Michèle Binswanger

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Michèle Binswanger (* 1972[1]) ist eine Schweizer Journalistin, Autorin und Bloggerin.

Leben

Binswanger studierte an der Universität Basel Philosophie und Germanistik. Von 2009 bis 2011 war sie als Konzepterin und Co-Autorin aktiv für den Mamablog, eine Plattform von Tages-Anzeiger.ch/Newsnet.[2] 2010 gewann sie gemeinsam mit Nicole Althaus die Publikumswahl des Branchenmagazins Schweizer Journalist zur Journalistin des Jahres[3]. 2016 wurde sie zur «Gesellschaftsjournalistin des Jahres» gewählt.[4]

2012 publizierte sie zusammen mit Nicole Althaus das Buch Machomamas: Warum Mütter im Job mehr wollen sollen.[5] 2017 folgte ihr zweites Buch Fremdgehen – Ein Handbuch für Frauen.[6]

Im Mai 2020 untersagte das Zuger Kantonsgericht Michèle Binswanger per superprovisorischer Verfügung persönlichkeitsverletzende Äusserungen über die ehemalige Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin zu verbreiten[7] und bestätigte dieses Verbot schliesslich im ordentlichen Urteil vom September 2020[8]. Hintergrund ist Binswangers Buchprojekt zur Affäre rund um die Zuger Landammann-Feier. Binswanger kündigte an, das Urteil ans Zuger Obergericht weiterzuziehen. Nachdem der Zuger Obergericht den Entscheid des Kantonsgerichts im September 2021 revidiert und vollumfänglich zurückgenommen hatte[9][10], urteilte das Bundesgericht in Lausanne Ende Oktober 2021 höchstrichterlich, dass die Massnahmen zum Persönlichkeitsschutz von Spiess-Hegelin wieder in Kraft gesetzt werden. Damit darf das geplante Buch weiterhin nicht erscheinen. In der Sache entschied das Bundesgericht noch nicht, stellte aber mit dieser Entscheidung sicher, dass die Massnahmen zum Persönlichkeitsschutz bis zu einer endgültigen Entscheidung gewährleistet sind.[11]

Jolanda Spiess-Hegglin zeigte Binswanger aufgrund eines Tweets wegen Ehrverletzung an.[12] Diese erhielt im Juli 2021 von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt einen Strafbefehl wegen Verleumdung.[13]

Im Herbst 2020 gehörte Binswanger zu den Erstunterzeichnern des Appell für freie Debattenräume.[14]

Im Dezember 2021 wurde Michèle Binswanger vom Schweizer Presserat gerügt, weil einer ihrer Tamedia-Artikel die Wahrheitspflicht und das Gebot des Anhörens bei schweren Vorwürfen des Journalistenkodex verletzt habe. Es handelte sich um schwere Vorwürfe, mit denen die Journalistin einen KESB-Gutachter hätte konfrontieren müssen. Was sie unterliess: Sie informierte den Beschwerdeführer zwar, dass sie einen Artikel über ihn schreibe, benannte die Vorwürfe aber nicht genau oder gar nicht. Michèle Binswanger schreibt im Artikel, der Gutachter sei zweimal wegen falscher Rechnungsstellung verurteilt worden und biete psychiatrische Dienstleistungen an, obwohl er nicht über die richtige Ausbildung verfüge. Beide Behauptungen im Artikel waren falsch.[15][16]

Publikationen

  • mit Nicole Althaus: Machomamas: Warum Mütter im Job mehr wollen sollen. Nagel & Kimche, München 2012, ISBN 978-3-312-00526-0.
  • Fremdgehen – Ein Handbuch für Frauen. Ullstein extra, Berlin 2017, ISBN 978-3-86493-050-8 (Vorabdruck)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Michèle Binswanger, Website der Hanser Verlage, abgerufen am 12. Dezember 2013.
  2. Michèle Binswanger. Radio 1 (Memento vom 11. Dezember 2013 im Webarchiv archive.today)
  3. Newsnetz-Autorinnen sind Journalistinnen des Jahres. In: Tages-Anzeiger.ch/Newsnetz vom 16. Dezember 2010
  4. Daniel Ryser wird «Journalist des Jahres» 29. November 2016
  5. Michèle Binswanger, Tages-Anzeiger online.
  6. Vorabdruck
  7. Raphael Waldvogel: Michèle Binswanger darf nicht «persönlichkeitsverletzend» über Jolanda Spiess-Hegglin schreiben. In: kleinreport.ch. 7. Mai 2020, abgerufen am 11. Mai 2020.
  8. «Man muss mich nun endlich in Ruhe lassen» – Gericht verbietet «Tages-Anzeiger»-Journalistin Buch-Publikation. Abgerufen am 5. September 2020 (Schweizer Hochdeutsch).
  9. Kommentar zum Buchprojekt-Entscheid – Ein Urteil für die Meinungsfreiheit. Abgerufen am 6. September 2021.
  10. Neues Urteil zu Recherche – Buchprojekt zur Landammannfeier darf vorangehen. Abgerufen am 6. September 2021.
  11. Fall Spiess-Hegglin: Bundesgericht stoppt Binswanger-Buch. Abgerufen am 28. Oktober 2021.
  12. Pascal Hollenstein: Fall Spiess-Hegglin: Jetzt muss sich die Staatsanwaltschaft mit einer «Tagesanzeiger»-Journalistin befassen. In: www.tagblatt.ch. 11. Mai 2020, abgerufen am 11. Mai 2020.
  13. SDA: Binswanger wegen Verleumdung von Spiess-Hegglin verurteilt. Abgerufen am 22. November 2021.
  14. Erstunterzeichner. In: idw-europe.org. 7. Januar 2020, abgerufen am 25. September 2020 (deutsch).
  15. Ursula Klein: Presserat rügt Tamedia wegen Kesb-Artikel: Gutachter nicht zu Vorwürfen angehört. Abgerufen am 6. Dezember 2021.
  16. Wahrheitspflicht / Unterschlagen wichtiger Informationen / Anhörung. In: Schweizer Presserat. Abgerufen am 6. Dezember 2021 (deutsch).