Diskussion:Vermittlungsgutschein
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.Umbenennung
Der AVGS heißt ja so, weil auch Maßnahmen der beruflichen Aktivierung damit gefördert werden können. Sollte der Artikel nicht umbenannt werden in Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein? Elmschrat (Diskussion) 05:45, 26. Apr. 2014 (CEST)
Linkspam
Anscheinend verwechseln Sie die Wikipedia mit einer Werbeplattform für Ihre Vermittlungsagentur. Hier auf der Diskussionsseite werde ich mir nicht die Mühe machen, Ihrem Link-Spam hinterherzueditieren. Sie können allerdings davon ausgehen, dass alles, was mit www.ube**.com beginnt, künftig in kürzester Zeit aus dem Artikel verschwindet. Obwohl Sie schon des öfteren auf dezente und freundliche Weise ohne Erfolg auf Ihr Fehlverhalten hingewiesen wurden hoffe ich, dass Sie diese etwas deutlichere Aufforderung nun verstehen werden. --Kachelmann 13:35, 12. Dez. 2008 (CET)
Quellen
"- dürfen Arbeitgeber und Vermittler nicht wirtschaftlich und personell verflochten sein.", konnte dies in keinem Gesetz nachlesen das ein Arbeitnehmer nicht persönlich Bekannte an seinen Arbeitnehmer vermitteln kann, bitte mit Quelle belegen. (nicht signierter Beitrag von 87.172.174.24 (Diskussion | Beiträge) 19:30, 10. Feb. 2009 (CET))
- Natürlich darft Du einen Bekannten sonstwohin vermitteln, aber hier geht es darum, ob Du dafür Kohle abgreifen können willst. Und damit sind wir im Maklerrecht und Makler müssen unabhängig sein. -- Achates Boom-De-Yada! 21:34, 10. Feb. 2009 (CET)
- Das ist eine ganz schöne schwammige Beschreibung. Entweder das wird mit einer Quelle belegt, die das so wörtlich feststellt und aus der hervorgeht, was das bedeuten soll oder es muss gelöscht werden. Ich mache mich jetzt auf die Suche. Falls ich nichts finde, werde ich die Passage löschen. -- Zartonk Was möchtest du loswerden? 15:44, 24. Jun. 2009 (CEST)
- Deine Begründung ging schon in die richtige Richtung. Ich habe eine passende Quelle dazu gefunden. -- Zartonk Was möchtest du loswerden? 16:01, 24. Jun. 2009 (CEST)
Einseitige verzerrende Betrachtung
Dieses informative Medium verkommt immer mehr zu einer "Laberkiste".
Das Thema lautet Vermittlungsgutschein!
Aber irgend jemand, der sich berufen fühlt, schlachtet das Thema aus mit allen Varianten des Missbrauchs - der übrigens nur möglich war, weil das Gesetzt zum damaligen Zeitpunkt mit der "heißen Nadel gestrickt" war.
Wer heute etwas über den Vermittlungsgutschein sucht, hat in der Regel einen Wissensbedarf über das jetzt und nicht über das "Es war einmal..."
Ich würde mich freuen, wenn hier mehr das Verlinken gepflegt wird, dass meinetwegen der Begriff Missbrauch dann bei Bedarf weiter führt - denn der Missbrauch war die Ausnahme, nicht die Regel.
Der Verfasser schreibt dann, dass durch Änderungen der Gesetze der Missbrauch weitestgehend eingedämmt wurde - d. h. der Missbrauch spielt heute keine Rolle mehr.
Da dem Verfasser dies aber nicht gefällt, weist er verschwörerisch auf eine möglicherweise bestehende Dunkelziffer hin.
Das ist meines Erachtens pure Diffamierung eines Berufsstandes (und zwar der Privaten Arbeitsvermittler), weil nur diese an einem Vermittlungsgutschein interessiert sein können.
Es ist überraschend, dass in allen Artikeln, in denen die Private Arbeitsvermittlung (PAV) und die Staatliche Arbeitsvermittlung (die auf dem Markt als Konkurrenten auftreten), die Betrachtungsweise IMMER kontra PAV sind.
Ich gewinne den Eindruck, dass dieses Medium nicht der neutralen Information, sondern der interessengesteuerten Desinformation dient.
Übrigens, meine Name ist Jablonski und ich bin im Umfeld der PAV tätig, vielleicht sind andere auch so offen, ihre Interessenlage zu publizieren. -- 84.166.177.161 13:52, 21. Aug. 2009 (CEST) Zur Bestätigung meiner Identität -- Zielwärts 21:13, 21. Aug. 2009 (CEST)
- Das ist aber eine komische Konkurrenz. Wer in letzter Zeit schonmal arbeitslos gemeldet war, wird bestätigen können, dass ein Großteil der Angebote der Arbeitsagentur letztlich nur zu privaten Vermittlern führt. Einem Konkurrent schiebt man keine Aufträge zu. Schon gar nicht, wenn man dafür auch noch bezahlen muss. --217.92.196.50 11:55, 17. Mär. 2011 (CET)
Meine letzten Änderungsvorschläge wurden kommentarlos rückgängig gemacht - das ist kein guter Stil!
Folgende Änderungen beantrage ich und bitte darum, im Ablehnungsfalle zu begründen:
Ein Bezahlung der Vermittlungsprämie soll nach Antragsstellung innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
- nicht relevant - betrifft das Innenverhältnis zwischen PAV und auszahlender Stelle
In der Regel verfahren die ARGEn bzw. Jobcenter nach dem gleichen Prinzip. Anders die sogenannten Optionskommunen, die fühlen sich oft nicht an das Gutscheinmodell gebunden und haben daher teilweise eigene Vergütungsvereinbarungen für die Vermittlung ihrer ALG2-Empfänger kreiert. Es variieren sowohl der Zahlungsturnus als auch die Provisionshöhe.
Für die Auszahlung muss der Vermittler eine Beschäftigungsbestätigung des Arbeitgebers vorlegen.
- Doppelnennung bereits zuvor genannt
Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte im Jahr 2003 das Vermittlungsgutscheinverfahren geprüft. Seinerzeit wurden in knapp einem Drittel der Fälle Anhaltspunkte oder Nachweise für Missbrauch oder Mitnahmeeffekte gefunden. Eine häufige Missbrauchsart ist dabei, dass für eine ohnehin geplante Einstellung eines Mitarbeiters nur zur Mitnahme der Prämie ein privater Vermittler zwischengeschaltet wird. Der „Erlös“ aus dieser privaten „Vermittlung“ wird dann zwischen der Vermittlungsfirma und dem zukünftigen Arbeitgeber geteilt, obwohl der Eingestellte gar nicht wirklich vom Vermittler rekrutiert wurde, also eine Vermittlung nicht stattgefunden hat. Eine andere Missbrauchsform ist die abgesprochene Vermittlung an Firmen, die dann absichtlich nur bis zur Auszahlung der ersten Vermittlungsprämie beschäftigen und dann den Vermittelten unabhängig von dessen Arbeitsleistung nach mindestens 6 Wochen i.R. noch in der Probezeit wieder kündigen, um sich dann einen anderen Arbeitslosen privat mit Prämie vermitteln zu lassen. Auch in diesen Fällen gibt es Absprachen und Prämienbeteiligungen der einstellenden Firma und gelegentlich wirtschaftliche Verflechtungen zwischen Vermittlungs- und Einstellungsfirma oder deren Leitungen. Häufig ist auch die Konstellation zu finden, dass private Arbeitsvermittler sehr eng mit Zeitarbeitsfirmen, quasi Tür an Tür, zusammenarbeiten. Arbeitslose, die sich direkt bei der Zeitarbeitsfirma melden, werden dann erst zum privaten Arbeitsvermittler geschickt, damit noch die „Vermittlung“ mit Vermittlungsgutschein erfolgt. Grundsätzlich aber ist die Einlösung des VGS bei tatsächlicher Vermittlung an eine Zeitarbeitsfirma rechtlich zulässig.
- der erste Absatz bezieht sich eindeutig auf die Vergangenheit, in den beiden folgenden Absätzen wird ohne Nennung von Zahlen und Fakten einfach nur Möglichkeiten des Missbrauchs genannt.
- Diese "Verschwörungstheorien" sind dazu geeignet, Arbeitsuchenden geradezu die Nutzung des VGS abzuraten, was nicht im Sinne des Gesetzes, aber auch der Allgemeinheit sein kann - denn Vermittlung in Arbeit ist ein wichtiges Ziel!
- Von der Logik ausgehen: KEIN Arbeitgeber hat Interesse daran, einen Mitarbeiter für 6 Wochen einzustellen (inklusive dem ganzen Bereich der An- und Abmeldung zur Sozialversicherung) um dann mit dem PaV die erste Rate der Vermittlungsprovision von 1.000 € zu teilen (500 für jeden).
- Die Agentur für Arbeit führt ein Schwarzbuch über alle Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem VGS und sorgt auf diese Weise dafür, dass ein theoretischer Missbrauch ausgeschlossen ist.
Es gibt jedoch auch anderslautende Auffassungen, da nicht alle Fälle von Missbrauch oder Mitnahme aufgedeckt werden können, auch nicht vom Bundesrechnungshof oder der Bundesagentur.
- Es gibt auch Auffassungen, dass die Entstehung der Erde mit der Bibel übereinstimmen muss und demzufolge die Erde nicht älter sein kann als 20.000 Jahre...
- Hören Sie auf, mit nicht belegbaren Theorien den Vermittlungsgutschein schlecht zu reden!
- Wenn die BA, die tatsächlich prüfbare Zahlen zu Grunde legt, den Missbrauch als quasi nicht mehr vorhanden beschreibt, dann ist das bis zum Beweis des Gegenteil so!
== Anderweitige Vermittlungsbemühungen == Unabhängig von den Aktivitäten der eingeschalteten privaten Vermittlern sind auch die staatlichen Institutionen der Arbeitsförderung zur Vermittlung angehalten. Zur Arbeitsuche ist besonders der Arbeitsuchende verpflichtet, der zusätzlich über eine Eingliederungsvereinbarung Hilfestellungen zugesichert bekommen ("Fördern") und zu Aktivitäten gezwungen werden kann ("Fordern"). So ist die Einschaltung privater Arbeitsvermittler als zusätzliches und nicht als alleiniges Instrument gedacht, die Vermittlungschancen in Arbeit zu erhöhen.
- Das gehört zu einem anderen Thema - hat nichts mit dem Vermittlungsgutschein zu tun!
Persönliche Einschätzung:
In einem Gespräch mit Minister Scholz am 23.08.2009 - befragt auf die mangelnde Zusammenarbeit bzw. sogar Störungen der BA gegen die PAV - meinte er, dass er seine Aufgabe darin sieht, primär die staatliche Vermittlung auszubauen.
Dies und die hier im Forum immer wieder festzustellende scheinbar interessengefärbte Beschreibung lässt darauf schließen, dass mittlerweile auch hier versucht wird, "Meinung zu machen".
Überraschend ist, dass alle Änderungen, die den PAV schlecht aussehen lassen, von Menschen vorgenommen wurden, die ihre Identität verschleiern.
Ich fahre unter "Klarnamen", weil ich bereit bin, meine Beweggründe zu belegen.
Adalbert Jablonski -- Zielwärts 09:14, 23. Aug. 2009 (CEST)
- Nicht jeder kann sich die Offenlegung seiner Identität leisten - gerade bei so einem sensiblen Thema. Ich halte schon die Existenz von Zeitarbeitsfirmen und privaten Arbeitsvermittlern ansich für kriminell. Offene Stellen können dem Arbeitsamt gemeldet werden und das kann seiner Aufgabe nachkommen. Das ist doch alles nur Abzocke von Steuerzahler und Arbeitssuchenden. --217.92.196.50 12:20, 17. Mär. 2011 (CET)
Nachfrage: Geltungsgebiet
Hier wird von EU geschrieben. Meines Wissens kann der Gutschein in der EWR (=EU + Norwegen und Schweiz) genutzt werden. Hat jemand Zeirt das zu überprüfen?
-- Leschinski 10:34, 26. Nov. 2009 (CET)
Hallo! Der VGS kann eingelöst werden für Beschäftigung im EWR außer in der Schweiz. Gruß Th. (nicht signierter Beitrag von 91.39.49.170 (Diskussion) 14:13, 12. Jul 2010 (CEST))
Verschiebung des Artikels "Vermittlungsgutschein" zu "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein"
Seit dem 1. April 2012 gibt es den Vermittlungsgutschein nicht mehr. Der VGS wurde weiter entwickelt zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. M.E. sollte der Artikel über den Vermittlungsgutschein, in dem die neue Rechtslage bereits eingearbeitet worden ist, nach dem Lemma Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein verschoben werden. Von dem Lemma Vermittlungsgutschein sollte dann ein Redirect nach Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein angelegt werden. Ich hoffe, dass ist in dieser Weise möglich. Wenn mein Vorschlag Zustimmung finden sollte, sollte ein Kundiger oder eine Kundige den Vorgang durchführen.--Gunilla (Diskussion) 14:34, 3. Apr. 2012 (CEST)
Erweiterung/Verschiebung Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Die Verschiebung des Vermittlungsgutscheins (VGS)zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) ist vollkommen gerechtfertigt. Allerdings muss dabei wiederum getrennt werden, dass es beim VGS um den Teilaspekt MPAV-AVGS handelt. Es sind dann also weitere Unter-Projekte im Bereich AVGS zu bearbeiten... Wir haben also noch was vor...: 1. AVGS 1.1. MPAV-AVGS (ehemals Vermittlungsgutschein) 1.2. MAG-AVGS (ehemals Trainingsmaßnahme) 1.3. MAT-AVGS (ehemals Bildungsgutschein)
--Norbert Marconi (Diskussion) 15:13, 16. Mai 2012 (CEST)
Defekter Weblink
– GiftBot (Diskussion) 12:00, 8. Okt. 2012 (CEST)
Link korrigiert. MfG Krug (nicht signierter Beitrag von 84.133.78.106 (Diskussion) 06:47, 7. Dez. 2012 (CET))
Defekter Weblink
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Publikation/pdf/FAQ-Zulassung-Traeger-Massnahmen.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (47) andere Artikel, gleiche Domain
– GiftBot (Diskussion) 21:46, 1. Dez. 2015 (CET)
Werbung
Wikipedia ist keine Werbeseite für Träger von Aktivierungsmaßnahmen und Anbieter von Sprachkursen. Die Direktlinks haben hier nichts zu suchen! Tom (nicht signierter Beitrag von 217.84.194.218 (Diskussion) 11:38, 4. Apr. 2016 (CEST))
- Ich denke die Person hat Recht und habe es gesichtet (ich gehe von einem irrtümlichen Vandalismusverdacht beim Revert aus), das sind Werbelinks zu Anbietern, nicht Einzelnachweise die das tatsächlich belegen. --Casra (Diskussion) 19:08, 23. Apr. 2016 (CEST)