Daschendorfer Forst

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Koordinaten: 50° 1′ 28,1″ N, 10° 51′ 14″ O

Reliefkarte: Deutschland
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Daschendorfer Forst
Reste der Wallanlage, abgegangene Burg Freudeneck
Gemarkung Daschendorfer Forst

Der Daschendorfer Forst ist eine Gemarkung im oberfränkischen Landkreis Bamberg, ein Natura-2000-Gebiet[1] und war ein gemeindefreies Gebiet.

Die Gemarkung mit einer Fläche von 703,75 Hektar[2] hat je einen Gemarkungsteil in den Gemeinden Baunach, Rattelsdorf und Reckendorf.[3]

Das zusammenhängende Waldgebiet des Daschendorfer Forsts liegt auf dem Höhenzug des Kraibergs zwischen Baunach und Itz. Die Gemarkung Daschendorf des namensgebenden Orts grenzt im Südosten an den Daschendorfer Forst.

In der Gemeinde Rattelsdorf, Gemarkung Daschendorfer Forst, liegt die abgegangene Burg Freudeneck.

Geschichte

Daschendorf war ein gemeindefreies Gebiet in Unterfranken im damaligen Landkreis Ebern.[4] Im Jahr 1956 wurde es umbenannt in Daschendorfer Forst.[5] Bei der Auflösung des Landkreises Ebern am 1. Juli 1972 kam es zum Landkreis Bamberg in Oberfranken. Am 1. Januar 2001 wurde das gemeindefreie Gebiet aufgelöst und auf die angrenzenden Gemeinden Baunach, Rattelsdorf und Reckendorf aufgeteilt. Das Gebiet hatte zum Zeitpunkt seiner Auflösung eine Fläche von 703,31 Hektar.[6] Die Fläche wurde folgendermaßen aufgeteilt (Flächenangabe in Hektar):

  • Baunach: 166,61 (Südteil)
  • Rattelsdorf: 231,67 (Nordost)
  • Reckendorf: 305,03 (Nordwest, zwei getrennte Gebietsteile)

Weblinks

Commons: Daschendorfer Forst (FFH-Gebiet) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. NATURA 2000 in Bayern | 5931-371: Daschendorfer Forst
  2. Daschendorfer Forst auf geolytics.de, abgerufen am 18. November 2021
  3. Gemarkungs- und Gemeindeverzeichnis. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, 14. Juli 2020, abgerufen am 29. Januar 2021.
  4. Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr.22/1956. S. 212 (Digitalisat [PDF]).
  5. Bayerischer Staatsanzeiger vom 30. Juni 1966 Digitalisat (PDF)
  6. Oberfränkisches Amtsblatt Nr. 12 vom 19. Dezember 2000