Diskussion:Katastrophenschutz/Archiv
Fehler im Absatz Zuständigkeit, Verankerung im Gesetz
aktuell steht folgendes im Artikel "Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder." Wo gibts hierfür einen Beleg? Das ist nirgends in den Katalogen der Artikel 70 bis 74GG enthalten! Vielleicht durch Föderalismusreform entfallen?
Eine Fundstelle im GG ist Artikel 35 sowie Art. 73 Nr. 1 GG (Katastrophenschutz ist ein Teil des „Zivilschutzes“).
Daher lohnt der Blick ins Zivilschutz- und Katastrophenschutzgesetzt:
(1) Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnun-gen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung. (2) Zum Zivilschutz gehören insbesondere 1. der Selbstschutz, 2. die Warnung der Bevölkerung, 3. der Schutzbau, 4. die Aufenthaltsregelung, 5. der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11, 6. Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, 7. Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.
Quelle: § 1 Aufgaben des Zivilschutzes; Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) (1) Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidi-gungsfall drohen, wahr (...).
Quelle: § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes; Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) Die Katastrophenschutzgesetze der Länder sind hier aufgelistet http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_398026/DE/06__Fachinformationsstelle/02__Rechtsgrundlagen/04__Bundeslaender/KatSGBundeslaender__node.html__nnn=true
Vor der Föderalismusreform galt anscheinend folgendes:
I. Der Begriff Katastrophenschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen, die in Friedenszeiten Kräfte des Bundes, der Länder und der Gemeinden ergreifen, um Gefahren abzuwehren, die sich aus einer Katastrophe ergeben. Eine Katastrophe ist ein Ereignis, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer Vielzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte so sehr gefährdet oder schon wesentlich beeinträchtigt werden, dass zur Schadensbegrenzung der koordinierte Einsatz von Kräften und Mittel erforderlich ist. Katastrophen können durch Naturereignisse (z. B. Hochwasser) oder Unglücke (z. B. Eisenbahnunglück) verursacht werden. Der Katastrophenschutz ist hinsichtlich der Gesetzgebung und des Verwaltungsvollzuges grundsätzlich Ländersache (Art. 30, 70 GG). Rechtsgrundlagen bilden die weitgehend einheitlich ausgestalteten Katastrophenschutzgesetze der Länder. Im Verteidigungsfall (Art. 115a ff. GG) ist der Katastrophenschutz ein Teil des „Zivilschutzes“. Zwar liegt die Gesetzgebung über den Zivilschutz nach Art. 73 Nr. 1 GG beim Bund für den Verwaltungsvollzug sind aber weiterhin die Länder mit den gleichen Einsatzkräften und Trägern zuständig.
Quelle: Hans-Jürgen Lange und Matthias Gasch; Wörterbuch zur Inneren Sicherheit 2006, S.144
Bearbeiter: Ralph Buchfelder (nicht signierter Beitrag von 132.199.138.59 (Diskussion | Beiträge) 13:06, 23. Sep. 2009 (CEST))
Probleme des KatSchutzes
Irgendwo sollte noch auf Probleme des KatSchutzes eingegangen werden. Vorallem jene, die dadurch enstehen, dass es keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt.
- Mit dem Thema "bundeseinheitlichem KatS" und der dadurch sicher oder nur angeblich ausgelösten Probleme würde ein Faß aufgemacht, bei dem sich nichtmal die Experten einig sind. Ansonsten: welche Probleme siehst Du denn, lieber Anonymus? Meine Vorschläge:
- Zunehmende Einsatzwahrscheinlichkeit durch den folgenden Zusammenhang: komplexere und empfindlichere Lebensumstände/-technologie - erhöhtes Verkehrsaufkommen bzw. Abhängigkeit von Transport/überregionalen Verbindungen - extremere Umwelt-/Wetterbedingungen
- Neue Anforderungen durch "kreative Kriminelle" (Anschläge größeren Ausmaßes und veränderter Taktik)
- Wandlung der Bedeutung des Ehrenamts (als wesentliche Stütze des KatS): weg von straff organisierbaren Strukturen/Vereinen hin zu individuellem und eher kurzfristig wechselndem sozialen Engagement (wenn überhaupt) bei gleichzeitig erhöhten Anforderungen durch Beruf (ein von Arbeitslosigkeit bedrohter Mitarbeiter wird eher weniger Engagement im KatS zeigen) und Familie (angeblich zwar weniger Familien, dafür wird z.B. der Mann heute wesentlich mehr "zuhause" eingebunden und stellt seine Familie tendenziell mehr über das Engagement für das Gemeinwohl als früher - auch wenn mir hier zahlreiche Feuerwehrfrauen und vermutlich auch meine eigene widersprechen werden...)
- Nur mal so als Ideen...aber ob das in den Artikel gehört? In eine politische Diskussion sicherlich, aber das "Jahr des Ehrenamts" ist leider schon vorbei, liebes Wahlvieh. --Bernhard N. (Bnow) 18:49, 22. Aug 2006 (CEST)
Ersatzdienst, spezielle Einheit
Hi allerseits,
hi Patrick,
ich habe Deine Auskommentierung jetzt mal ganz rausgenommen; ich habe von dieser Praxia auch schon gehört; aber a) in meinen beide Orgas in welchen ich freigestellt war/bin nichts mitbekommen, b) noch nie eine dementsprechedne Verordnung gelesen. Es kann sein das manche Gemeinden das ganze so ausgelegt haben, und einen immer in eine 2. Einheit gesteckt haben, aber ob das gegen die landläufige Meinung immer so ist wage ich zu bezweifeln. Hat jemand zu dem Thema Lit. oder links? greetz vanGore 00:47, 28. Aug 2005 (CEST)
- Diesen Beitrag finde ich unverständlich. Worauf bezieht er sicht? (nicht signierter Beitrag von 84.143.38.252 (Diskussion|Beiträge) 20:53, 20. Jan. 2009 (CET))
Katastrophenschutzhelfer (im Sanitätsdienst)
Ich würde es sehr gern sehen, wenn der Begriff "Katastrophenschutzhelfer" (im Sanitätsdienst) im Text rot gemacht würde, um eine Definition/Abgrenzung anzuregen. Gibt es nämlich noch nicht. Frankenschüler--84.143.38.252 20:53, 20. Jan. 2009 (CET)
- Sanitäter existiert. --Bernhard N. (Bnow) 18:59, 24. Jan. 2009 (CET)
Katastrophenschutz vs. Zivilschutz
Moinmoin, Im Artikel über Zivilschutz steht zuallererst die Definition. Darin heisst es, er würde sich grundsätzlich vom Katastrophenschutz unterscheiden. Im Artikel über Katastrophenschutz steht das so nicht da. Es wird der Eindruck erweckt, das sei das selbe. Ohne Kommentar ist rechts das Zeichen des Zivilschutzes abgebildet. Es gibt keinen Hinweis darauf, ob das das gleiche ist, oder dass der Katastrophenschutz im Sinne der Genfer Konvention auch unter den Zivilschutz fiele, und deswegen dieses Bild überhaupt dahin gehört. (Wenn es denn dahin gehört)
Das sollte jemand in Ordnung bringen, der sich damit auskennt. Ich hab da nicht genug Ahnung von.
Kurt
- Siehe Kapitel "Zuständigkeiten". "Zivilschutz" bezeichnet eher den militärisch motivierten Bevölkerungsschutz (und Kulturgutschutz!), "Katastrophenschutz" die Vorsorge/Hilfe in sonstigen Notfällen größeren Ausmasses (damit natürlich auch bei militärischen Konflikten obwohl der Fokus eher auf zivilen, z.B. Natur- und technischen Katastrophen liegt). In Deutschland ist "Katastrophenschutz" Ländersache und damit mit vielerlei Definitionen in länderspezifischen Gesetzen gesegnet, "Zivilschutz" dagegen Sache des Bundes. Und beides wird mittlerweile eher als Einheit betrachtet, eine saubere Trennung ist nicht mehr so einfach möglich. Und das ist auch praxisnäher... --Bernhard N. (Bnow) 18:59, 22. Aug 2006 (CEST)
Symbol
Hallo,
wie ich sehe wurde in diem Artikel ein lokales Bild für die Zivilschutzflagge eingebaut (1). Im Commnos findet man aber zwei andere Logos: (2) eine etwas andere Flagge sowie (3) ein rundes Emblem, wie es auch auf deutschen und ausländischen Fahrzeugen zu finden ist.
Das Runde habe ich u.a. bereits in Zivilschutz eingebaut.
Welches sollte am besten genommen werden? Was ist besser? (Sollte man die lokale Variente (1) löschen, da sie Commons-Version (2) entspricht?) Gibt es hierzu klare Farb-Vorgaben? -- burts ∞ 02:41, 1. Apr 2006 (CEST)
siehe hierzu auch: Diskussion:Zivilschutz
Das erste Bild ist richtig. Das Schutzzeichen ist ein blaues Dreieck auf orangem Grund. Ein Zeichen mit gelbem Hintergrund (zweites Bild) wurde fälschlich als Zeichen des westdeutschen Zivilen Bevölkerungsschutzes gewählt. Rund (drittes Bild) kann zwar ein Abzeichen sein, in den Genfer Abkommen (erstes Zusatzprotokoll?) steht davon jedoch nichts. Bei einem orangen Fahrzeug würde man auch lediglich das blaue Dreieck anbringen und die Farbe des Fahrzeugs als Hintergrund wählen. Oliver.
- Der Farbton beim zweiten Bild ist ein (etwas unglücklich gewähltes) Orange, so dass diese Abbildung genauso korrekt ist wie das erste Bild. Auch das dritte ist nicht falsch, da im ersten Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen lediglich ein gleichseitiges blaues Dreieck auf orangefarbenem Grund definiert ist, ohne Vorgaben zur Form des Untergrundes. Insofern hängt die tatsächliche Form davon ab, wo und wie das Zeichen verwendet werden soll. --Uwe 09:36, 12. Jan. 2007 (CET)
Das Zeichen, das in dem Artikel Zivilschutz verwendet wird, ist unglücklich gewählt. Zwar befindet sich dort ein blaues Dreieck auf (halbwegs) orangenem Grund, allerdings gibt es in der Genfer Konvention keinen Hinweis auf einen blauen Rand. Ich schlage vor, dieses Bild durch das festgelegte Symbol (oberes Bild, wie es z.B. auch im Artikel Katastrophenschutz verwendet wird) zu ersetzen. Schaut dazu auch mal auf folgende Seite: http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_1123150/DE/06__Fachinformationsstelle/10__Historisches-zum-Bevoelkerungsschutz/02__Zivilschutz-Zeichen/ZS-Zeichen__node.html__nnn=true. Möglich wäre auch die Ausnahmeregelung mit einer runden orangenen Grundfläche, diese allerdings nur bei Anbringung an einen andersfarbigen Hintergrund, z.B. eine graue Betonwand. Da dies der häufigere Anwendungsfall ist, wäre auch dieses Zeichen in dem Artikel Zivilschutz gut aufgehoben.
Regieeinheiten
"Regieeinheiten der Katastrophenschutzbehörden" gehören doch nicht zu den privaten Organisationen, eher zu den "weiteren O."... --Usneoides 09:03, 17. Apr 2006 (CEST)
- Lies richtig! Die Überschrift lautet doch "Private *und* kommunale Organisationen" und darunter heißt es dann "Regieeinheiten der KatS-*Behörden*" (egal, ob nun rein kommunal oder nicht, die Kommunen übernehmen ja ohnehin teilweise Auftragsverwaltung und Pflichtaufgaben "zur Erfüllung nach Weisung" neben eigenen Angelegenheiten und haben lt. Verwaltungslehre grundsätzlich als Gebietskörperschaften eine "Allzuständigkeit"). Von daher würde ich das durchaus gelten lassen. Man muß auch nicht korinthenkackerisch werden. (Verwaltungsjuristen, die sprichwörtlich als die schlimmsten gelten, würden daraus ein Problem machen, dessen Lösung 30 Jahre braucht. So wie bei der ehrenamtlich tätigen Helferin in der staatlichen Schule rein theoretisch denkbar.)--84.143.38.252 21:12, 20. Jan. 2009 (CET)
Wikibuch
Das Wikibuch ist noch in der Entstehung, daher der Link hier:
Da dies jedoch in den Details (bundesrepublikanisches) Länderrecht betrifft, ist für die lokale Anwendung Vorsicht geboten. 84.173.230.195 22:56, 19. Aug. 2007 (CEST)
Dopplung Katastrophe
Hi folks! Bitte beachtet, dass unser Lemma Katastrophe einen zu großen Schwerpunkt auf den KatSchutz legt. Große Teile des Artikels Katastrophe gehoeren hierher! Bitte schaut mal wer rueber und verschiebt den Teil hier - mit Verweis auf den "Hauptartikel":
<Beginn des kopierten Textes>
Das - hier exemplarisch für 16 Landes-Katastrophenschutzgesetze angeführte - BayerischeKatastrophenschutzgesetz definiert die „Katastrophe“ wie folgt: „Eine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt ... werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die ... Kräfte zusammenwirken“.
Die Feststellung jener Lage, welche als Katastrophe zu bezeichnen ist, obliegt den Ländern. Die hier getroffenen Länderregelungen ähneln sich stark. „Die Katastrophenschutzbehörde stellt das Vorliegen und das Ende einer Katastrophe fest“ (BayKSG, Art 4), wobei dies in der Regel (i. d. R., idR) die Kreisverwaltungsbehörde ist. Sie kann auch durch das Land selbst festgestellt werden. Diese Entscheidung ist nicht ausschließlich von der objektiven Tatsachenfeststellung abhängig. Insbesondere fallen der KatS-Behörde, also der Kommune oder dem Stadtstaat durch die Feststellung der Katastrophe erhebliche Kosten zu, insbesondere die der eingesetzten KatS-Einheiten des Bundes wie auch der Hilfsorganisationen wie z.B. (ASB;DRK; THW). Dieses führt zu erheblicher Zurückhaltung der Hauptverwaltungsbeamten (OB, Landrat) bei der Feststellung. Getreu dem Motto „Eine Katastrophe tritt nicht ein – sie wird festgestellt“. Es gibt demnach keine scharf umrissene Schwelle, ab der ein Ereignis zur Katastrophe wird.
Räumliche Ausdehnung der Katastrophe, Einsatzleitung
Wird in einem Landkreis (oder einer kreisfreien Stadt) die Katastrophe festgestellt, so gilt sie für den ganzen Landkreis. Erstreckt sie sich auf mehrere Landkreise, so kann das Landes-Innenministerium einen für die Einsatzleitung zuständigen Landkreis benennen oder aber selbst die Einsatzleitung übernehmen.
Unterhalb der dennoch sprachgebräulichen „Katastrophenschwelle“ spricht man vom „Großschadenereignis“ oder auch der „Großschadenlage“. Diese wird hinsichtlich der Verletzten durch die MANV-Stufen (s.ebd.) kategorisiert, wodurch unter Anderem den anfordernden Führungskräften die Einschätzung ihres Bedarfes zur Bewältigung der Lage erleichtert wird. Der Übergang zur „Katastrophe“ bedarf, wie oben erwähnt, keines expliziten äußeren Ereignisses, sondern ausschließlich der Feststellung des Hauptverwaltungsbeamten.
Abgrenzung
Der Katastrophenschutz (Länderzuständigkeit) ist grundsätzlich vom Zivilschutz (Bundeszuständigkeit) zu unterscheiden.
Österreich
In Österreich kann bei den oben beschriebenen Veränderungen ein bestimmtes Gebiet zum Katastrophengebiet werden. Je nach Ausdehnung kann ein Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann die Katastrophe ausrufen. Die Katastrophenschutzgesetzgebung obliegt den einzelnen Bundesländern. Damit treten bestimmte Notstandsgesetze in Kraft um die Auswirkungen leichter und unbürokratischer in den Griff zu bekommen. Wenn Personen durch eine Katastrophe im Ausland betroffen sind, so zählt die Hilfe zu den Aufgaben des Außenministeriums.
In erster Linie ist die Bekämpfung von Katastrophen Aufgabe der Feuerwehr mit den organisierten Katastrophenhilfsdiensten und den Rettungsorganisationen. Aber auch das Bundesheer kann zu Assistenzhilfsleistungen herangezogen werden.
USA
In den USA ist zentral die Federal Emergency Management Agency (FEMA) zuständig.
Andere Länder
Fast alle Staaten haben gegen Katastrophen für den Katastrophenschutz zuständige Organisationen, zumindest rudimentär. Arme Länder oder Länder mit instabilen politischen Verhältnissen sind beim Eintritt einer Katastrophe oft auf Hilfe durch andere Staaten sowie internationale nichtstaatliche Institutionen und Organisationen wie beispielsweise die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung angewiesen.
Vereinte Nationen
Siehe: UN-Nothilfekoordinator " (aus: Katastrophe, 27.04.2008. 22:02)
<Ende des kopierten Textes>
Danke und Gruesse 87.160.240.83
- Teilweise erledigt, die gestrichenen Informationen sind jetzt im Artikel (so oder in geänderter Form) enthalten.--Bernhard N. (Bnow) 17:45, 27. Jan. 2009 (CET)
Abgrenzung
Der folgende Text stammt aus dem Artikel "Katastrophe", wurde von 87.160.240.83 hierherkopiert und von Frankenschüler (84.143.38.252) fälschlicherweise als Kommentar aufgefasst. Ist zwar obsolet, aber ich will ja keinem was rausstreichen und habe es deshalb im Zuge der Abarbeitung der Doppelung (siehe oben) mal hierher verlegt. --Bernhard N. (Bnow) 17:45, 27. Jan. 2009 (CET)
Der Katastrophenschutz (Länderzuständigkeit) ist grundsätzlich vom Zivilschutz (Bundeszuständigkeit) zu unterscheiden.
- Mag für Deutschland im Prinzip stimmen, aber lies mal nach unter Bevölkerungsschutz, wie die neueste Entwicklung aussieht. Siehe auch hier im Artikel unter Zuständigkeiten Aussagen zum Integrierten Gefahrenabwehrsystem. Frankenschüler--84.143.38.252 21:04, 20. Jan. 2009 (CET)
Am 29.01.2009 wurde in Deutschland eine Reform des Katasstrophenschutzgesetzes verabschiedet. Der Bund darf nun Katastrophenschutzmaßnahmen koordinieren. Dennoch bleibt es weiterhin bei der vorrangigen Kompetenz und Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer.
- Das ist schon arg verfremdet zusammengefasst. Der Gesetzentwurf sieht zwar die Möglichkeit zentraler Koordinierungsmaßnahmen durch den Bund vor, allerdings nur auf Ersuchen und im Einvernehmen mit den Ländern. Den Entwurf (!) im Volltext gibt es hier (PDF) und da (HTML), siehe auch die Pressemeldung des Deutschen Bundestages ("Innenausschuss gibt grünes Licht für Änderung des Zivilschutzgesetzes"). Das ganze wird übrigens "Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG)" heissen, ich bin auf das Wikipedia-Lemma gespannt. :) --Bernhard N. (Bnow) 14:52, 8. Feb. 2009 (CET)
Ausnahmezustand und Notstand
An diesen beiden Lemmas haben bislang nur Juristen rumgewerkelt (für politisch-rechtliche Staatsnotstände), und das ist eindeutig ein Mangel. Falls jemand mal genug Zeit hat... Gruss --62.202.241.144 21:49, 17. Aug. 2010 (CEST)
Sind Feuerwehren „Öffentliche Einrichtungen“ oder „kommunale Organisationen“
Bei der Unterteilung „Öffentliche Einrichtungen“ und "Private und kommunale Organisationen" würde ich als Laie die Feuerwehren lieber unter „Private und kommunale Organisationen“ einsortieren, da wohl die meisten Feuerwehren „Freiwillige Feuerwehren“ sind und damit im Schwerpunkt zu kommunal tendieren. Ansonsten die Überschriften zu staatlich und privat ändern? Wie ist diesbezüglich die Einteilung bei Verwaltungsvorschriften? - --93.203.43.129 16:19, 10. Mai 2012 (CEST)
- Ich glaube, dass diese Einteilung an sich ungünstig gewählt ist. Eine Feuerwehr kann eine kommunale Einrichtung/BOS sein und ist dies auch oft. Nichtsdestotrotz (oder gerade deswegen) ist sie auch eine öffentliche Einrichtung. Auf der anderen Seite gibt es aber auch "private", privatwirtschaftliche oder betriebliche etc. BOS. --Bahrmatt (Diskussion) 17:27, 10. Mai 2012 (CEST)
Aktuelle Herausforderungen: Mitgliederrückgang u. Rekrutierungsprobleme
Das BBK, das BMI und die Innenministerkonferenz haben sich diesem Thema angenommen und ihm allein zwischen 2012 und 2014 ganze sieben wissenschaftliche Studien und unzählige Fachveranstaltungen gewidment. Daher füge ich mal einen Unterabschnitt unter "Entwicklung des Katastrophenschutzes" ein. Außerdem fehlt im Artikel m.E. ein Hinweis darauf, dass der Katastrophenschutz in Deutschland überwiegend ehrenamtlich organisiert ist. Das ist eines der wichtigsten Strukturmerkmale dieser Institution und sollte daher bereits im einleitenden Abschnitt Erwähnung finden. Werde alles entsprechend belegen. VG --Hr Weir (Diskussion) 21:59, 15. Dez. 2014 (CET)
Bei Angriff auf das Bundesgebiet oder im Verteidigungsfall
Hier scheint ein Formulierungsfehler vorzuliegen: "Im Falle eines Angriffs (...) ist der Bund (...) für den Schutz der Zivilbevölkerung (Zivilschutz) zuständig und als Teilbereich der Zivilverteidigung dem Bundesministerium des Innern zugeordnet."
Fehlt da evtl. "... und der Katastrophenschutz als Teilbereich der Zivilverteidigung ..."
--91.56.122.180 11:12, 7. Jan. 2017 (CET)
- Hallo, der Satz stimmt so, wie er im Artikel steht. In der Bundesrepublik Deutschland wird zwischen dem Katastrophenschutz (der primär Ländersache ist) und dem Zivilschutz (der im Verteidigungsfall zum Einsatz kommt und Angelegenheit des Bundes ist) unterschieden. Der Zivilschutz zählt zur Zivilverteidigung. Er kann sich zwar der Einheiten des Katastrophenschutzes bedienen, ersetzt ihn aber nicht in Friedenszeiten. Das gilt trotz der Ausstattung, die der Bund beschafft und dem Katastrophenschutzeinheiten zur Verfügung stellt. Der Katastrophenschutz im engeren Sinne als Zusammenfassung bestimmter Einrichtungen und Organisationen zur Gefahrenabwehr und öffentlichen Hilfeleistung in Friedenszeiten ist nicht per se unmittelbarer Teil der Zivilverteidigung. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 11:55, 13. Jan. 2017 (CET)
Abgrenzung Zivil- und Katastrophenschutz
Die Abtrennung ist nicht genau ausgeführt, beides wird hier miteinander vermischt.
Wo kommt es u.a. dazu, dass das internationale Zivilschutzzeichen hier zu sehen ist, obwohl diese Seite sich mit dem Katatsrophenschutz beschäftigt.
Dass es zwischen beiden Unterschiede in Zuständigkeit, Feststellung des Ereignisses und Ausstattung gibt, aber auch Gemeinsamkeiten durch gemeinsam verwendete Technik dürfte bekannt sein.
Jenkyll (Diskussion) 19:55, 18. Apr. 2017 (CEST)
- Jaein. Es hat schon seine Richtigkeit. Die meisten Einsatztacktischen Einheiten des Katastrophenschutzes wirken auch im Zivilschutz mit. Zumindest in Deutschland. Eine generelle Unterscheidung der Beiden ist nach heutigen Gesetzeslagen nicht mehr so einfach möglich. Oftmals spricht man auch von beiden in dem man sagt "Zivil- und Katastrophenschutz" Man nutzt in Deutschland auch vermehrt den Begriff Bevölkerungsschutz (Was ein Sammelbegriff für Zivil- und Katastrofenschutz ist). Siehe unter anderem: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/FIS/Zivilschutz-Katastrophenhilfegesetz.pdf?__blob=publicationFile
- Es stimmt zwar dass der Zivilschutz im Verteidigungs- oder Spannungsfall zum Einsatz kommt und der Katastrophenschutz im Katastrophenfall. Aber: Vom Aufgabenbereich überschneiden sich da sehr viele Teile zwischen ZivilS und KatS. Ich denke mal das der größte Unterschied wohl in den Befugnissen ist, sowie der Finanzierung. Zivilschutz fällt in die Zuständigkeit der Bundesrepublick Deutschland, während der Katastrophenschutz in die Zuständigkeit der 16 Bundesländer fällt.
- Auch Finanztechnisch ist es nicht mehr so ganz so Einfach zu unterscheiden. Wir haben hier Katastrophenschutz-Fahrzeuge, die aus dem Katastrophenschutz-Budget des Landes Niedersachsen und welche die aus dem Zivilschutz-Budget des Bundes bezahlt werden. Unsere KatS-Fahrzeuge die vom Zivilschutz finanziert werden tragen die Aufschrift Katastrophenschutz und haben zusätzlich das Zivilschutz-Piktogramm drauf.
- Der größte Unterschied dürfte wohl in den Befugnissen liegen.
- Zudem: Das Zivilschutz-Zeichen wird auch im Katastrophenschutz sehr gerne genommen, da dieses Piktogramm im Zusatzabkommen I der Genfer Konvetionen als Internationales Schutzzeichen gilt. Hat also eine entsprechende Verbreitung und Bekanntheit in der Bevölkerrung. Dieses soll, soweit wie ich es in Erinnerung habe, auch im Katastrophenfall angewand werden. So ganz genau kann ich es jetzt nicht sagen. Müsste erstmal wieder das Genfer Abkommen und dessen Zusatzprotokole sowie ergänzende Gesetze durchlesen. Meine mich zu erinnern dass es hier in Deutschland in den Katastrophenschutz-Gesetzen entsprechende Paragraphen zum Verwendedes des Zivilschutz-Zeichen in Katastrophen-Fällen gibt. Habe die hier noch irgendwo rumliegen. Ich wüsste jetzt auch nicht, dass es ein extra KatS-Zeichen gibt. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 21:28, 18. Apr. 2017 (CEST)
- So ganz seh ich die Paralellität auch nicct, denn der Zivilschutz ist eigentlich der Selbstschutz und das nicht nur bei Katastrophen. In AT ist der Zivilschutz eionerseits dem Innenministeium unterstellt. Dann gibt es aber noch den Zivilschutzverband, der für Ausbildung im Selbstschutz schonb aus früheren Zeiten her rührt, als noch die Angst vor der großen Bombe herrschte - ähnlich dem Luftsschutz in noch früheren Jahren. SO ganz glücklich bin ich mit dem Artikel so auch nicht weil er sowieso nur auf D zugeschnitten ist. Wenn man verallgemeinern will müsste viel herausghesctrichen werden.--K@rl 22:54, 18. Apr. 2017 (CEST)