Untergesetzliche Normsetzung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. März 2022 um 14:05 Uhr durch imported>PeterTrompeter(1137164).
Untergesetzliche Normsetzung ist die Setzung von Rechtsnormen, die in der Normenhierarchie unterhalb des förmlichen Gesetzes stehen, also von Rechtsverordnungen und Satzungen. Ihr Normgeber gehört der Exekutive an.
Rechtmäßigkeitsvoraussetzung ist nach dem Vorbehalt des Gesetzes eine entsprechende Ermächtigung in einem förmlichen Gesetz, das seinerseits wirksam ist: Insb. sind Bestimmtheitsgrundsatz und Parlamentsvorbehalt (d. h. inhaltlich: die Wesentlichkeitstheorie) zu beachten. Anderenfalls ist die Satzung oder die Rechtsverordnung verfassungswidrig.