Diskussion:Mindestgeschwindigkeit (Straßenverkehr)

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Bewertungsbaustein: Überarbeiten

Ich finde das Lemma interessant und relevant, allerdings sind die Formulierungen recht umständlich und der Text liest sich noch nicht wie in einer Enzyklopädie.

Ein bisschen Styling und der Artikel ist vermutlich nach 2-3 Bearbeitungsschritten in stilistisch guter Form.--Slartidan 17:24, 20. Jun 2006 (CEST)

Ich finde, offen gesagt, das Nichtvorhandensein von ein paar Wikilinks nicht "mässig" (und nein, der Autor ist nicht meine Sockenpuppe ;) ) --AN 17:26, 20. Jun 2006 (CEST)
(zwischengedrängelt..) Hehehe, werter AN, aber die eines anderen (naja ex, oder besser resurrex.). ;-) Freundlichen Gruß vonnen Pott innen Pott. ;-) Kassander der Minoer PS, NB, ich brüte über einem großen, krass andrischen Artikel über Verkehrs-Fehlverhalten in diesem unseren Straßen-Dschungel-Anonymen- Ellenbogen-Dumpfbacken- Kampfkappen- Lande... Mit den zu verwurstelnden Erfahrungen von fast einer Million Kilometern in 35 Jahren, ohne Unfall.. Wikigeeignet, das Lemma? Mal abgesehen von der POVvigen Announce... ;-)
Naja, ok. Ich geb zu, dass ich selbst auch kein toller Formulierheld bin - aber ich finde den Text halt nicht so pregnant und stilistisch hochwertig. Ist aber nur meine subjektive Auffassung. Das Links fehlen ist das allerkleinste Problem - da stimme ich dir zu. Nix für ungut, --Slartidan 17:34, 20. Jun 2006 (CEST)
Ich habe zwar vor vielen Monaten in den Versionskommentaren manchmal sowas wie Müllaufbereitung verwendet, aber bei schludrig reingeworfenen Halbsätzen. Vor etwa 1,5 Wochen habe ich mich mächtig geärgert, weil einer ein Komma durch ein Semikolon ersetzte, ein paar kleine neutrale Stiländerungen nach den eigenen subjektiven Vorlieben hinzu - und dies mit "grottenschlechter Artikel" kommentierte. Dieser da (den ich im Eingang vor Deinem Anfassen gesehen habe) hat mir wenigstens erklärt, worum es geht. --AN 17:41, 20. Jun 2006 (CEST)
Ohjemine... Wenn ich gewusst hätte, was dieser Kommentar alles lostrat... Also ich habe mir den Artikel jetzt nochmal ganz in Ruhe durchgelesen. Ich finde den Artikel gut und man versteht alles. Wegen der vielen Beispiele und den fehlenden Absätzen schien mir wohl der Artikel etwas zu sehr "salopp" zu sein. Mäßig war von meiner Seite natürlich eine nicht nur übertriebene, sondern auch unzutreffende Aussage.
Es tut mir leid, wenn ich dadurch jemandem zu nahe getreten bin - ich nehme meine Äußerung natürlich zurück und entschuldige mich hiermit bei allen Beteiligten.
Gruß, --Slartidan 13:58, 21. Jun 2006 (CEST)

Tempolimit gleich Mindestgeschwindigkeit?

Also diese Formulierung scheint mir doch etwas übertrieben, da in der Praxis das Einhalten einer solchen Mindestgeschwindigkeit, ohne dabei Gefahr zu laufen das Tempolimit zu überschreiten, schon mangels eines exakt geeichten Tachometers kaum möglich wäre. Auch die Beispiele sprechen nur von "deutlich unter 50 km/h" (bei Tempo 50) bzw. "70 km/h oder weniger" (bei Tempo 80) und stehen damit ebenfalls im Widerspruch zu dieser plakativen Gleichsetzung.

Außerdem wäre es eventuell passender diesen Abschnitt mit §3(2)StVO zu begründen, der den Sachverhalt ohnehin explizit benennt: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern. -- 83.65.195.13 06:09, 5. Jul. 2007 (CEST)

Die Aussage, man dürfe innerorts nicht langsamer als 50 fahren ist dummes Zeug. Das sollte man zumindest durch "ohne triftigen Grund" ergänzen. Außerdem wäre es schön, eine Grundlage anzugeben. Es wäre interessant, zu wissen, auf welchen Paragraphen der StVO sich diese Aussage stützt.

dem möchte ich mich anschließen, ich fahre innerorts, z. B. in einem Dorf ohne Bürgersteige und mit Häusern, die bis an den Straßenrand stehen Tempo 30 und langsamer, auch wenn ich vorfahrtsberechtigt bin. --BernwardK (Diskussion) 23:18, 13. Mär. 2012 (CET)

Minimalgeschwindigkeit

Passt der Begriff Minimalgeschwindigkeit hierher? Ich finde nicht so ganz, aber ich habe keine vernünfigen Quellen gefunden die eine andere Zuordnung belegen könnten. Wer weiß etwas über die Minimalgeschwindigkeit?--Mailtosap 15:36, 14. Jul. 2007 (CEST)

letzter Absatz

Den letzten Absatz habe ich gelöscht weil es einfach hahnebüchender Unsinn ist, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit mit der Mindestgeschwindigkeit gleichzusetzen. Was nicht heißen soll, das extremes' Langsamfahren unter Umständen nicht doch eine Behinderung darstellen kann. Ich versuche mal mich dazu schlau zu machen und ergänze den Artikel dann. --Wahlscheider 17:18, 8. Sep. 2007 (CEST)

Das wäre schön, ja. Ich habe mal ein bisschen aufgräumt. Falls sich für die dortigen Behauptungen Quellen finden lassen, sollte die dort gemachte Aussage schon drinbleiben, finde ich. --RokerHRO 21:16, 9. Sep. 2007 (CEST)

Bildbeschreibung fehlt bei [[Bild:Zeichen_275.svg|thumb|left]] und [[Bild:Zeichen_279.svg|thumb|right]]

Der Artikel enthält ein Bild, dem eine Bildbeschreibung fehlt, überprüfe bitte, ob es sinnvoll ist, diese zu ergänzen. Gerade für blinde Benutzer ist diese Information sehr wichtig. Wenn du dich auskennst, dann statte bitte das Bild mit einer aussagekräftigen Bildbeschreibung aus. Suche dazu nach der Textstelle [[Bild:Zeichen_275.svg|thumb|left]] und [[Bild:Zeichen_279.svg|thumb|right]] und ergänze sie.

Wenn du eine fehlende Bildbeschreibung ergänzen willst, kannst du im Zuge der Bearbeitung folgende Punkte prüfen:
  • Namensraum Datei: Bilder sollte im Namensraum Datei liegen. Bitte ändere die alten Bezeichnungen Bild: und Image: in Datei:.
  • Skalierung: Außerhalb von Infoboxen sollten keine festen Bildbreiten (zum Beispiel 100px) verwendet werden. Für den Fließtext im Artikelnamensraum gibt es Thumbnails in Verbindung mit der automatischen Skalierung. Um ein Bild/eine Grafik in besonderen Fällen dennoch größer oder kleiner darzustellen, kann der „upright“-Parameter verwendet werden. Damit erfolgt eine prozentuale Skalierung, die sich an den Benutzereinstellungen orientiert. --SpBot 11:03, 2. Mär. 2009 (CET)

Verkehrszeichen

Wurden die abgebildeten Verkehrszeichen Nr. 275 und 279 nun abgeschafft oder nicht? --H.A. 14:08, 20. Aug. 2009 (CEST)

In Leipzig am Bahnhof stehen sie noch, Mindestgeschwindigkeit 40. Habe ich sonst so innerorts noch nicht gesehen. -- 91.35.251.89 19:17, 23. Aug. 2009 (CEST)
Nein. Die Zeichen für Richtgeschwindigkeit werden abgeschafft. --RokerHRO 21:28, 24. Aug. 2009 (CEST)
Aha. Dann hat die Presse mal wieder vorgegriffen und falsche Informationen weitergegeben oder falsch verstanden. --H.A. 09:56, 22. Mär. 2010 (CET)

Frage zu Mindestgeschwindigkeit auf Bundesstraßen (keine Kraftfahrstraßen)

Hallo,

ich habe eine Frage: auf der B64 von Paderborn/Bad Driburg gibt es ebenfalls ein Schild mit vorgeschriebener Mindestgeschwindigkeit von glaube ich 40 km/h, da ich nur einen Roller habe, und dieser mit 45 km/h eingetragen ist, kann ich doch auch auf diesem Abschnitt fahren, oder nicht? Andere Schilder die das Schild für Kraftfahrstraße zeigen könnten, existieren auf diesem Abschnitt nicht und kommen erst viel viel später, also nach der ersten Abfahrt nach Bad Driburg (Westenfeldmark).

Zur Veranschaulichung: Dieser Abschnitt ist keine Kraftfahrstraße

Ein Bekannter meinte, ich dürfte nicht darauf fahren, aber die Mindestgeschwindigkeit ist niedriger als die auf dem Papier eingetragene Maximalgeschwindigkeit.

Vielleicht weiß jemand mehr als ich?

Vielen Dank.

--ash0815 01:29, 26. Jun. 2011 (CEST)


Wenn der Straßenabschnitt weder eine Kraftfahrstraße (Zeichen 331, blaues quadratisches Schild mit weißem Auto) noch eine Autobahn (Zeichen 330) ist, darf jeder Verkehrsteilnehmer auf dieser Straße fahren, der die angezeigte Mindestgeschwindigkeit (Zeichen 275, blauer Kreis mit weißer Zahl) auf diesem Straßenabschnitt TATSÄCHLICH erreicht - was in den Papieren steht, ist dabei irrelevant. Wenn Du Radrennfahrer bist, darfst Du sogar mit nem Fahrrad drauf, wenn Du so schnell fährst.

Grundlegend anders ist es auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen: Eigentlicht gehört der erste Anschnitt des Artikels gar nicht hier hin, denn eine generelle vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es nicht, auch wenn immer wieder etwas anderes behauptet wird. Insofern müßte der Artikel hier umgestrickt werden. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es (wenn nicht das Zeichen 275 "vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit" steht) KEINE vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit! Daß auf solchen Straßen nur Kraftfahrzeuge fahren dürfen, deren BAUARTBEDINGTE(!) HÖCHSTgeschwindigkeit mehr als 60 km/Std. beträgt, bedeutet KEINE Mindestgeschwindigkeit!! Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist definitionsgemäß die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug IN DER EBENE im vollbeladenen Zustand höchstens schafft. Mit der Vorschrift ist lediglich eine gewisse Mindestmotorisierung gefordert, aber keine Vorgabe über die tatsächlich zu fahrende Geschwindigkeit gemacht. An einer Steigung schafft kein Fahrzeug mehr die eingetragene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, zumindest nicht, wenn es voll beladen ist.

Die DDR-Kleinkraftroller "Schwalbe" haben z. B. eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/Std., daher dürfen sie nicht auf die Autobahn, denn dafür bräuchten sie eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von MEHR ALS 60 km/Std. Zwar schaffen die meisten "Schwalben" in der Praxis 65 oder gar 70 km/Std., aber selbst wenn ne Schwalbe durchgehend 65km/Std. führe, dürfte sie nicht auf die Autobahn, weils eben nicht so eingetragen ist. Ein Trecker (für unsere Freunde südlich der Mainlinie:"landwirtschaftliche Zugmaschine"), der mit 70km/Std. eingetragen ist, darf auf die Autobahn, auch wenn er dort durchgehend nur 50 fährt (die ganze Zeit Vollgas zu fahren, ist nicht zumutbar, da fliegen einem die Ohren weg).

Vielleicht habt Ihr schon Baumaschinen (Bagger usw.) gesehen, an denen als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 62 km/Std. angeschrieben ist. Das hat den einzigen Grund, daß es MEHR ALS 60km/Std. sein muß, damit das Fahrzeug auf die Autobahn darf.

Die einzige Vorschrift, aus der sich eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit für Autobahnen ableiten läßt, ist die allgemeine Aussage im §3 Abs. 2 StVO:"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern".

--Apothekenschlumpf (Diskussion) 15:13, 17. Mai 2012 (CEST)

P. S.: Ich hab mir heute die Mühe gemacht, den Artikel entsprechend umzustricken. --Apothekenschlumpf (Diskussion) 22:24, 17. Mai 2012 (CEST)

P. P. S.: Ob eine Straße als Bundesstraße gekennzeichnet ist oder nicht, spielt für die Benutzung durch langsame Fahrzeuge ebensowenig eine Rolle wie der Ausbauzustand (z. B. autobahnähnlicher Ausbau). Allerdings fühlt man sich als Radfahrer oder Mopedfahrer auf solchen Straßen oft sehr unwohl, da der Verkahr häufig sehr schnell ist und auch nicht mit Radfahrern rechnet. Radfahrer usw. dürfen auf solchen Straßen aber, wenn ein ausreichend breiter, befahrbarer Seitenstreifen vorhanden ist, auf diesem fahren. --Apothekenschlumpf (Diskussion) 14:50, 18. Mai 2012 (CEST)

Vorgabe für Spuren mehrspuriger Straßen

Hallo, habe diese Info auch schon in anderen Artikeln gefunden z.B. auch im englischsprachigen Artikel zur Autobahn. Gibt's da irgendwelche Quellen für? So wie es jetzt da steht, klingt es so bisschen nach "Ich glaub ich hab da mal ein Schild gesehenen.". Ich finde weder in der StvO noch irgendwo sonst irgendwelche Infos explizit bezogen auf mehrspurigen Autobahnen. Wer da was findet ist natürlich herzlichst eingeladen die mit mir und uns allen zu teilen. SkySilver (Diskussion) 15:32, 17. Mai 2018 (CEST)

Diese Schilder gibt es tatsächlich (so z.B. auf der A 7 nördlich von Northeim) und sie fußen auf der StVO, da sie für jede Fahrspur einen Pfeil haben, in welchem die für diese Fahrspur vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit integriert ist. Die Ausführungen mit den Pfeilen gibt es auch für die Benutzung bestimmter Spuren durch Lkw, unterschiedliche Höchstgeschwindigkeit oder - bekannteste Form - für unterschiedliche Fahrzeugbreiten. --Hmwpriv (Diskussion) 18:02, 21. Mai 2018 (CEST)
Kann ein Verkehrsteilnehmer denn rechtlich belangt werden, wenn er die Mindestgeschwindigkeit unterschreitet, und falls ja, welche Strafen drohen ihm? Wird sowas denn auch überwacht, oder nur die Raser auf den Autobahnen? und wäre es technisch machbar, eine Radarfalle zu bauen, die auch bei zu geringer Geschwindigkeit (Unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit) auslöst? --H.A. (Diskussion) 09:06, 2. Mai 2019 (CEST)
Die Unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit ohne triftigen Grund (die MG darf ja unterschritten werden, wenn die Straßen- oder Witterungsverhältnisse deren Einhaltung nicht zulassen) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend verfolgt werden, nach meiner Kenntnis gibt es dafür auch einen Eintrag im Bußgeldkatalog. Und selbstverständlich kann auch die Mindestgeschwindigkeit gemessen werden, wobei ich davon ausgehe, dass dies üblicherweise manuell erfolgen wird, was aber lediglich an unzureichender Programmierung der Geräte liegen dürfte. --Hmwpriv (Diskussion) 06:44, 3. Mai 2019 (CEST)