Diskussion:Schweizer Taschenmesser
Zusammenlegung mit Taschenmesser
Unter Diskussion:Taschenmesser findet eine Abstimmung über die Zusammenlegung der Artikel statt. --Suricata 15:48, 27. Feb 2005 (CET)
Mac Gyver
Ich frage mich, was fuer eine Rolle der Verweis auf Mac Gyver in diesem Artikel spielt. Er sagt nichts ueber das Messer aus und deshalb halte ich den Verweis auf eine alte Fernsehserie fuer irrelevant. Matthias
- Sehe ich auch so, ist gelöscht. Phrood 03:28, 22. Mai 2005 (CEST)
Aktuelle Ergänzungen
Es fehlen m. E. zwei aktuelle Ergänzungen über die ich kürzlich gelesen habe:
Durch die Terroranschläge des des 11. Sept. wurde das Schweizer Taschenmesser als Souvenir unverkäuflich da es sofort bei der Gepäckkontrolle konfisziert wurde. Die Firma Victorinox kam dadurch in ernste finazielle Schwierigkeiten. Stand glaube ich im Spiegel: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,371743,00.html
Außerdem hat die Bundeswehr einen Großauftrag an Victorinox vergeben weil sie ihr unzuverlässiges Standardsoldatenmesser austauschen möchte (Die Zeit - 33/05 - "Die dritte Hand").
Ich habe leider keine genaueren Informationen dazu weil der Abruf der Artikel inzwischen kostenpflichtig ist. Wäre schön wenn das jemand recherchieren könnte.
Das kann ich bestätigen. Die Soldaten in Afghanistan haben schon die neue Variante. Die alte war einfach nur Stumpf, und unnütz. Das ist wirklich nur für Minensuchen geeignet. Das neue Messer ist schärfer und ergonomischer.--Ar-ras (D BT) 12:51, 23. Dez. 2006 (CET)
Zapfenzieher?
Was ist denn ein Zapfenzieher? --DB1BMN 20:26, 17. Mär 2006 (CET)
Ist die Bezeichnung für Korkenzieher wie sie in den Allemanischen Dialekten der Schweiz verwendet wird.--Chmale81 22:02, 26. Jul 2006 (CEST)
Schöner ?
Zitat aus dem Original Beitrag:
"Interessant ist, dass das "Schweizer Offiziersmesser" in dieser Form von der Schweizer Armee gar nicht verwendet wird, sondern eine Version welche eine Schale aus geriffeltem Aluminium besitzt. Es ist daher eigentlich schöner und wahrscheinlich auch haltbarer als das "Schweizer Offiziersmesser"."
"Schöner" ? Also Schönheit liegt wohl im Auge des Betrachters, manch einer mag das Victorinox schöner finden, ein anderer mag die Version der Schweizer Armee schöner finden.
"Wahrscheinlich auch haltbarer" ? Ich finde ein Wort wie "wahrscheinlich" paßt nicht in die Wikipedia, immerhin ist das ja nur eine Vermutung. Gibt es einen Vergleich (Zwecks Haltbarkeit) zwischen der Victorinox Version und der Schweizer Armee Version oder nicht ? Also ich ändere das mal entsprechend.
--Saturnknight 02:26, 30. Mär 2006 (CEST)
Ich will ja nicht auf Details herumreiten. Aber das Messer der Schweizer Armee ist von Victorinox. Wen schon, vergleichen wir hier die "Schönheit" verschiedener Victorinox Typen--Chmale81 22:10, 26. Jul 2006 (CEST)
Stimmt nicht - die Schweizer Armee bezog ihre Taschenmesser sowohl von Wenger als auch von Victorinox. Heute gehören beide Firmen übrigens zusammen, genauer: Wenger ist eine Tochter von Victorinox. Cuba Libre 22:33, 28. Jul. 2007 (CEST)
Nationalismus
Leute, diese nationalistischen Verweise über "typische schweizer" Eigenschaften und Vorlieben gehören nicht in eine Enzyklopädie, außerdem sind sie unhaltbar. Das gehört, wenn überhaupt, in die Schweizer Kulturgeschichte. Kapitel "Inbegriff der Vielseitigkeit" ist meiner Meinung nach redundant.--masao 21:21, 2. Mai 2007 (CEST)
Gibt es denn keine typischen Schweizer Eigenschaften ? Cuba Libre 22:36, 28. Jul. 2007 (CEST)
Waffengesetz
Inwiefern unterliegt das Schweizer Messer (wie im übrigen alle Taschenmesser) dem deutschen Waffengesetz? Im entsprechenden Artikel zum dergleichen ist nichts über das Tragen von Taschenmessern erwähnt. Ich kenne den Fall eines Bekannten, der von der Polizei aufgefordert wurde, sein Messer nicht mehr mit sich rumzutragen, sondern nur für den heimischen Gebrauch zu nutzen. Was ich generell auch verstehen kann. Nur, wie siehts rechtlich jetzt wirklich aus?--80.133.205.65 13:02, 6. Okt. 2007 (CEST)
- Nach Aussage meines Nachbarn (Polizeibamter) hängt das vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist auch ein Taschenmesser eine potentielle Waffe (er ergänzte: Man kann auch mit einer Kartoffel jemanden töten - aber du weißt was ich meine) - insbesondere dann, wenn (wie bei einigen Modellen der Fall) die Klinge arretiert werden kann - auch wenn das Messer nicht im Gegensatz zu einm Butterfly oder Springmesser mit einer Hand entfaltet werden kann. Auch der Kontext des Antreffens spielt eine Rolle: Wer im Wald beim Spaziergang ein Schweizer Taschenmesser am Halfter trägt, der hat nichts zu befürchten, wer jedoch damit abends in eine Disko geht, bei dem sieht es anders aus. 80.129.245.31 15:08, 20. Dez. 2009 (CET)
- Vor allem in Zusammenhang mit der Novellierung des Waffengesetzes 2002 hat das Schweizer Unternehmen Victorinox (und ich gehe einmal davon aus, das Wenger nicht anders verfahren hat) die Rechtslage prüfen lassen. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Taschenmessern, Messern mit einhändig arretierbarer Klinge und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von 12cm und mehr. Das Tragen von Messern der beiden letzten Bauarten setzt ein berechtigtes Interresse vorraus. Ein solches Interesse ist gegeben, wenn das Tragen aufgrund der Berufsausübung, der Brauchtumspflege oder ähnlichen geschieht. Taschenmesser sind davon nicht betroffen. Unabhängig dessen kann jedoch das Führen eines Messers jeglicher Art in bestimmten Situationen untersagt werden. Dies stellt jedoch - gegenüber dem unberechtigten Führen eines Klapp-, Spring oder Festklingenmessers - keine Zuwiderhandlung nach dem Waffengesetz dar. 80.129.240.124 14:10, 30. Dez. 2009 (CET)
- Vor rund 20 Jahren lebte ich aus beruflichen Gründen in Ostdeutschland. Eines Abends war der dritthöchste Mann im Staate angesagt, um zum Volk zu sprechen. Neben riesigen Lautsprecheranlagen (er wollte die Trillerpfeifen nimmer hören) und Redebeginn nach Sonnenuntergang (er konnte die von ihm versprochenen "blühenden Landschaften" nimmer sehen) gab es überall Abschrankungen (er konnte auch die Eier- und Tomatenwürfe nicht mehr ertragen und in der Stadt war die Arbeitslosenquote gerade bei 70%, was nicht publiziert wurde sondern im publizierten Durchschnitt des Bundeslandes abgemildert wurde), und alle die hinein wollten, mussten durch einen Metalldetektor. Bei mir verursachte ein nur zweihändig zu öffnendes Schweizer Taschenmesser mit nicht arretierbarer 8-cm-Klinge einen Piepser, ein nervöses Gerenne subalterner Chargen des aufmarschierten BGS und meine Vorführung beim Einsatzleiter. Was das solle mit meiner beschlagnahmten Waffe, fragte der misstrauisch. Das sei keine Waffe sondern mein Taschenmesser, und hergeben würde ich es sicher nicht denn den Herrn Bundeskanzler umzubringen sei ich nicht interessiert, und schon gar nicht mit einer Nichtwaffe. Plötzlich war er sehr freundlich, ich kriegte seine Visitenkarte und die Aufforderung, nach dem Ende der Rede nach ihm persönlich zu verlangen, damit er mir mein Taschenmesser zurückgeben könne weil bis dahin müsse er es behalten, von wegen Personen- und Staatsschutz und zudem wolle er sich schon lange mal ein echtes Schweizer Taschenmesser angucken. Die Rückgabe klappte dann auch wunderbar. Fazit: Verboten war es wohl nicht, eingezogen wurde es trotzdem, besagter Politiker lebt noch heute. --Hiku2 (Diskussion) 15:52, 6. Jun. 2015 (CEST)
- Vor allem in Zusammenhang mit der Novellierung des Waffengesetzes 2002 hat das Schweizer Unternehmen Victorinox (und ich gehe einmal davon aus, das Wenger nicht anders verfahren hat) die Rechtslage prüfen lassen. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Taschenmessern, Messern mit einhändig arretierbarer Klinge und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von 12cm und mehr. Das Tragen von Messern der beiden letzten Bauarten setzt ein berechtigtes Interresse vorraus. Ein solches Interesse ist gegeben, wenn das Tragen aufgrund der Berufsausübung, der Brauchtumspflege oder ähnlichen geschieht. Taschenmesser sind davon nicht betroffen. Unabhängig dessen kann jedoch das Führen eines Messers jeglicher Art in bestimmten Situationen untersagt werden. Dies stellt jedoch - gegenüber dem unberechtigten Führen eines Klapp-, Spring oder Festklingenmessers - keine Zuwiderhandlung nach dem Waffengesetz dar. 80.129.240.124 14:10, 30. Dez. 2009 (CET)
Funktionen
Meiner Meinung nach sollte man den Karabingerhaken in Ring oder Anhängeöse umbennen, den ein Karabiner ist um einiges größer. Außerdem ist besagter Ring bei jedem Taschenmesser außer bei denen für das Schweizer Militär. Außerdem würde mich noch interessieren was ein "Multifunktionsschaber mit Öse" ist. Ich glaube damit ist die "Stech-Bohr-Nähahle gemeint. Den ein Schaber ist vorne flach und nicht spitz. Die einzigen abgeflachten Werkzeuge auf der Rückseite der Schweizer Messer sind der große Schlitzschraubendreher und der Holzmeißel, doch beide besitzen keine Öse. lg Michi1308 18:00, 11. Nov. 2007 (CET)
Soldatenmesser 08
Hallo zusammen
Seit ca. einer Woche wird neu antretenden Rekruten der Schweizer Armee ein neues Modell (Offizielle Bezeichnung: Soldatenmesser 08) als Ordonnanzmesser abgegeben. Leider habe ich keine frei lizenzierbaren Bilder, um den Artikel zu aktualisieren, wäre schön wenn das jemand nachholen könnte, der ein freies Bild vom neuen Messer hat. (nicht signierter Beitrag von 193.134.254.20 (Diskussion | Beiträge) 10:28, 17. Mär. 2009 (CET))
URL aenerungen bei Victorinox durch WEB-Umstellungen
am 11.02.2010 wurde die neue WEB-Site in "Betrieb" genommen ..
das betrifft ca. 100 Domains von Victorinox und Swiss Army
d.h. fast alle Links auf diese Seite sind nicht mehr gültig.
daher bitte nicht einfach entfernen .. ich werde alle nacheinander wieder anpassen .. entweder hier oder auf der WEB-Site von Victorinox selbst
--Steffen Müller 12:58, 14. Feb. 2010 (CET)
Ausführungen
Mehr Angaben zu den verschiedenen Ausführungen gibt es hier (Fotografien einer Ausstellung des Armeemuseums in Thun). --Allesmüller 02:20, 2. Apr. 2010 (CEST)
Schweizer Messer ohne Klinge?
Kann jemand für die Aussage, es gebe Schweizer Messer ohne Klinge, eine Quelle angeben? Hans Urian | ✍ 12:57, 22. Jun. 2010 (CEST)
- Konnte jetzt ebenfalls keine Webquelle finden und befürworte daher die Ausklammerung. Diese Information wurde im Übrigen im Oktober 2005 hinzugefügt. Der "Schuldige" war Benutzer:Defox, der auch noch halbwegs aktiv zu sein scheint. Du kannst ihn ja fragen, woher er diese Information hat, vielleicht kann er es aufklären. --D-M 19:58, 22. Jun. 2010 (CEST)
- Danke dir, ich habe ihn angesprochen. Hans Urian | ✍ 20:46, 22. Jun. 2010 (CEST)
- QUlle war ein Zeitungsartikel von damals. Momentan finde ich bei den USB-Messern von Victorinox noch Messer ohne Klinge, die aber eher USB-Sticks sind. Ich meine mich aber an Werkzeug ohne Klinge zu erinnern, ich prüfe nochmal bei mehr Zeit nach. --deFox 18:58, 25. Jun. 2010 (CEST)
- Ich habe die Kataloge von Victorinox und Wenger durchgeschaut. Nichts passendes gefunden. – Simon Diskussion/Galerie 14:10, 26. Jun. 2010 (CEST)
- QUlle war ein Zeitungsartikel von damals. Momentan finde ich bei den USB-Messern von Victorinox noch Messer ohne Klinge, die aber eher USB-Sticks sind. Ich meine mich aber an Werkzeug ohne Klinge zu erinnern, ich prüfe nochmal bei mehr Zeit nach. --deFox 18:58, 25. Jun. 2010 (CEST)
- Danke dir, ich habe ihn angesprochen. Hans Urian | ✍ 20:46, 22. Jun. 2010 (CEST)
15 oder 51?
"Modell 1915, in Gebrauch seit 1951" (Bildunterschrift) - also was jetzt, 15 oder 51? Der Artikeltext würde für mich eher darauf hindeuten, dass 1951 korrekt ist, aber ich bin kein Experte. -- Lg Taschenschieber 10:53, 6. Aug. 2010 (CEST)
- Ist ein Zahlendreher, 1951 stimmt. Vielen Dank für den Hinweis! :) --D-M 11:00, 6. Aug. 2010 (CEST)
Übergang in allgemeinen Sprachgebrauch
Der Begriff "Schweizer Offiziersmesser" wird im alltäglichen Sprachgebrauch häufig im Zusammenhang mit Vielzweck- bzw. Allzweckwerkzeugen im weitesten Sinne verwandt. Ein Hinweis darauf sollte im Artikel nicht fehlen. Vielleicht lassen sich sogar Quellen auftreiben, wann der Begriff erstmals als Metahper in der Literatur Verwendung fand. (nicht signierter Beitrag von 78.54.103.242 (Diskussion) 14:37, 8. Nov. 2010 (CET))
- Sehr guter Hinweis, auch ich denke, dass dies im Artikel erwähnt werden sollte. --78.108.220.8 09:20, 16. Jun. 2020 (CEST)
Edit 14.05.12
[1] - ist wohl nicht ganz richtig, weil es auf alle Taschenmesser dieser Bauform zutriff. Also lieber ganz raus aus diesem Artikel, der besondere Taschenmesser meint. --GiordanoBruno (Diskussion) 20:29, 14. Mai 2012 (CEST)
- Seh ich genauso. --D-M (Diskussion) 10:31, 15. Mai 2012 (CEST)
- Freut mich, wenn Einigkeit besteht und jetzt einen Beleg verfügbar ist. Für mich hat sich aber in der Sache nichts geändert. Es geht mir aber weiterhin darum, dass das Schweizer Taschenmesser _keinen_ Sonderstatus hat. Der Passus gilt für _jedes_ Taschenmesser, das Schweizer ist als Beispiel erwähnt. --GiordanoBruno (Diskussion) 18:57, 15. Mai 2012 (CEST)
Eine Bildbeschriftung auf der deutschen Seite ist falsch
Hallo, das ist das erste Mal dass ich bei Wikipedia etwas schreibe, bitte entschuldigt, wenn ich etwas falsch mache... aber ich möchte helfen.
Die deutsche Seite (http://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_Messer) hat die Bezeichnung eines der Bilder falsch.
Beim zweiten historischen Bild steht:
"Modell 1951, in Gebrauch von 1951 bis 1961"
und das stimmt nicht, denn dieses Modell wurde von 1908 bis (und nicht ab!) 1951 im Umlauf.
Ich selber besitze ein Exemplar mit "40"-er Klingenprägung, also aus 1940.
Die Englische Seite (http://en.wikipedia.org/wiki/Swiss_Army_knife) hat das gleiche Bild korrekt beschriftet:
"Modell 1908, the knife that was issued from 1908 to 1951."
Bitte berichtigt die Deutsche Seite entsprechend!
Vielen Dank und liebe Grüße aus Wien:
Zoltan (nicht signierter Beitrag von 194.166.245.201 (Diskussion) 14:24, 18. Jan. 2015 (CET))