Expertokratie

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Expertokratie ist ein Kunstwort und bedeutet die Herrschaft oder Deutungshoheit von Experten oder Sachverständigen. Man kann es als Sammelbegriff verstehen für z. B.:

Entscheidungen, die demokratischen Institutionen und Organen vorbehalten sind, werden auf Experten übertragen.

Kritik wird gegen diese Vorgehensweise insofern geäußert, als in einigen Nischen, wie beispielsweise der Strafrechtsverfolgung, bestimmte Interessengruppen nicht oder nur minder vertreten werden, wohingegen vonseiten der „Experten“ eine starke Einflussnahme in demokratische Abläufe möglich sein kann.[1]

Peer Steinbrück beklagte 2010 die zunehmende Expertokratie in der Demokratie. „Politik - Experten - Medien“ bewegen sich in einem engen Beziehungsgeflecht. Es sei eine ganze „Priesterkaste hauptberuflicher Einschätzer“ entstanden, weil Politik und Medien ihre Positionen gern durch scheinbar neutralen Sachverstand untermauern wollen. Trotz eklatanter Irrtümer und Widersprüche dieser Experten genössen diese ein Vertrauen in der Bevölkerung wie kaum eine andere Berufsgruppe. Diese Experten verstehen die Kunst der Selbstinszenierung und tragen keinerlei Verantwortung für ihre Einschätzungen.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Bettina Weißer: Expertokratie? – Über Macht und Ohnmacht von Experten im Hinblick auf die Strafrechtsentwicklung. In: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft. Band 129, Nr. 4. Walter der Gruyter GmbH, Berlin/Boston 16. März 2018, S. 961–994.
  2. Peer Steinbrück: Unterm Strich. Hamburg 2010, S. 313 ff.