Kathrin Grote-Bittner

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. April 2022 um 14:53 Uhr durch imported>Onkelkoeln(32783) (PD-Wartung Name ohne Komma (Nr. 30)).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Kathrin Grote-Bittner (geboren 7. September 1961) ist eine deutsche Juristin. 2012 wurde sie zur Richterin an das Bundespatentgericht in München berufen.

Beruflicher Werdegang

Kathrin Grote-Bittner war Richterin am Landgericht Potsdam, später Vorsitzende Richterin.

Am 25. April 2012 wurde sie zur Richterin am Bundespatentgericht ernannt.[1] Dort war sie zunächst war in einem Marken-Beschwerdesenat als weiteres rechtskundiges Mitglied tätig.[2] Da im Bundespatentgericht mehrheitlich naturwissenschaftlich ausgebildete Richter tätig sind, werden die Juristen als „rechtskundige Mitglieder“ bezeichnet.[3] 2015 wechselte sie in einen Technischen Beschwerdesenat,[4] wo sie im folgenden Jahr ihr Pensum wegen einer Tätigkeit in der Gerichtsverwaltung auf die Hälfte reduzierte.[5] Ab 2017 behielt sie diese Aufgabe bei und wurde mit halbem Pensum regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden und weiteres rechtskundiges Mitglied in einem Nichtigkeitssenat.[6][7][8][9]

2021 erfolgte ihre Beförderung zur Vorsitzenden Richterin in einem Nichtigkeitssenat.

Ab 2013 war sie Mitglied der Prüfungskammer für Patentanwälte.[10]

Einzelnachweise