Rudolf Niejahr

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Wilhelm Karl Hans Rudolf Niejahr (* 4. August 1889 in Stralsund; † 4. November 1950 in Waldheim) war ein deutscher Richter, der wegen seiner Tätigkeit im NS-Staat 1950 nach den Waldheimer Prozessen hingerichtet worden ist.

Rudolf Niejahr studierte (1908) in Rostock Jura.[1] Er war promoviert.[2]

Der Jurist Niejahr trat am 1. Mai 1933 der NSDAP bei, übte dort die Funktion eines NS-Rechtsberaters aus und war Mitglied des NS-Rechtswahrerbundes. Von 1936 bis 1945 war er als Oberlandesgerichtsrat beim Oberlandesgericht Stettin tätig und ab 1942 Vorsitzender einer Kammer des Sondergerichts Stettin, welche spezielle Straffälle verhandelte. Dabei bearbeitete er mindestens 200 Fälle wegen unwahrer Behauptungen, Verleumdungen und Sittlichkeitsverbrechen. Nach dem „Heimtückegesetz“ verurteilte er mehr als 30 Personen zu Freiheitsstrafen. Er fällte auch ca. zehn bis zwölf Todesurteile.

Dem Urteil fehlte in der Begründung ein Eingehen auf die einzelnen Fälle, bei denen es nicht sicher war, ob die Strafen auch vollstreckt worden waren.

Niejahr wurde nach Haft in einem sowjetischen Speziallager 1950 durch das Landgericht Chemnitz zum Tode verurteilt und nach dem Scheitern der Berufung hingerichtet. Das Gnadengesuch war abgelehnt worden.

Literatur

Weblinks

Einzelbelege

  1. Matrikel. Abgerufen am 2. März 2019.
  2. Neue Justiz. Deutscher Zentralverlag, 1997, abgerufen am 2. März 2019.