Diskussion:Klausel (Recht)
Generalklausel
Ich halte den Verweis auf die Generalklausel für problematisch. Das ist nicht eine "Klausel", wie sie hier im Artikel gemeint ist - die "Klausel" hier ist ein Teil eines ganzen (Vertrags idR). Eine Generalklausel ist eine weit gefasste Norm. Genauso ist der bei der GK angebrachte Verweis "Tatbestand(Klausel)" nicht korrekt. Ok, immerhin ist es nicht als Beispiel, sondern nur unter "Vergleiche auch" aufgeführt. Daher sollten wir es hier stehen lassen.
Ich werde allerdings die Änderung bei der Generalklausel revertieren mit Hinweis auf diese Diskussionsseite.--RolloM 08:47, 21. Mai 2007 (CEST)
Überarbeiten
Meines Ermessens ist dieser Artikel stellenweise unverständlich, stellenweise trivial. Er sollte gründlich überarbeitet werden. --Aph 21:43, 12. Aug. 2008 (CEST)
Artikel vollkommen misslungen
Die Definition von Klausel: "sind im Vertragsrecht standardisierte Textbestandteile in Verträgen oder sonstigen Vereinbarungen, die bestimmte Regelungsziele verfolgen" ist falsch. An dem Webfehler leidet dann der ganze (etwas wirre) Artikel.
Im Prinzip besteht jeder Vertrag aus Klauseln, d.h. einzelnen vertraglichen Bestimmungen. Das hat mit Standardisierung nichts zu tun. Einzelne Vertragsklauseln können standardisiert sein oder aber speziell auf den Einzelfall zugeschnitten. Der Artikel verwechselt im Grunde "Klauseln" mit "allgemeinen Geschäftsbedingungen" und befasst sich dementsprechend fast ausschließlich mit Themen aus dem Bereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen, wozu es aber bereits einen brauchbaren eigenen Artikel gibt.
--Bong-su-han (Diskussion) 15:23, 27. Feb. 2017 (CET)
- Stimme zu und habe es verbessert. --PeterTrompeter (Diskussion) 20:49, 22. Mär. 2022 (CET)
Abschnitte: Arten; Klauseln in Vertragstypen
Die beiden Abschnitte sind sich ähnlich. Und sie wirken beide wie ein Sammelsurium. Sollten wir sie zusammenlegen? --PeterTrompeter (Diskussion) 20:48, 22. Mär. 2022 (CET)