Eigenbistum
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Ein Eigenbistum ist ein Bistum, dessen Bischöfe von einem Erzbischof einer Diözese quasi als Ableger ausgewählt, ernannt, investiert und belehnt werden.
In der gesamten Kirchengeschichte entstanden Eigenbistümer ausschließlich in der Erzdiözese Salzburg, da nur hier die nötigen päpstlichen Privilegien vorhanden waren. Erst 1933 wurde dieses Recht im Österreichischen Konkordat aufgehoben.[1]
Die Salzburger Eigenbistümer
- Gurk (heute Gurk-Klagenfurt), gegründet von Gebhard 1072
- Bistum Chiemsee, gegründet von Eberhard von Regensberg 1215
- Seckau (heute Graz-Seckau), gegründet von Eberhard von Regensberg 1218
- Lavant (heute Maribor-Lavant), gegründet von Eberhard von Regensberg 1225
- Leoben 1786, gegründet von Hieronymus von Colloredo
Gurk und Seckau gehören heute noch zum Metropolitanbistum Salzburg.