Diskussion:Unglück bei der Loveparade 2010
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- http://media.de.indymedia.org/media/2010/08/287978.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.ostsee-zeitung.de/rostock/index_artikel_komplett.phtml?SID=3bf96468a67be1504b1081c625da6c01¶m=news&id=2843872
- Artikel mit gleicher URL: Warnowtunnel (aktuell)
- http://web.de/magazine/nachrichten/panorama/13095348-mahnmal-fuer-opfer-von-loveparade-unglueck-wird-eingeweiht.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.sta-duisburg.nrw.de/presse/Presseerklaerungen/Loveparade_Presseerkl__rung_vom_28_07_2010.pdf
- http://www.rga-online.de/rga_106_110045299-2-_Abgesagt-Der-NRW-Tag-in-Hueckeswagen.html
- Problem mit Ressource (HTTP-Statuscode 403)
- http://www.sta-duisburg.nrw.de/presse/Presseerklaerungen/Loveparade_Presseerkl__rung_vom_18_01_2011.pdf
- http://www.sta-duisburg.nrw.de/presse/Presseerklaerungen/Loveparade_Presseerkl__rung_vom_27_07_2010.pdf
– GiftBot (Diskussion) 13:53, 21. Jan. 2016 (CET)
Einstellung des Strafverfahrens
Einige Aspekte (z.B. Infos zu Ursachen, Beurteilung der Schuld) aus dieser Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg sind noch nicht im Artikel eingearbeitet . Sollten noch ergänzt werden. --fk (Diskussion) 18:55, 26. Apr. 2020 (CEST)
Massenpanik oder nicht?
In der Einleitung wird erwähnt, mehrere Medien hätten das Geschehen als "Massenpanik" bezeichnet. Laut Artikel ist aber, im Einklang mit dem Artikel Massenpanik überhaupt nicht von "Panik" die Rede. (Ob die Medien nun so schlau waren, daß sie den Begriff korrekt - ohne Andeutung einer Panik - genutzt haben, oder ihnen die Informationen fehlten...? Jedenfalls kenne ich in der normalen Bevölkerung diverse Leute, die glauben, es hätte bei der Loveparade Panik als Ursache - nicht als Folge - gegeben...) Kann das jemand einarbeiten? Danke, Ibn Battuta (Diskussion) 19:59, 4. Mai 2020 (CEST)
Gab es eine oder zwei Loveparades in Duisburg ?
Ich habe den Eindruck, es gab 2 Unglücke bei der Loveparade 2010: Das der Wikipedia und das in dem Beschluss des Landgericht Duisburg] beschriebene. Dem Leser, der dies ertragen mag, seien deshalb 44 Seiten kleinteiliges Juristendeutsch empfohlen.
Man wird einem deutschen Gericht wohl ein weitgehend untadeliges Urteil und ebensolche Aufarbeitung der Vorgänge zutrauen dürfen. Ganz sicher aber besser und fundierter als den zahlreich hier bemühten Quellen. Um so weniger verstehe ich, wieso die in dem Beschluss dargelegte Analyse der Vörgänge fast keinen Eingang in diesen Artikel gefunden hat. Stattdessen wird viel schwadroniert, Falsch- und Halbwahrheiten verbreitet. Z.B.:
- werden die (aus Werbegründen) total unrealistischen Besucherzahlen des Veranstalters (1,5 Millionen bis 485.000) langatmig verwendet, valide Daten der DB oder des Gerichts nicht oder nur am Rande erwähnt.
- als Quelle für die Kapazität des Zugangs wird ein "gemütlicher Teddybär" bemüht, dessen einzig erkennbare Qualifikation die "Gesundheitslatschen" sind. Diese Zahlen werden den ebenso haltlosen Zahlen des Veranstalters gegenübergestellt.
- Wozu die "Zufahrt im Norden"? Weder dieser Artikel noch der Gerichtsbeschluss beschreiben einen Zusammenhang mit dem Unglück.
- Wozu die Anzahl der eingesetzten Ordnungskräfte? Laut Gerichtsbeschluss fehlten tatsächlich zeitweilig Ordner am Einlass und als "Pusher" oberhalb der Rampe. Eine schuldhafte personelle Unterbesetzung hätte aber mehr als nur die geringe Schuld der Angeklagten begründet, ebenso wenn die Ordner unqualifiziert gewesen wären. Das Gericht sah offensichtlich keine nennenswerte Schuld und ist darauf auch nicht in dem Beschluss eingegangen.
- "Notfallmedizinische Versorgung" - das ist nichts als Werbung oder berufsständische Selbstdarstellung und Vermarktung.
- Der Veranstalter bzw. Crowdmanager hätten eine umfassende Videoüberwachung zur Verfügung gehabt. Der Gerichtsbeschluss sagt das Gegenteil, die Polizei soll mehr gesehen aber nicht ausgewertet haben (aus Tradition ?).
- "Nebenkläger und Verteidiger kritisierten die Einstellung des Prozesses." Es fehlt die Quelle und es ist Geschwafel. M.W. wurden keine Rechtsmittel eingelegt und allein das zählt.
- Das Gericht sah (nach meiner Interpretation) fehlende oder ungenügende Vorschriften, ein Bemühen aller Beteiligten, die Veranstaltung sicher durchzuführen (u.a. durch Gutachten zur Sicherheit). Am Veranstaltungstag sah es ein heilloses Durcheinander, massive Kommunikationsprobleme und insgesamt eine Vielzahl kleinerer Fehler aller Beteiligten, die zu einer unglücklichen Verkettung führten. Was steht davon in diesem Text? Wenig bis nichts! --Wolle1303 (Diskussion) 19:39, 23. Jul. 2020 (CEST)
neue Erkenntnisse des Gerichtsgutachtens und des Beschlusses des Landgerichtes noch nicht eingearbeitet
Nach Veröffentlichung der Fachlichen Aufbereitung von Ursachen der tragischen Ereignisse bei der Loveparade Duisburg 2010[1]und des Gerichtsbeschlusses [2]liegen neue Erkenntnisse zu den erwarteten und tatsächlichen Besucherzahlen, zum Hergang des Unglücks, zu den Ursachen sowie zur Sichtweise des Gerichtes vor. Demnach sind viele Teile des Wikipedia-Eintrags nicht mehr aktuell und sollten teils gelöscht, teils überarbeitet werden.
Was bedeutet denn dieser eigenartige Satz? "Das Gericht sah die individuelle Schuld der zehn Angeklagten des Veranstalters und der Stadt Duisburg auch unter der Berücksichtigung, dass diese bis zu fast 10 Jahren einem Strafverfahren ausgesetzt waren, als verbleibend gering an." --Juerv1 (Diskussion) 05:10, 28. Mär. 2021 (CEST)
Lehren aus dem Unglück
Zu dem neuen Abschnitt: Der Bericht müsste unter https://www.justiz.nrw.de/ zu finden sein, derzeit hängt dort aber der Server oder dorthin der Anschluss. --Himbeerbläuling (Diskussion) 14:16, 9. Apr. 2022 (CEST)