Diskussion:Bilanz

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Allgemeines

Danke an Benutzer:MichaelJ! Das ist jetzt wirklich ein Artikel geworden, der einer Enzyklopädie angemessen ist. Dein in den Kommentar versetzter Satz ist zwar vieleicht nicht ganz genau, aber doch nicht richtig falsch. Ich habe ihn deshalb wieder sichtbar gemacht: Ich bin der Meinung, soweit es möglich ist, sollten die Wikipädia Artikel nicht den Eindruck eine Baustelle erwecken. Ich freu mich schon auf Deine weiteren betriebswirtschaftlichen Beiträge!

Danke für die Blumen. Das kommentierte Satzende war nicht von mir, sondern einer meiner typischen Fehler, ein unvollendeter Gedanken, den ein anderer Benutzer zu beheben versuchte. :-) MichaelJ 20:04, 22. Mai 2003 (CEST)

Wirklich ein spitzen Artikel. Was versteht man unter den Rechnungsabgrenzungsposten? GambitNC 01:50, 21. Jul 2004 (CEST)

Wenn ich z.B. in diesem Jahr was geleistet habe, aber die Rechnung erst im nächsten Jahr stelle, muss ich evtl. in diesem Jahr schon Steuern zahlen, das steuerlich Ergebnis ist dann größer. In der doppelten Buchführung muss ich dann auf der Passivseite eine H-Buchung vornehmen, z. B. in "Leistungen an Kunde1" . Dazu brauche ich auf der Aktivseite ein Gegenkonto, da jede Buchung doppelt vorgenommen wird. Hierzu verwendet man das aktive Rechnungsabgrenzungsposten-Konto. Es wird im alten Jahr angelegt, beeinflusst die Bilanz, und im neuen Jahr abgeschlossen. Genauso gibt es ein passives Rechnungsabgrenzungsposten-Konto:
Buchungen im alten  Jahr (Bilanz am Jahresende):
        Aktiv                                    Passiv
  Aktive Rechnungsabgrenzung              Leistungen an Kunde1
        S             H                      S            H
     10.000                                             10.000
     (eröffnet)
Buchungen  im neuen Jahr (Rechnungsstellung im Januar):
   Forderungen aus Leistungen
        S             H   
     10.000
  Aktive Rechnungsabgrenzung           
        S             H                     
     10.000       10.000 
      (abgeschlossen)
Hubi 09:57, 25. Aug 2004 (CEST)

Obiges ist schlicht nicht richtig. Ein aktiver oder passiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) dient nur der Ergebnisabgrenzung (Hilfsposten). Beispiel: Ich bezahle im Dezember die Miete (Aufwand) voraus für nächsten Januar. Diese bezahlung darf kein Aufwand im Dezember sein, da dem neuen Jahr zuzurechnen. Buchung also: aktiver RAP an Bank. Im Folgejahr Buchung: Aufwand an RAP. Gleiches gilt für Erträge und den passiven RAP.

Sehr gut gegliederter Artikel Interessant wäre für mich, welche Positionen das Ergebnis beeinflussen und welche nicht

Thx Maximilian Divischek

Ganz grob: Die Bilanz gibt das Ergebnis (Aktivseite und Passivseite sind ja gleich) wieder. Alle Einträge werden berücksichtigt. Steuern sind auf den Ergebnisunterschied zwischen dem Vorjahr und dem Wirtschaftsjahr zu zahlen (Steuerbilanz). Das Ergebnis wird beeinflusst, wenn in der doppelten Buchführung eine Buchung zwischen einem Aktiv- und Passivkonto durchgeführt wird, nicht jedoch bei Aktiv/Aktiv und Passiv/Passiv (Aktiv-/Passivtausch).
Z.B. Rückstellungen. Ich erwarte im nächsten Jahr, dass ein Konkurrent mich wegen einer Aktion in diesem Jahr verklagt und erwarte Prozesskosten von EUR 200.000. Möglicherweise kann dies steuermindernd sein (§249 HGB oder so). In meiner Buchführung muss ich also ein aktives Konto und ein passives Konto finden, ich erfinde (eröffne) also passiv: "Rückstellungen für Prozessrisiko" und verwende aktiv: etwa "Rechnungsabgrenzungsp." und buche passiv (S) an aktiv(H) 200.000.-. Damit verringert sich schon mal das (steuerliche) Ergebnis:
 Im laufenden Jahr:
            Aktiv                           Passiv
 Rechnungsabgrenzungsp.(Bilanzkto.)  Rückstellungen  für Prozessrisiko
         S         H                   S               H
                 200.000            200.000
  • Bei der passiv(S) an aktiv(H)-Buchung wird das Ergebnis kleiner.
  • Bei einer aktiv(S) an passiv(H)-Buchung wird das Ergebnis dagegen größer.
  • Will man steuerlich korrekt das Ergebnis beeinflussen, muss man evtl. Konten erfinden (eröffnen).
Bei der Bilanzerstellung muss ich, da ja nicht alle Konten in der Bilanz auftauchen, diese durch Aktiv- bzw. Passivtausch abschliessen. Ich mache also einen Passivtausch "Sonstige Rückstellungen" (Bilanzkonto,S) an "Rückstellungen für Prozess" (H). Dadurch wird das Ergebnis nicht mehr beeinflusst, alle Nicht-Bilanz-Konten sind jetzt durch die Tauschungen ausgeglichen, also auf Null.
 Bilanzerstellung:
            Aktiv                           Passiv
                                Sonstige Rückstellugen (Bilanzkto.)
                                      S               H
                                   200.000
                                Rückstellungen für Prozessrisiko
                                      S               H
                                   200.000         200.000
                                     (jetzt ausgeglichen)
                                     (Passivtausch)
  • Durch Aktiv-/Passivtausch wird das Ergebnis nicht beeinflusst.
  • Bei der Bilanzerstellung werden alle nicht-Bilanzkonten durch Aktiv-/Passivtausch auf Bilanzkonten abgeschlossen (ausgeglichen).
Hubi 09:57, 25. Aug 2004 (CEST)

Ergebnis - Aktiv / Passiv-Tausch

Die Frage, ob ein Geschäftsvorfall ergebniswirksam ist, hängt nicht davon ab, ob die Buchung ein Atktiv- bzw. Passivtausch oder eine Aktiv-Passiv-Buchung ist.

Besipiel: Abhebung von Bargeld bei der Bank von einem Kreditkonto: Aktivkonto ist Kasse (wird im Soll gebucht, Passivkonto ist Bank (wird im Haben gebucht), diese Buchung ist eine Aktiv / Passiv-Buchung (eine sogenannte Bilanzverlängerung)aber ergebnisneutral.

Entcheidend ist, ob eines der beiden beteiligten Konten ein G + V Konto ist. Auf diesen und nur diesen Konten, die zum Jahresabschluss auf das Kapitalkonto ausgebucht werden, werden alle ergebniswirksamen Buchungen durchgeführt. Das Kapitalkonto ist in der Regel ein Passiv-Konto, steht es auf der Aktivseite, ist das Unternehmen überschuldet.

2005_03_09 Otfried

Ich denke es wäre besser, die von dir mit G+V genannten "Konten" mit dem Begriff Erfolgskonten zu bezeichnen, da es sich beim GuV Konto nur um ein Konto handelt.

2007_11_28 Claudia


Was ergibt das bitteschön für einen Sinn? Da es sich beim GuV auch nur um ein Konto handelt? Na klar! Um was den sonst????????????????? G+V Konto= Gewinn-/Verluskonto.

2008_04_03 Bernhard

Positionen vor dem Anlagevermögen

Man sollte vielleicht noch erwähnen, daß es auch noch Positionen VOR dem Anlagevermögen gibt. In Sonderfällen sind hier die -austehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital und die -Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes §2-69 aufzuführen.

leg los? ... Wikipedia:Erste Schritte und Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel vielleicht als Hilfe?! ...Sicherlich Post 17:06, 12. Okt 2005 (CEST)

SoPoR

Hallo zusammen. Frage an die Experten: Mir fehlt der SoPoR Punkt in der Bilanz. Tauchen nicht unterhalb der Rückstellungen die "Sonderposten mit Rücklagenanteil" auf?

--Kuehlschrank

Nein, diese sind auf der Passivseite v o r den Rückstellungen auszuweisen. Also oberhalb um es mit Deinen Worten zu sagen. So jedenfalls § 273 Satz 2 HGB.--Philipp.Walther 14:12, 22. Mär. 2007 (CET)

Nach BilMoG gibt es keine Sonderposten mehr. Benutzer: Eddit_Thor (nicht signierter Beitrag von Eddi Thor (Diskussion | Beiträge) 16:26, 21. Feb. 2014 (CET))

Zu starke Verallgemeinerung!

Die Bilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens, Ist sicherlich korrekt aus dem HGB zitiert aber leider unwahr. Sicherlich gehört die Bilanz zum Jahresabschluss. Selbstverständlich kann eine Bilanz aber auch zu anderen Unterlgagen gehören, sagen wir Zwischenabschluss, Aufgabebilanz, Ausseinandersetzungsbilanz usw. Hier spricht man nicht vom Jahresabschluss. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Canon-BP (DiskussionBeiträge) 12:31, 21. Nov. 2006)

Hab' mal was nachgeführt. Wenn es so nicht gefällt, bitte selbst entsprechend formulieren -> it's a Wiki ;-) --Flyout 21:14, 27. Mär. 2007 (CEST)

Weblinks hinzugefügt

Habe Weblinks hinzugefügt und mal auf eine Beispielbilanz der BASF AG verlinkt. Ich denke ein konkretes Beispiel tut dem Artikel ganz gut. --80.129.226.172 12:08, 4. Mai 2007 (CEST)

Frage zum geschichtlichen Hintergrund der Bilanz

Hallo an die Autoren von Bilanz, ein sehr guter Artikel, keine Frage! Könnte man noch was zur Geschichte aufnehmen? Das italienische Wort bilancia = Waage deutet auf einen großen Einfluß von Venedigs Handelskunst & Co. auf die historische Entwicklung des heutigen Rechnungswesens. Einzig der Hinweis auf den Reichs-Kontenrahmen von 1937 enthält einen kleinen Wink in diese geschichtliche Richtung. Andererseits waren die Phönizier auch für ihr hochentwickeltes kaufmännische Wesen weltbekannt. Woher kommt nun die ganze Sache? Wo waren erste Ansätze und wer brachte es auf den heutigen Stand? Immerhin beeinflussen uns Bilanzen im täglichen Leben fast mehr wie das Wetter, siehe gerade jetzt um die Weihnachtszeit... Wäre super, wenn da noch der eine oder andere Punkt mit einfliesen könnte. :-) --RobertDietz 15:39, 23. Dez. 2007 (CET)

Nachtrag - unter Kameralwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre#Geschichte konnte ich ein paar Fragmente finden, aber da gibt es keinen Bogen zur Bilanz und in das Mittelalter... Hmmmm, scheint doch gut versteckt zu sein. Wer da ein paar gute Links findet, könnte die bei == Geschichte == sicher gut einbauen. Ich persönlich möchte in diesem Artikel nicht zu viel verbiegen, da es nicht zu meinen Fachgebieten gehört. Das macht Ihr sicher besser ;-) --RobertDietz 15:49, 23. Dez. 2007 (CET)
… --77.179.181.80 19:34, 9. Mär. 2022 (CET)

Beschreibung der Bilanzseiten

Während die Namen Aktiva (Aktiven) und Passiva (Passiven) weitgehend unbestritten sind, ist deren Umschreibung und Betrachtungsweise je nach Land, Branche und Verwendungszweck unterschiedlich: So kann man die Bilanzseiten bei einer Handels- oder Steuerbilanz mit Guthaben und Schulden umschreiben und bei einer Kapitalflussrechnung von Mittelverwendung und Mittelherkunft sprechen.

Diese Änderung hab ich wieder zurückgesetzt. Vielleicht hab ich gerade ein Brett vorm Kopf, aber sie leuchtet mir gerade nicht ein. Wieso taucht hier plötzlich die Kapitalflussrechnung auf? Bitte um Aufklärung bzw. Quellenangabe, vielen Dank. --Centipede 18:44, 23. Dez. 2007 (CET)

Die Kapitalflussrechnung, auch als dritte Jahresrechnung neben Bilanz und Erfolgsrechnung bezeichnet, ist eine Bilanz, bei der die Bewegungen der flüssigen Mittel nachgewiesen werden. Die Bewegungen stellen die Differenz zwischen der "normalen" Eröffnungs- und der Schlussbilanz dar. Als Quelle kannst Du jedes Lehrbuch über die Kapitalflussrechnung nehmen.Paebi 18:56, 23. Dez. 2007 (CET)

Aber hier geht es doch um die Beschreibungen der Aktiva und Passiva und nicht um den Cash-Flow... Dass die beiden Seiten der Bilanz die Mittelverwendung und die Mittelherkunft bzw. Guthaben und Schulden aufzeigen, hab ich auch so gelernt, deswegen wundert es mich, dass Mittelverwendung (Aktiva) und Mittelherkunft (Passiva) nun auf die Kapitalflussrechnung beschränkt wird. Aber du hast Recht, ich schau noch mal nach. Gruß --Centipede 19:29, 23. Dez. 2007 (CET)

Der Cash Flow (Geldfluss) findet eben auch zwischen den verschiedenen Aktiv- und Passivkonten statt. Die Begriffe Mittelverwendung (Investierung) oder Mittelherkunft (Finanzierung) sind typische Begriffe zur Beschreibung der dynamischen Geldflüsse für Bilanzen innerhalb der Kapitalflussrechnung. Für eine Handels- oder Steuerbilanz, zum Beispiel, sind die Geldflüsse in diesem Sinne nicht interessant.Paebi 19:53, 23. Dez. 2007 (CET)

OK, ich glaube, jetzt kann ich dir folgen. Das Problem, welches hier wohl besteht, ist, dass die Definition der Bilanz im Artikel bisher zu eng gefasst ist, denn die Kapitalflussrechnung und ähnliche Instrumente als "Bewegungsbilanzen" werden so gar nicht mit erfasst, wenn ich es richtig sehe. Insofern war die Einfügung gleich in der Einleitung m.E. etwas verwirrend. Wenn du es aber genauso wie hier beschrieben ergänzt, wäre ich dir sehr dankbar. Jedenfalls schon mal frohe Weihnachten :-) --Centipede 20:35, 23. Dez. 2007 (CET)


Eröffnungsbilanz

Wieso ist das Suchwort Eröffnungsbilanz hiermit verbunden, jedoch die Schlussbilanz / Jahresabschluss nicht. Mir ist zwar bewusst, dass die Schlussbilanz spezieller ist als die Eröffnungsbilanz, aber vielleicht sollte ein gesonderter Artikel zu "Eröffnungsbilanz" gemacht werden, bzw hier ein Bereich integrieert werden.

Das bleibt so lange stehen, bis es einer besser macht :-). Du kannst den Artikel direkt bearbeiten (oder, wenn du das nicht magst, alternativ auch hier einen Text zur Diskussion stellen). Eröffnungsbilanz war übrigens mal ein eigener Artikel, da stand aber nur ein Satz drin. Gruß --Centipede 17:29, 29. Jan. 2008 (CET)


Vielleicht hast du bzw. haben sie ja Recht, aber ich denke, dass ein Artikel zur Eröffnungsbilanz, der zur Bilanz sehr ähnlich wäre. Wie sie schon sagten die Schlussbilanz ist etwas spezieller als die Eröffnungsbilanz. PS: Ich werde mir mal ein paar Informationen beschaffen, und dann eine Seite zur Eröffungsbilanz erstellen. Immerhin gibt es ja doch einiges was die Eröffnungsbilanz von einer Bilanz unterscheidet. Gruß--Bern(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 195.37.209.11 (DiskussionBeiträge) 14:07, 8. Mar 2008) Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 14:09, 8. Mär. 2008 (CET)

Immer herbei damit ;-) Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 14:09, 8. Mär. 2008 (CET)


Alles klar bin bald fertig!

Solltest du übrigens Schwierigkeiten haben, die Weiterleitung (redirect) aufzulösen, hier eine kleine Anleitung:

  • Gib das Stichwort "Eröffnungsbilanz" in die Suche ein. Du wirst zum Artikel "Bilanz" weitergeleitet, und unter dem Artikeltitel steht in kleiner Schrift: "(Weitergeleitet von Eröffnungsbilanz)". Klicke auf den kleinen link, dann gelangst du direkt zum Artikel "Eröffnungsbilanz". Wenn du nun "Seite bearbeiten" anklickst, siehst du den folgenden Quelltext: #REDIRECT Bilanz.
  • Ersetze diesen Quelltext durch deinen Artikel, Vorschau, Speichern, fertig.

Sonst gerne noch mal hier bescheidgeben. Gruß. --Centipede 07:47, 13. Mär. 2008 (CET)

In Ordnung, ich bin wie gesagt noch dabei einige Bilder einzufügen. Ich denke, dass ich so Ende März(April) fertig sein müsste, du kannst dir den Artikel ja dann mal anschauen und wenn du etwas besser weißt als ich, dann kannst du´s ja ausbessern. Melde mich dann Ende März noch mal bis dann Gruß--Bern

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Könnte mir bitte jemand einmal erklären wo ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag stehen kann. Angenommen er stände auf der Aktivseite unter dem Posten "D" (nicht durch Eigenkpital gedeckter Fehlbetrag) und angenommen wir hätten keine Vermögensgegenstände, sondern nur einen kurzfristigen Bankkredit in höhe von 5000,00€, müsste dann auf der Aktivseite der Betrag von 5000,00€ auf dem Posten "D" ausgewiesen werden? Oder müsste der Betrag von -5000,00€ auf der Passivseite der Bilanz stehen? Oder muss dies unter dem Posten "Verlustvortrag" mit -5000,00€ bzw. 5000,00€ ausgewiesen werden?

Würde mich über eine genaue Erklärung freuen Bern.

Dann stünden 5000 auf der Aktivseite als nicht gedeckter Fehlbetrag und 5000 auf der Passivseite als Verbindlichkeiten.
Da ich schon lange in Österreich lebe und arbeite, bin ich mit Deutschland nicht mehr so vertraut, aber im § 268 HGB steht jedenfalls: "(3) Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuß der Passivposten über die Aktivposten, so ist dieser Betrag am Schluß der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen." Ein Wahlrecht, wie im Artikel geschildert, lese ich da nicht heraus. Aber vielleicht steht das sonstwo.
Hier in Österreich stellt man das negative Eigenkapital auf der Passivseite als Negativposten dar. Ich persönlich finde das eher blöd, da dann die Verbindlichkeiten höher sind als die Bilanzsumme. In Deinem Beispiel hättest Du dann Aktiva 0, neg. EK -5000 und Verbindlichkeiten 5000, in Summe also 0.

Firmian 23:04, 25. Mär. 2008 (CET)


Okay, dann bedanke ich mich mal. Bernhard 16:40, 3. Apr. 2008

Woher das Wahlrecht kommen sollte, den nicht gedeckten Fehlbetrag bei den Passiva auszuweisen wüsste ich auch gerne, zumindest laut HGB sollte das nicht so sein. Ich bin allerdings nicht so bewandert in den Sekundärquellen, ich habe jetzt gerade mal in Coenenberg "Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse" (20. Aufl.) geschaut und finde da nur auf der Aktivseite den entsprechenden Posten.https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Bilanz&action=edit&lintid=6838782# Martin, 27. Jul. 2008

In Österreich gibt es so ein Wahlrecht, in Deutschland nicht. Bernhard, 10.09.2008

Aktiva : Passiva ?=? Guthaben : Schulden ?=? Mittelverwendung : Mittelherkunft

Leider habe ich einfach zu wenig Ahnung von diesem Thema. Deshalb die bloede Frage, die sich beim Lesen des Artikels eher verfestigte als loeste: Sind Aktiva und Passiva eher als guthaben und Schulden oder als Mittelverwendung und Mittelherkunft zu vertehen. In der Einfuehrung finde ich ersteres und im artikel selbst hoert sich dann alles vielmehr wie letzteres an. Beide Gleichung koennen wohl kaum das selbe meinen. Tomeasytalk 23:18, 3. Aug. 2008 (CEST)

Passiva sind "Schulden" des Unternehmens bei den Fremd- und Eigenkapitalgebern und geben die Mittelherkunft an (woher kommen die Mittel, mit denen das Unternehmen arbeitet). Aktiva sind das "Vermögen" und geben die Mittelverwendung an (was fängt das Unternehmen mit den Mitteln an, in welcher Form sind sie vorhanden). Habe deine Entfernung daher zurückgesetzt (Hab die Frage nicht gesehen gehabt, sorry). --Centipede 19:44, 6. Okt. 2008 (CEST)
Danke! Man muss also den Begriff Schuld etwas abstrahieren und schon lassen sich beiden Konzepte, Guthaben/Schulden -- Mittelverwendung/Mittelherkunft, vereinen. Dass Eigenkapital als Schuld bei den Eigner gesehen werden kann war mir leider nicht ganz klar. Tomeasytalk 20:04, 6. Okt. 2008 (CEST)
Vielleicht kannst Du noch kurz meine beiden anderen Threads kommentieren. Wuerde mich sehr darueber freuen. Danke. Tomeasytalk 20:08, 6. Okt. 2008 (CEST)

Alles taucht dopplet auf?

Was mich eigentlich zu diesem Artikel fuehrte ist, dass ich gehoert hatte - und das wird im Artikel auch bestaetigt - dass alle Geschaftsvorgaenge zweimal in der Bilanz auftauchen, einmal auf der Aktivseite und einmal auf der Passivseite. Ausserdem ist zu jeder Zeit die Summe der Aktivseite gleich der Summe der Passivseite gleich der sogenannten Bilanzsumme. Ich hoffe das ist soweit korrekt.

Eine weitere, bestimmt abscheulich einfache Frage: Ein gut situierter mittelstaendiger Betrieb, ohne Schulden, hat offensichtlich viele Aktiva: Geraete, Immobilien, Marken. Was entspricht dem auf der Passivseite, wenn alles dem Gruender gehoert? Das ist doch kein gezeichnetes Kapital, oder?

Am meisten haette mich efreut wenn der Artikel die doppelten Eintraege irgendwie plastisch gemacht haette, vielleicht mit einem Beispiel. Ich moechte hier mal ein Beispiel geben was wahrscheinlich falsch ist, aber ich sehe den Fehler nicht. Wie gesagt mein Verstaendnis von der Sache ist ungenuegend. Also...

Eine Firma stellt aus Materialien Maschinen her. Bevor eine Maschine verkauft wird taucht ihr Wert in der Aktivseite unter B-I auf. Dann wird sie etwas teurer fuer Bares verkauft. Die Summe wird unter B-IV verbucht waehrend die Position auf B-I getilgt wird. Was hat die Passivseite damit zu tun? Die zwei Buchungen sind auch unterschiedlich gross, ist das OK? Tomeasytalk 23:47, 3. Aug. 2008 (CEST)

Das sind ja eine Menge Geschäftsvorfälle :) Die Passivseite wird bei deinem Beispiel nicht angesprochen, dafür die Gewinn- und Verlust-Konten. Angenommen die Maschine steht zum Jahresende fertig im Lager und wird mit 60 € bewertet. Im Januar wird sie verkauft:
Jahresabschluss:       Bestand an Fertigerzeugnissen laut Inventur (60) an Bestandsveränderung (60)
                             ->  Maschine steht mit 60 in der Bilanz als Fertigerzeugnis
Warenabgang im Januar: Herstellungaufwand (COGS) (60) an Bestand (60)
                             ->  Bestand an Fertigerzeugnissen vermindert sich um 60
Buchung des Verkaufs:  Kasse (100) an Erlös (100)
                             ->  Bestand an Bargeld erhöht sich um 100. Gewinn beträgt 100-60=40
Bin grad ein bisschen sehr müde und hoffe, da ist jetzt keine böse Falle drin. Falls doch erwarte ich meine gerechte Strafe ;) Vielleicht hilft dir auch das Kapitel Buchführung#Konten und Buchungen weiter, ansonsten würde ich dann vielleicht doch eher ein Lehrbuch empfehlen, eine Enzyklopädie kann leider keine Ausbildung ersetzen. Gruß --Centipede 21:13, 6. Okt. 2008 (CEST)
P.S. wenn man noch mal um die nächste Ecke denkt: Da das Gewinn- und Verlustkonto über Eigenkapital abgeschlossen wird, ändert sich im Endeffekt auch die Passivseite dementsprechend. Am Ende des Jahres haben sich also deine Aktiva um 40 erhöht (-60 Maschine und +100 Bargeld), und deine Passiva ebenfalls (+40 Eigenkapital). Soweit jedenfalls die graue Theorie ;) Ob ein solches Beispiel auch in diesen Artikel passt, weiß ich allerdings nicht... Gruß --Centipede 16:56, 7. Okt. 2008 (CEST)

Das Thema gehört nicht zur Bilanz, sondern zur Buchführung (SOLL an HABEN ungleich AKTIV an PASSIV). Beispiel 1: Eine Forderung wird bezahlt. Buchung: Bank (SOLL, AKTIV) an Forderungen (HABEN, AKTIV). Reiner Aktivtausch ohne Berührung von GuV oder Passivseite. Beispiel 2: Eine Verbindlichkeit wird bezahtl. Buchung: Verbindlichkeit (SOLL, PASSIV) an Bank (HABEN, AKTIV). Minderung der Bilanzsumme auf AKTIV- und PASSIVseite. --Eddi Thor (Diskussion) 16:23, 5. Mär. 2014 (CET)

Alle Positionen positiv

Eine letzte, und sicherlich einfach zu beantwortende Frage: Sind innerhalb einer Seite alle Positionen positiv? Soweit ich das sehen kann, muesste das der Fall sein. Da dies aber nicht explizit erwaehnt wird, habe ich aber vielleicht auch einfach nicht gut genug nachgedacht.

Ich hoffe meine leienhaften Fragen koennen dazu beitragen, den Artikel fuer interessierte aber unwissende Leser noch besser zu gestalten. Tomeasytalk 23:48, 3. Aug. 2008 (CEST)

Ja, zumindest in Deutschland ist es laut HGB so. In Österreich ist es anders (siehe Diskussion:"Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag")

Nein. Beispiel: § 272 Abs. (1a) HGB: Die Formulierung im Gesetz "absetzen" heißt etwas von einem anderen Posten abziehen. User: Eddi_Thor Der Saldo eines POSTENS (so formuliert das HGB, in der Branche sagt man: Positionen gibt es nur im Zwischenmenschlichen) ist aber stets positiv! (16:26, 21. Feb. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Überarbeitungsbedarf

Hallo! Im Supportteam erreichte uns eine Mail, die bezugnehmend auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz einen Überarbeitungsbedarf sieht. Mangels eigener Fachkenntnis kann ich das nicht bewerten und setzte hier noch kein 'Überarbeiten'-Bapperl. Ich gebe sie hier mal anonymisiert wieder mit der Bitte um freundliche Beachtung. --Gnu1742 10:41, 17. Sep. 2009 (CEST)

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der Artikel "Bilanz" überarbeitet werden sollte, weil sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzt hier wesentliche Änderungen ergeben haben:

Z.B. ist die Bilanzgliederung beim Immateriellen Anlagevermögen verändert und das Verbot, selbsterstelltes immat. AV zu aktivieren, wurde mit diesem Gesetz aufgehoben.

(nicht signierter Beitrag von 188.46.228.12 (Diskussion | Beiträge) 22:24, 28. Jan. 2010 (CET))

Hallo....der Artikel muss jetzt wirklich DRINGEND überarbeitet werden, dass BilMoG ist jetzt seit bald 4 Jahren in Kraft!! Ich hab mit dem Artikel für eine Uni-Klausur gelernt, und glücklicherweise gerade noch rechtzeitig festgestellt, dass er einige schwere Fehler hat, besonders was die entstandenen Veränderungen durch BilMoG angeht! (nicht signierter Beitrag von 84.135.226.107 (Diskussion) 16:38, 9. Jan. 2013 (CET))

Zum Immateriellen Anlagevermögen, im speziellen Software, habe ich diesen Artikel gefunden: http://www.shp-itexperts.de/pdf/CR-Hoppen-Hoppen-Bewertung-und-Bilanzierung-selbst-erstellter%20Software-edited.pdf

Mangels Sachkenntnis möchte ich aber keine Informationen in den Artikel einarbeiten.

--84.144.235.152 05:52, 31. Dez. 2013 (CET)

Ich habe Entsprechendes im Artikel vermerkt und Klarstellungen vorgenommen (die Bilanz war aktuell: 21.02.2014). Benutzer: Eddi_Thor (16:26, 21. Feb. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Mit der Bitte um Stellungnahmen: Der Abschnitt "Aktuelle Probleme bei der Bilanzierung" ist bisher fast frei von Fachwissen um die Bilanz selbst - ein sehr trockenes, unpopuläres Thema - gefasst, indem hier irgendein populärer Zeitungsartikel oder eine populistische MEINUNG hingetippt wurde. Dazu noch ist der Inhalt dieses Abschnittes in der bisherigen Fassung eher ein Problem von Unternehmenstransaktionen oder des Kapitalmarktes, kein Problem zum Thema Bilanz. Ich würde den Abschnitt löschen und ersetzen durch "Aktuelle Entwicklungen zum Thema Bilanz". Hier wären dann auch EU-Richtlinien und etwaige EUGH oder BFH oder BGH oder BVerfG-Urteile zu benennen. (vgl. unten) --Eddi Thor (Diskussion) 16:42, 5. Mär. 2014 (CET)

Aktivseite / Passivseite

Aktivseite: tatsächliche / potenzielle Forderungen des Objekts / Unternehmen an die Umwelt

Passivseite: tatsächliche / potenzielle Forderungen der Umwelt an das Objekt / Unternehmen

GUV: Veränderungsrechung des Eigenkapitals (Unterschiedsbetrag aktivscher und passivischer Positionen), normalerweise Passivseite

Cash-Flow-Rechnung: Veränderungsrechnung des Kassenbestandes (Kassen-Gewinn- und -Verlustrechnung), Aktivseite

Witz: Ein alter Kontorleiter öffnet jeden Tag, nachdem er das Kontor betreten hat, die Schublade seines Katheders, nimmt einen Zettel heraus und legt ihn neben sich auf das Pult. Abends, wenn er geht, das Gleiche rückwärts. Jahrelang. Ein Leben lang. Als er endlich stirbt, wollen alle wissen, was auf dem Zettel steht und schauen also nach. Darauf steht: "SOLL gleich Fensterseite" (nicht signierter Beitrag von 134.106.40.32 (Diskussion) 23:27, 20. Dez. 2013 (CET))

Anpassung des nationalen Bilanzrechts an die Richtlinie 2013/34/EU vom 26.06.2013 („EU-Bilanzrichtlinie“)

Die o.g. Richtlinie ist bis zum 20.07.2015 in nationales Recht umzusetzen. Die Entwicklung ist zu beobachten. Folgende Punkte sind in der Diskussion:

  • Anhebung der monetären Größenmerkmale (Artikel 3, 23)
  • „True and fair view-override“ (Artikel 4 Abs. 4)
  • Grundsatz der Wesentlichkeit (Artikel 2 Nr. 16, Artikel 6 Abs. 1 Buchst. j, Abs. 4)
  • Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Artikel 6 Abs. 1 Buchst. h, Abs. 3)
  • Typisierte Nutzungsdauer für Geschäfts- oder Firmenwerte bzw. Entwicklungskosten bei nicht bestimmbarer Nutzungsdauer (Artikel 12 Abs. 11 Unterabs. 2)
  • Allgemeiner Bewertungsmaßstab für Rückstellungen (Artikel 12 Abs. 12 Unterabs. 3)
  • Latente Steuern (Artikel 17 Abs. 1 Buchst. f, Artikel 24 Abs. 13)
  • Wegfall der „außerordentlichen“ Posten innerhalb der GuV-Gliederungsschemata (Anhang V, VI, Artikel 13 Abs. 1, Artikel 16 Abs. 1 Buchst. f)
  • Schulden- und Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei assoziierten Unternehmen (Artikel 27 Abs. 7 i.V.m. Artikel 24 Abs. 7)

--Eddi Thor (Diskussion) 16:13, 5. Mär. 2014 (CET)

Hallo Eddi Thor, Vielleicht ist Deiner Beobachtung entgangen, dass seit dem 17. Juli 2015 das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz als Transformationsgesetz für die Richtlinie 2013/34/EU in Kraft ist. Danach lösen die von Dir oben angesprochenen Punkte im Bilanz-Artikel keine Änderungen aus, da einerseits die Grundsätze auch bereits bisher galten und Bilanz-Gliederungsschemata beibehalten wurden und andererseits Deine übrigen Punkte für diesen allgemein gehaltenen Artikel zu konkret sind. Es bleibt Dir jedoch unbenommen, die konkreten Punkte (wie etwa die Konsolidierung bei ass. Unternehmen) in den Spezialartikeln unterzubringen. Grüße: --Wowo2008 (Diskussion) 10:07, 4. Aug. 2015 (CEST)

Später Gruß zurück: Ich konnte in meiner Anmerkung vom 5.3.2014 nicht Wissen, dass am 17.Juli 2015 ein Gesetz in Kraft tritt. --Eddi Thor (Diskussion) 12:54, 30. Mär. 2017 (CET)

Lemma zu allgemein

Der Artikel verspricht durch das allgemeine Lemma, die allgemeine Definition in der Einleitung und die Auflistung der verschiedenen Bilanzen im ersten Abschnitt eine allgemeine Darstellung und biegt dann in eine Darstellung der betriebswirtschaftlichen Unternehmensbilanz ab, wie sie in herkömmlichen BWL-Lehrbüchern üblich ist. Daher sollte entweder das Lemma und die Eingangsdefinition abgeändert werden: Unternehmensbilanz oder Bilanz (Unternehmen), oder der spezielle Inhalt ausgelagert werden und die Bilanzen verschiedener Art übersichtlich dargestellt werden.--Gabel1960 (Diskussion) 09:26, 21. Jan. 2017 (CET)


Vielleicht habe ich aus professionellen Gründen dazu eine andere Sicht, doch ich denke, dass der Artikel so richtig aufbereitet ist: Von einer allgemeinen Darstellung der Begriffsverwendung zum Thema im engeren Sinne, denn "Bilanz" ist doch ganz vorrangig als Teil des Jahresabschlusses eines Unternehmens im Alltag zu finden. Eddi Thor (Diskussion) 13:33, 30. Mär. 2017 (CEST)

für mich zu speziell

Solche Seiten tauchen in Wikipedia vermehrt auf. Wenn man nicht Wirtschaft studiert ist es viel zu schwierig zu lesen, hat nichts mehr mit einem Lexikon zu tun, ist ein Spezialistenartikel. Es ist fast egal wo in Wikipedia ich mich bewege. Sehr schade (führt bei mir dazu, dass ich nicht mehr spende).

Wortherkunft

Im Artikel steht gleich zu Beginn, dass das Wort aus dem lateinischen abgeleitet wird. Jedoch finde ich auf einigen Seiten, dass dieses aus italienischen abgeleitet wird:

  • duden.de: italienisch bilancio = Gleichgewicht (der Waage), zu: bilanciare = abwägen; im Gleichgewicht halten, zu: bilancia = Waage, über das Vulgärlateinische zu lateinisch bilanx
  • wiktionary: im 15. Jahrhundert von gleichbedeutend italienisch bilancia → it enlehnt, das seinerseits auf lateinisch bilanx → la „ausgeglichen“ zurückgeht.
  • wissen.de: Der Begriff "Bilanz" stammt aus dem Italienischen und bedeutet Gleichgewicht oder Waage.

Auch, wenn teilweise auf die Ableitung der italienischen Wörter von den lateinischen eingegangen wird, sollte eventuell erwähnt werden, dass das Wort Bilanz an sich (auch) aus dem italienischen abgeleitet ist.
Mit fragenden Grüßen --Miferm 21:34, 30. Mai 2018 (CEST)

Dokumentationsfunktion

@Peter Schrader, wegen dieser Änderung: Wie formuliert das deine Quelle denn genau? Ich habe das Buch von Tanski leider nicht. Steht da wirklich, dass die Bilanz keine Dokumentationsfunktion hat? Ich kenne das anders, nämlich dass der Bilanz eine Dok.-funktion zukommt wie auch der Buchführung, und zwar die Dokumentation der gesamten Geschäftstätigkeit, bezogen auf den Bilanzstichtag. Kann es sein, dass du das mit der Belegfunktion der Buchhaltung (Beweissicherung), die es bei der Bilanz nicht gibt, verwechselt hast? Gruß, --Scripturus (Diskussion) 15:42, 25. Feb. 2022 (CET)

Da keine Antwort kam, habe ich die ursprüngliche Formulierung wiederhergestellt.--Scripturus (Diskussion) 15:51, 5. Mär. 2022 (CET)

Was hat hier die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu suchen?

Sicherlich steckt auch hinter der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Bilanzgedanke. Aber in diesem Artikel geht es um die Bilanz im Rechnungswesen. Löschen oder verschieben? Michael Metschkoll (Diskussion) 10:37, 19. Mär. 2022 (CET)

Der Abschnitt passt nicht in den Artikel und ist inhaltlich nichtssagend. Bin für löschen.--Scripturus (Diskussion) 21:30, 19. Mär. 2022 (CET)
Gelöscht. --Michael Metschkoll (Diskussion) 22:52, 19. Mär. 2022 (CET)