb. 2022 (CET)

  1. Sparen hinter der Luxusfassade. Die_Tageszeitung, 4. Februar 2022, abgerufen am 4. Februar 2022.