Kabinett Gagern (Hessen-Darmstadt)

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Das Kabinett Gagern bildete von 6. März bis 31. Mai 1848 die von Mitregent Ludwig III. berufene Landesregierung des Großherzogtums Hessen. Sowohl die Ernennung Ludwigs III. zum Mitregenten, der faktisch die Amtsgeschäfte für seinen Vater übernahm, und die darauf folgende Ernennung einer liberalen Reformregierung waren Folge der Märzrevolution 1848. Eine weitere Reform war die organisatorische Trennung von Innen- und Justizministerium.

Der Vorsitzende des Gesamtministeriums Heinrich von Gagern nahm allerdings bald eine führende Rolle als Präsident der Frankfurter Nationalversammlung bei den Bemühungen zur Schaffung einer Reichsverfassung ein, sodass er schon Anfang Juni wieder aus der Landesregierung ausschied.

Amt Name
Vorsitzender des Gesamtministeriums, Inneres, Äußeres und Großherzogliches Haus Heinrich von Gagern
Finanzen Carl Wilhelm Zimmermann
Justiz Joseph Aloys Kilian

Das Kriegsministerium war organisatorisch getrennt vom Gesamtministerium direkt dem Großherzog unterstellt.

Amt Name
Krieg Friedrich Karl Christian von Steinling

Literatur

  • Eckhart Franz: Hessen-Darmstadt 1820 – 1935, in: Klaus Schwabe (Hrsg.): Die Regierungen der deutschen Mittel- und Kleinstaaten 1815 – 1933, Boppard am Rhein 1983, S. 104.
  • Eckhart Franz: Minister von Hessen-Darmstadt 1815 – 1933, in: Klaus Schwabe (Hrsg.): Die Regierungen der deutschen Mittel- und Kleinstaaten 1815 – 1933, Boppard am Rhein 1983, S. 295–303.
  • Eva Maria Werner: Die Märzministerien. Regierungen der Revolution von 1848/49 in den Staaten des Deutschen Bundes. Göttingen 2008, S. 289–298.