Diskussion:DMARC
Abschnitt Kritik
Ich glaube, dass das so, wie es dort beschrieben war, nicht richtig ist. Wenn eine E-Mail eine korrekte DKIM-Signatur enthält, sollte es für eine Mailingliste kein Problem sein, diese unverändert an ihre Abonnenten auszuliefern. So lange die von der Signatur erfassten Kopfzeilen und der Inhalt unangetastet bleiben, bleibt auch die Signatur gültig. Wegen SPF muss die Mailingliste mittels eines eigenen "Sender" die Verantwortung für das Ausliefern übernehmen, was aber von DMARC gerade nicht geprüft wird. Dank DKIM und DMARC kann der Empfänger sicher sein, dass die E-Mail tatsächlich ursprünglich von einem vom Absender authorisierten Server stammt. Es ist also nicht mehr möglich, dass z.B. eine Community eine über deren Website verschickte Nachricht mit der Absender-Adresse eines Nutzers kennzeichnet. Wurde die Mail aber tatsächlich vom Absender über seinen Provider verschickt, ist eine Weiterleitung oder Verteilung mittels Liste kein Problem. --Bachsau (Diskussion) 23:32, 7. Apr. 2022 (CEST)