Diskussion:Gesellschaft (Staatsrecht)
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War Löschkandidat
-- Perrak (Disk) 23:41, 14. Jun. 2010 (CEST)
"Gesellschaft sind demnach alle Menschen und die von ihnen – nicht vom Staat – errichteten juristischen Personen."
Das ist so unzutreffend, wie sich aus dem Satz davor ergbibt. Richtig wäre: "In diesem Sinne gehören alle Staatsbürger und die von ihnen – nicht vom Staat – errichteten juristischen Personen zur Gesellschaft." In diesem Sinne ist es wichtig, dass hier nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes gemeint sein können. --46.92.187.189 15:36, 10. Feb. 2022 (CET)